Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-I(A)0850Ausgegeben am 08.10.2020

Eing. Dat. 02.10.2020

 

 

 

 

 

Ausreichend Schutzunterkünfte und Wohnraum zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt bereit stellen

Antrag SPD vom 02.10.2020

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Magistrat wird aufgefordert,

 

1. geeignete Maßnahmen zu ergreifen, damit in der Stadt Offenbach ein

(Familien-)Zimmer als Schutzunterkunft, pro 10.000 Einwohner/-innen

(Gesamtbevölkerung) für Opfer von häuslicher Gewalt, insbesondere Frauen und

ihren Kindern, als sichere Unterkunft zur Verfügung steht.

 

2. geeignete Maßnahmen zu ergreifen, damit die Bewohner*innen des Frauen- und Kinderhauses in Offenbach bei der Suche nach einer eigenen Wohnung unterstützt werden [sowie ein festes Kontingent von Wohnungen der GBO hierfür vorzuhalten].

 

 

Begründung:

 

Häuslicher Gewalt ist quer durch alle sozialen Milieus ein gesellschaftliches Problem ungebrochener Aktualität. In unserer Stadt ist der im Jahr 1993 gegründete Verein Frauen helfen Frauen e.V. Träger einer Beratungsstelle sowie des „Frauenhauses“, das für von häuslicher Gewalt betroffene Frauen und Kinder häufig den letzten Ausweg aus einer im Zweifel sogar lebensbedrohlichen Situation darstellt.

Gerade in einer wachsenden Stadt wie Offenbach muss jedoch das Angebot für von häuslicher Gewalt bedrohte Frauen und deren Kinder weiterentwickelt werden, um wenigstens das einmal erreichte Niveau der Hilfeleistung erhalten zu können. Neben dem Bevölkerungswachstum haben der wachsende Mangel an bezahlbaren Wohnraum und die Folgen der Corona-Pandemie die Situation zusätzlich verschärft.

In der am 1. Februar 2018 auch in Deutschland in Kraft getreten Istanbul-Konvention („Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt“) verpflichten sich die Vertragsparteien unter Artikel 23 die Einrichtung von Schutzunterkünften in ausreichender Zahl zu ermöglichen. Als angemessen werden dabei ein „Family Place“, also ein (Familien-)Zimmer, pro 10.000 Einwohner/-innen (Gesamtbevölkerung) erachtet. Da das „Frauenhaus“ in Offenbach lediglich über 12 Zimmer verfügt und die Bevölkerungszahl zum 31.03.2020 die Marke von 140.000 Einwohnern überschritten hat, wird dieses Niveau derzeit leider schon unterschritten.

Damit das „Frauenhaus“ seiner originären Funktion als aufnahmefähige Notunterkunft mit besonderer sozial-psychologischer Betreuung gerecht werden kann und Engpässe beim Wohnraum für Frauen und Kinder in Not zu vermeiden, müssen die betroffenen Frauen zudem auf dem angespannten Mietmarkt bei der Suche nach einer eigenen Wohnung unterstützt werden.

Leider bleiben sie häufig länger dort als dies für sie und die Entwicklung ihrer Kinder gut und sinnvoll ist. Schließlich bedeute dies ein Leben auf engstem Raum, oft nur in einem Zimmer. Normale Dinge, wie die Einladung von Freunden, sind hier von vorneherein ausgeschlossen.

Deshalb muss auch die Stadt Offenbach ihre Anstrengungen noch einmal intensivieren, um mit der Hilfe von privaten Eigentümern und der städtischen Baugesellschaft größere Wohnungskontingente für die Opfer von häuslicher Gewalt bereitzustellen.