Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-I(A)0839Ausgegeben am 17.09.2020

Eing. Dat. 17.09.2020

 

 

 

 

 

Neubau Fröbelschule

hier: Zustimmung Projektvertrag und Vergabe von Planungs- und Bauleistungen

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2020-392 (Dez. II, Amt 20) vom 16.09.2020

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.    Die Stadtverordnetenversammlung stimmt der Vergabe der Planungs- und Bauleistungen für den Neubau der Fröbelschule im Rahmen einer Öffentlich-Öffentlichen Zusammenarbeit (ÖÖZ) an die GBO zu.

 

2.    Die Stadtverordnetenversammlung stimmt dem zwischen der Stadt Offenbach und der GBO abzuschließenden Projektvertrag grundsätzlich zu. Noch ausstehende Detaillierungen (Miethöhe, Anlagen u.a.) werden nach Abschluss der Ausschreibung hinsichtlich des Generalunternehmers der GBO und noch vor Beschluss durch die Stadtverordnetenversammlung eingefügt. Da es auch nach dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung in geringem Ausmaß notwendig werden kann, einzelne unwesentliche technische, wirtschaftliche oder redaktionelle Details des Projektvertrags zu ändern bzw. anzupassen, erklärt sich die Stadtverordnetenversammlung schon jetzt mit derartigen später vorzunehmenden unwesentlichen Änderungen des Projektvertrags für einverstanden.

 

3.    Die Freimachung und Entwicklung des Grundstücks Mühlheimer Str. 264-284 übernimmt die Stadt Offenbach. Entsprechende Mittel stehen auf dem Produktkonto 03090100.0951001660, Investitionsnummer 0309010900601201 als Reste zur Verfügung.

 

4.    Die Außenanlagen werden durch den städtischen Haushalt finanziert. Die Mittel in Höhe von 3,0 Millionen Euro werden im Rahmen der Haushaltsplanung 2021 für die Jahre 2021 (1.350.000 €) und 2022 (1.650.000 €) auf dem Produktkonto 03090100.0951001660, Investitionsnummer 0309010900601201 eingeplant. Ebenfalls wird eine Verpflichtungsermächtigung i.H.v. 1.650.000 € mit Fälligkeit in 2022 eingeplant. Die Mittel stehen vorbehaltlich der Haushaltsgenehmigung 2021 durch das Regierungspräsidium Darmstadt zur Verfügung.

 

5.    Die Gebühren für eine Baugenehmigung in Höhe von 125.402,25 EUR werden der GBO erlassen.

 

 

Begründung:

 

Da die Sanierung der Fröbelschule an ihrem Altstandort insbesondere wegen der baurechtlichen und sonderschulfachlichen Anforderungen nicht möglich ist, hat die Stadtverordnetenversammlung am 7. Juli 2016 den Neubau der Fröbelschule beschlossen. Das Projekt sollte im Rahmen einer Öffentlich-Öffentlichen Zusammenarbeit mit der GBO erfolgen. Die insoweit notwendigen Voraussetzungen hierfür sind zwischenzeitlich mit positivem Ergebnis geprüft worden.

Auf der Basis der vorliegenden Ergebnisse hat die Stadtverordnetenversammlung dem Magistrat am 30. März 2017 den Auftrag erteilt, alle notwendigen Schritte zur Vorlage eines unterschriftsreifen Projektvertrages vorzubereiten.

 

Die ursprünglich durch die GBO vorgesehene Bewirtschaftung der Schule für 30 Jahre wurde zwischenzeitlich aus dem Projektvertrag herausgelöst und wird im Rahmen des bestehenden Rahmendienstleistungsvertrages mit der GBM durchgeführt, um insbesondere Synergieeffekte heben zu können.

 

Die im Rahmen des Projekts erforderlichen Planungs- und Bauleistungen Projekt werden von der GB erbracht, ebenso die notwendige Finanzierung. Das Grundstück wird nach Freimachung und Entwicklung in das Gesellschaftsvermögen der GBO eingelegt. Die GBO wird somit auch die Eigentümerin der Schule. Die Die Stadt Offenbach mietet die Schule dann von der GBO im Rahmen des Projektvertrages und zahlt einen festen Mietzins über die gesamte Mietdauer von 30 Jahren. (Siehe dazu Anlage 7 (Zusammensetzung Vergütung/Zahlungsplan) des Projektvertrages). In den monatlichen Mietzahlungen der Stadt an die GBO sind die Bau- und die Planungskosten vollständig enthalten.  Eine Anpassung des Mietzinses (Erhöhung) findet während der Mietphase nicht statt.

 

Einen Einredeverzicht, Garantien oder sonstige Gewährleistungen durch die Stadt Offenbach zugunsten der GBO oder eines Dritten sieht der Projektvertrag nicht vor. Der zu beschließende Projektvertrag ist vielmehr ähnlich wie ein Mietvertrag mit einem fremden Dritten zu bewerten.

 

Aus wirtschaftlichen Gründen verbleiben die Grundstücksentwicklung, die Gebäudebewirtschaftung und der Bau der Außenanlagen bei der Stadt Offenbach. Gleiches gilt für den Erlass der Baugenehmigungsgebühren. Diese müsste die Stadt Offenbach im Rahmen der Miete (inklusive Verwaltungskostenaufschlag) bezahlen.

 

Das Projekt wird mit dem Regierungspräsidium Darmstadt abgestimmt.

 

Der Projektvertrag und die dazugehörigen Anlagen werden zum Zwecke der Einsichtnahme im Büro der ehrenamtlichen Magistratsmitglieder und später im Büro der Stadtverordnetenversammlung ausgelegt. Darüber hinaus stehen die vorgenannten Unterlagen online (für Stadtverordnete)* zur Verfügung.

 

* redaktionell geändert