Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 10. September 2020

 

 

 

 

TOP 20
Instandsetzung und Verbesserungsmaßnahmen an Kindertagesstätten in Anlehnung an die Mittelverwendung des Rahmendienstleistungsvertrages (RDLV) mit der GBM

 

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2020-318 (Dez. IV, Amt 60) vom 29.07.2020,
2016-21/DS-I(A)0818


Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gegen die Stimmen der AfD-Fraktion mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

1.    Der GBM Service GmbH Offenbach werden in Anlehnung der Mittelverwendung gemäß RDLV als Bauunterhaltungsbudget für die städtischen Kindertagesstätten die jährlichen Mittel aus dem unten angegebenen Produktkonto in Höhe von 500.000,00 € zur Verfügung gestellt.

 

Aus den zur Verfügung stehenden Mitteln werden die in Abstimmung mit 60.4.1 - Referat Gebäudebetrieb und Instandhaltung, Bereich Hochbaumanagement, Amt für Stadtplanung, Verkehrs- und Baumanagement, festgelegten folgende, wie auch weitere noch abzustimmende Projekte, umgesetzt:

 

a.  Hitzeschutzmaßnahmen an der Kindertagesstätte 5, Frühlingsaustrasse 12 a, Offenbach am Main

 

b.  Nachhallmaßnahmen nach Feststellung des Bedarfs durch entsprechende Messungen in ausgewählten Bereichen an Kindertagesstätten in Offenbach am Main

 

c.   Beschattungsmaßnahmen im Freigelände der Kindertagesstätte 5, Frühlingsaustrasse 12 a, Offenbach am Main

 

d.  Beschattungsmaßnahmen im Freigelände der Kindertagesstätte 7, Arnoldstraße 17, Offenbach am Main.

 

2.    Die hierfür erforderlichen Mittel stehen auf dem Produktkonto 06010500.6161000060 „Allgemeine Sanierungsmaßnahmen in Kindertagesstätten“ im Haushaltsjahr 2020 in Höhe von 500.000,00 € zur Verfügung.

 

Über die Mittelbereitstellung der Folgejahre wird in Rahmen der Haushaltsplanung 2021 beraten und beschlossen.

 

3.    Die jährlich verfügbaren Haushaltsmittel werden durch das mittelverwaltende Amt für Stadtplanung, Verkehrs- und Baumanagement, nach Abruf durch die GBM, angewiesen und die Verwendung wird bis Juni des Folgejahres durch die GBM in Form einer Auflistung dargestellt.

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.08.2022

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung