Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-I(A)0843Ausgegeben am 08.10.2020

Eing. Dat. 24.09.2020

 

 

Leitlinien zur Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern in Offenbach

- hier: Beschluss der trialogisch entwickelten Leitsätze 

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2020-399 (Dez. I, Amt 13) vom 23.09.2020

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1. Den im Auftrag der Stadtverordnetenversammlung trialogisch aus Bürgern, Politik und Verwaltung entwickelten „Leitlinien zur Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern“ wird zugestimmt. Bürgerbeteiligung der Stadt Offenbach erfolgt gemäß den im Wortlaut dokumentierten Leitlinien (Anlage 1). Die Umsetzung erfolgt mit dem Start der Service- und Beratungsstelle (Punkt 2).

 

2. Die von der Arbeitsgruppe entwickelten Leitlinien sehen die Einrichtung einer „Service- und Beratungsstelle für die Förderung und Durchführung von Bürgerbeteiligung“ beim Amt für Öffentlichkeitsarbeit vor. Daher eine neu zu schaffende Vollzeitstelle eingerichtet. Die hierfür benötigten Personalkosten (zwischen 70.000 € bis 75.000 €) werden im Rahmen der Haushaltsplanung 2021 von Amt 11 eingeplant. Der Aufgabenbereich der Servicestelle ergibt sich aus den Leitsätzen und wird in Anlage 3 genauer erläutert. Die Service- und Beratungsstelle ist entsprechend mit den notwendigen Kompetenzen zur internen Zusammenarbeit mit den verschiedenen städtischen Stellen auszustatten. Die Einrichtung der Stelle steht unter dem Vorbehalt der Haushaltslage der Stadt Offenbach.

 

Der Umformulierung von Leitsatz 3 mit der Einrichtung der Service- und Beratungsstelle – wie in Anlage 1 dokumentiert – wird zugestimmt.

 

3. Für die Arbeit der Service- und Beratungsstelle für die Förderung und Durchführung von Bürgerbeteiligung wird im Rahmen der Haushaltsplanung ein jährliches Budget von 30.000 Euro auf dem Produktkonto 01010300.6779000013 ab Einrichtung der Stelle vorbehaltlich der Haushaltslage bereitgestellt. Für projektbezogene Beteiligung sind jeweils im Projektbudget der Fachämter über das Beteiligungskonzept die Kosten einzuplanen und beim jeweiligen Grundsatzbeschluss vorzusehen.

 

 

Begründung

 

Zu 1.

Die Stadtverordnetenversammlung hat im November 2017 die Entwicklung von Leitlinien zur Bürgerbeteiligung durch eine trialogisch aus Bürgern, Politik und Verwaltung besetzte Arbeitsgruppe beschlossen. (2016-21/DS-I(A)0288) Trialogisch bedeutet, dass Vertreter aus Politik und Verwaltung sowie Bürgerschaft in der Arbeitsgruppe zusammengearbeitet haben.

 

Die Arbeitsgruppe hat – unterstützt vom Amt für Öffentlichkeitsarbeit und dem externen Dienstleister „Kokonsult / Büro Gabriele Kotzke - mediation moderation beratung“ – die in Anlage 1 dokumentierten Leitlinien seit April 2019 entwickelt. Dabei hat sich die Arbeitsgruppe an bestehenden Leitlinien in anderen Kommunen in Deutschland orientiert und von Beteiligungsexperten informieren lassen. Einige Teilnehmer haben darüber hinaus externe Fortbildungen/Fachtagungen besucht.

 

Die Arbeitsgruppe hatte auch den Auftrag zu prüfen, ob die Einrichtung einer zentralen Anlaufstelle notwendig ist. Die Leitlinien hat die Arbeitsgruppe so konzipiert, dass eine Umsetzung ohne die Servicestelle nicht möglich ist. Die Servicestelle ist für die Ämter von zentraler Bedeutung bei der Implementierung neuer Arbeitsabläufe und Organisation von Beteiligungsformaten.

 

Die Öffentlichkeit wurde dabei an mehreren Punkten beteiligt: Infostände auf dem Wochenmarkt, Weihnachtsmarkt und Mainuferfest sowie Online-Diskussion der Leitlinien über mehr als zwei Monate zwischen Weihnachten 2019 und Februar 2020. Verwaltungsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter wurden in einem separaten Workshop beteiligt. Die Leitsätze wurden im Ausländerbeirat und im Kinder- und Jugendparlament ausführlich vorgestellt. Die Arbeit der Arbeitsgruppe wurde unter www.offenbach.de/agellbbb und in einem Newsletter für Interessierte dokumentiert.

 

Abweichend von den von der Arbeitsgruppe in den Leitlinien verankerten Vorgaben (und dem ursprünglichen Auftrag der Stadtverordnetenversammlung) wurde die Entscheidung über die Leitlinien unter den Vorbehalt der Haushaltslage gestellt. Diese Anpassung hat Dezernat I auf Grund des Änderungswunsches der Dezernate II, III und IV zu Punkt 2 vorgenommen. Grund sind die zu erwartenden finanziellen Herausforderungen der Corona-Pandemie für den Haushalt.

 

Zu 2.

Die Umsetzung der erarbeiteten Leitlinien zur Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern macht nach den Recherchen der Arbeitsgruppe und den Experten-Gesprächen eine zentrale Stelle notwendig. Diese steuert das Thema Beteiligung und vernetzt die verschiedenen Akteure. Die Arbeitsgruppe hat die Leitlinien mit der Schaffung einer Servicestelle verknüpft. Diese ist Voraussetzung für die Einführung der Prozesse zum Beteiligungskonzept, als Unterstützung für die Ämter sowie bei der Implementierung von Maßnahmen und Einführung von Fortbildungen.

 

Deshalb wurde in die Offenbacher Leitlinien von der trialogisch besetzten Arbeitsgruppe eine neu zu schaffende Service- und Beratungsstelle aufgenommen. Zu den Aufgaben der Service- und Beratungsstelle zählen:

 

·         Geschäftsstelle und Service für Bürgerbeteiligung nach innen (Ämter/Gesellschaften/Dezernate) und nach außen (Bürger / interkommunaler Austausch)

·         Unterstützung der Fachämter bei Beteiligungsverfahren und deren Informations-Vermittlung sowie bei der Veranstaltungsorganisation auch mit Hilfe von Dienstleistern

·         Erarbeitung, Aufbau und Hinwirken auf die Fortschreibung der Vorhabenliste auf Basis der Zuarbeiten der Fachämter inkl. Nachverfolgung und Unterstützung

·         Informationsvermittlung bzw. Öffentlichkeitsarbeit zu Bürgerbeteiligung in Offenbach, insbesondere zur Vorhabenliste und dem Leitlinienprozess

·         Beratung der Einwohnerschaft zur Initiierung von Beteiligungsverfahren

·         Zielgruppen-Spezifische Kommunikation / Barrierefreiheit / Integration

·         Auskunftsstelle zu Ergebnissen von Beteiligungsverfahren bzw. deren aktuellen Verfahrensständen

·         Organisation von Qualifizierungsmaßnahmen und Fortbildungen im Bereich Bürgerbeteiligung für Fachämter und Multiplikatoren einschließlich der Schulungen zur Vermittlung der Leitlinien zur Bürgerbeteiligung

·         Organisation der Evaluation der Leitlinien und deren Umsetzung im laufenden Betrieb sowie deren Weiterentwicklung auf Basis der Erkenntnisse der Evaluation

 

Die Entwicklung der Leitlinien sowie der daraus entstandenen unterstützenden Materialen für die zu schaffende Servicestelle sind in den Begleitdokumenten in Anlage 2 dokumentiert.

 

Abweichend von den von der Arbeitsgruppe in den Leitlinien vorgegebenen Inhalten wurde die Entscheidung über die Personalressourcen unter den Vorbehalt der Haushaltslage gestellt. Diese Anpassung hat Dezernat I auf Wunsch der Dezernate II, III und IV vorgenommen. Grund sind die zu erwartenden finanziellen Herausforderungen der Corona-Pandemie für den Haushalt. 

 

Zu 3.

Die Kosten für projektbezogene Beteiligung werden jeweils am Projekt festgemacht. Für die Kosten von anzubietenden Fortbildungen für Bürger, Verwaltung und Politik sowie für die Öffentlichkeitsarbeit zu den Leitlinien und Beteiligungsmöglichkeiten und für Netzwerkarbeit zu Bürgerbeteiligung benötigt die Service- und Beratungsstelle unabhängig von den Fachämtern ein eigenes Budget. Auf der Basis der Ausgaben in anderen Kommunen hat die Arbeitsgruppe zur Entwicklung von Leitlinien zur Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern einen Betrag von 30.000 Euro pro Jahr vorgeschlagen. Dies liegt nach Auskunft aus dem Netzwerk Bürgerbeteiligung am untersten Ende der Skala solcher Budgets.

 

Durch den Haushaltsvorbehalt bei den Punkten 1 und 2 ergibt sich dieser auch für Punkt 3, da die Einrichtung des Budgets erst mit dem Start der Servicestelle notwendig wird.

Anlagen:

 

Anlage 1: Leitlinien zur Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern

in Offenbach am Main (Seite 1 bis 14)

 

Anlage 2: Begleitdokumente zu den Leitlinien – Entstehungsgeschichte, Leitfaden für ein Beteiligungskonzept, Methodenkoffer und Checkliste (Seite 15 bis 23)

 

Anlage 3: Schaffung und Betrieb der Service- und Beratungsstelle gemäß Leitsatz 3 – Aufgaben, Rahmenbedingungen, Kosten (Seite 24 bis 25)

 

Verteiler:

  9 x Fraktionen

  4 x Stv.-Büro

 

Hinweis: Die Anlagen wurden den Stadtverordneten in elektronischer Form (Cloud) zur Verfügung gestellt und in PIO veröffentlicht.