Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 18. Juni 2020
TOP 6
Reduzierung von Plastikmüll und Coffee-to-go-Bechern
Antrag SPD vom 09.03.2020, 2016-21/DS-I(A)0760
Beschlusslage:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:
Der Magistrat wird aufgefordert,
- zu prüfen, wie die Stadt Offenbach Vereine auf städtischen Festen bei der Nutzung von Plastikgeschirr-Alternativen unterstützen kann.
- zu prüfen und zu berichten, welche Kosten für das Angebot eines Mehrwegbechers (‚Offebescher‘) für Cafes und kleinere Vereine (analog zum MainBecher in Frankfurt) anfallen würden. Diese Prüfung kann als reine Offenbacher Lösung oder als interkommunale Lösung im Rhein-Main-Gebiet vorgelegt werden. Begleitend sind die Kosten für eine Informationskampagne der Stadt vorzulegen.
Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:
2016-21/DS-I(A)0760
Frau Stv. Richter (B´90/Die Grünen) beantragt im Namen ihrer Fraktion getrennte Abstimmung der Punkte 1-2 sowie 3.
2016-21/DS-I(A)0760 (Punkte 1-2)
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:
Der Magistrat wird aufgefordert,
- zu prüfen, wie die Stadt Offenbach Vereine auf städtischen Festen bei der Nutzung von Plastikgeschirr-Alternativen unterstützen kann.
- zu prüfen und zu berichten, welche Kosten für das Angebot eines Mehrwegbechers (‚Offebescher‘) für Cafes und kleinere Vereine (analog zum MainBecher in Frankfurt) anfallen würden. Diese Prüfung kann als reine Offenbacher Lösung oder als interkommunale Lösung im Rhein-Main-Gebiet vorgelegt werden. Begleitend sind die Kosten für eine Informationskampagne der Stadt vorzulegen.
2016-21/DS-I(A)0760 (Punkt 3)
Die Stadtverordnetenversammlung lehnt mit Stimmenmehrheit wie folgt ab:
Der Magistrat wird aufgefordert,
3. bei Abschluss von Neuverträgen gewerbliche Veranstalter i. S. der Gewerbeordnung von Märkten, Messen, Ausstellungen, Sportveranstaltungen u.a. dazu zu verpflichten, ab dem Jahr 2021 wiederverwendbares und/oder kompostierbares Geschirr und Besteck beim Verkauf von Speisen und Getränken zu verwenden.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a. M., den 08.08.2022
Der Vorsteher der Stv.-Versammlung