Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-I(A)0838Ausgegeben am 17.09.2020

Eing. Dat. 17.09.2020

 

 

 

 

 

GBO Gemeinnützige Baugesellschaft mbH Offenbach am Main (GBO)

Neubau einer Förderschule (Fröbelschule)

hier: Einlage eines Grundstücks in die Kapitalrücklage der GBO

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2020-391 (Dez. II, Amt 20) vom 16.09.2020

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.  Der Einlage des Grundstücks Gemarkung Bürgel Flur 6 Nr. 43/12 = 10.051 qm zum Verkehrswert in Höhe von 2.060.455,00 € (Bodenrichtwert per 01.01.2020 in Höhe von 205,00 € / qm) in die Kapitalrücklage der GBO zur Errichtung des Neubaus der Fröbelschule wird zugestimmt.

 

2.  Der Einlage einer noch zu vermessenden Teilfläche von ca. 120 qm des Grundstücks Gemarkung Bürgel Flur 6 Nr. 288/6 (Straße Im Eschig) in die Kapitalrücklage der GBO zur Errichtung des Neubaus der Fröbelschule wird zugestimmt. Die Einlage der Teilfläche erfolgt ebenfalls zum Verkehrswert, der nach Neuvermessung des Grundstücks anhand des aktuell gültigen Bodenrichtwertes ermittelt wird.

 

3.  Die Einlage der Grundstücke in die GBO dient ausschließlich dem vorgenannten Zweck. Eine anderweitige Nutzung wird explizit ausgeschlossen.

 

4.  Die Zustimmung erfolgt unter der Maßgabe, dass der parallel zu beschließende Projektvertrag eine Endschaftsregelung vorsieht, wodurch nach Vertragsablauf eine Rückübertragung der Grundstücke sowie des darauf errichteten Schulgebäudes auf die Stadt Offenbach am Main gesichert ist.

 

5.  Der Magistrat wird mit der Umsetzung der vorgenannten Punkte beauftragt.

 

 

Begründung:

 

Mit Beschluss durch die Stadtverordnetenversammlung vom 14. September 2016 (2016-21/DS-I(A)0084) wurde der Magistrat beauftragt, auf Grundlage der vorgelegten Konzeption alle notwendigen Schritte zur abschließenden Beschlussfassung durch die Stadtverordnetenversammlung vorzubereiten.

 

Das vorgelegte Konzept sah im Ergebnis vor, dass das für den Schulneubau vorgesehene Grundstück, welches sich aktuell als Erbaurechtgrundstück im Besitz der Stadt Offenbach am Main befindet, in die Kapitalrücklage der GBO eingelegt wird.

 

Die Einlage des Grundstücks Gemarkung Bürgel Flur 6 Nr. 43/12 erfolgt zum Verkehrswert (steuerlicher Teilwert), der sich aus dem Bodenrichtwert per 01.01.2020 in Höhe von 205,00 € / qm x 10.051 qm errechnet. Hierdurch entstehen keine ertragssteuerrechtlichen, schenkungsrechtlichen oder umsatzsteuerlichen Auswirkungen. Grunderwerbsteuerlich ist der um 20 % geminderte Bodenrichtwert nach § 145 Abs. 3 BewG anzusetzen.

 

Auch die Einlage der Teilfläche des Grundstücks Gemarkung Bürgel Flur 6 Nr. 288/6 erfolgt zum noch zu ermittelnden Verkehrswert anhand des Bodenrichtwertes. Durch die Einlage und Nutzung der Teilfläche durch die Fröbelschule kann eine gefahrlose Ausfahrt des Schulbusverkehrs dauerhaft sichergestellt ist. Darüber hinaus entsteht ein zusätzlicher Parkplatz, der den Eltern, die ihre Kinder mit Privat-PKW zur Schule bringen, alleinig zur Verfügung steht. Da es sich bei der Fröbelschule um eine Schule mit Förderschwerpunkt für geistige Entwicklung und körperlich-motorische Entwicklung handelt, ist hier ein besonderes Augenmerk auf die Zugänglichkeit zu legen, da die Kinder in der Regel nicht selbstständig zur Schule gelangen.

 

Die Vorgehensweise und Neuvermessung des Grundstücks Gemarkung Bürgel Flur 6 Nr. 288/6 ist mit dem Amt für Stadtplanung und Verkehrsmanagement abgestimmt.

 

Die Einlage des Grundstücks hat keine beihilferechtliche Relevanz, weil es sich um eine Gesellschaftereinlage handelt und der GBO dadurch kein Vorteil im Sinne des Artikel 107, Abs. 1 AEUV zugwendet wird, der den Wettbewerb verfälscht.