Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-I(A)0872Ausgegeben am 27.10.2020

Eing. Dat. 27.10.2020

 

 

 

 

 

Konjunktur- & Hilfspaket Offenbach
hier: Konzept und Maßnahmen der „Task Force Konjunkturpaket“

Antrag des Oberbürgermeisters (Dez. I) vom 26.10.2020

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge, bezugnehmend auf den Stadtverordnetenbeschluss 2016-21/DS-I(A)0830 vom 10.09.2020,

das Konjunktur- & Hilfspaket wie folgt beschließen:

 

I. Den nachfolgend vorgesehen inhaltlichen Maßnahmen wird zugestimmt.

 

 

1. Marketing

 

Imagekampagne

 

Mit einer Kommunikationskampagne soll die Botschaft vermittelt werden, dass in Offenbach Einkaufen mit Abstand auch in Corona-Zeiten sicher ist. Inhaltlich soll auf die Vorteile und Aktionen, die sich aus dem Konjunkturpaket für Kund*innen ergeben, aufmerksam gemacht werden. Dadurch sollen die Frequenz und der Umsatz in der Gastronomie und in Geschäften im ganzen Stadtgebiet gesteigert werden und gezielt auch wieder Kundschaft aus dem Umland zum Einkaufen in Offenbach bewegt werden. Neben der Chance auf steigende Umsätze bietet die Maßnahmen die zusätzliche Chance, über den Kampagnenzeitraum hinaus Neukund*innen für Offenbach zu gewinnen oder verlorene Kund*innen zurück zu holen. Für Offenbach besteht die Chance, eine positive Geschichte der lebens-, liebens- und besuchenswerten Stadt zu vermitteln. Mit nachhaltig wirkenden und imagestärkenden Maßnahmen schlagen wir eine Brücke zu den Zielen des »Zukunftskonzepts Innenstadt« und dem Stadtmarketing. Zusätzlich sollen Marketingmaßnahmen für den Offenbacher Wochenmarkt initiiert werden.

 

Die Gesamtkosten Marketing belaufen sich auf 250.000 €.
(200.000 Marketingmaßnahmen Einzelhandel, 50.000 € für gezielte Marketingmaßnahmen zum Wochenmarkt). Die benötigten Gelder sind bei Amt 13 vorgesehen. Mit der Umsetzung der Maßnahmen wird die OSG beauftragt.

 

 

2. Phase 1: Gutscheine

 

Ziel der Gutscheinaktion ist es, in einer ersten Phase schnell Geld in die notleidenden Bereiche Handel und Gastronomie zu bringen.

Mit dessen Hilfe will die Stadt einen Beitrag leisten, damit möglichst viele Betriebe ihre Existenz während der Corona-Pandemie sichern können. Der Gutschein und das Paket insgesamt sollen folgende Botschaften an Kunden und Handel vermitteln: „Einkaufen mit Abstand ist in Offenbach sicher“ und „Die Stadt Offenbach kümmert sich um ihre Einzelhändler und Gastronomen – es lohnt sich in Offenbach unternehmerisch tätig zu sein!“

 

Für die Gutscheinaktion sind insgesamt 1.183.000 € vorgesehen.
Die benötigten Gelder sind bei Amt 13 vorgesehen. Mit der Umsetzung der Maßnahmen wird die OSG beauftragt.

 

Für eine zusätzliche Förderung im Rahmen von Bildung und Teilhabe sind 380.000 € bei Amt 58 vorgesehen.

 

Für eine weitere Aktion zur Belohnung eines Einkaufs auf dem Wochenmarkt sind 10.000 € bei Amt 13 vorgesehen. Mit der Umsetzung der Maßnahmen wird die OSG beauftragt.

 

 

3. Erreichbarkeit

 

Für kostenlosen ÖPNV im Offenbacher Stadtgebiet sind 160.000 € bei Amt 80 vorgesehen. Mit der Umsetzung der Maßnahmen wird die NiO beauftragt.

 

Für kostenloses Parken in Offenbacher Parkhäusern sind 160.000 € bei Amt 80 vorgesehen.

 

Für Fahrradbewachung auf zentralen Plätzen in der Offenbacher Innenstadt sind 6.000 € bei Amt 80 vorgesehen.

 

 

4. Veranstaltungen

 

Für den Betrieb einer Eisbahn sind 100.000 € bei Amt 13 vorgesehen. Mit der Umsetzung der Maßnahmen wird die OSG beauftragt.

 

Für die Unterstützung des Kulturguts Weihnachtsmarkt sind 120.000 € bei Amt 13 vorgesehen.

 

Für Veranstaltungen auf dem Offenbacher Wochenmarkt sind 10.000 € bei Amt 13 vorgesehen. Mit der Umsetzung der Maßnahmen wird die OSG beauftragt.

 

 

5. Phase 2: Frühjahrstombola

 

Für eine Frühjahrstombola sind 800.000 € bei Amt 13 vorgesehen. Mit der Umsetzung der Maßnahmen wird die OSG beauftragt.

 

 

6. Sport & Kultur

 

Für die Sicherstellung der Weiterführung des „Kleinen Offenbacher Kultursalons“ sind insgesamt 25.000 € bei Amt 49 vorgesehen.

 

Für die Notfallunterstützung von Sport- und Kulturvereinen sowie freien Kultureinrichtungen, die Zur-Verfügung-Stellung von Raum für satzungsgemäße Jahreshauptversammlungen von Kulturvereinen, die Unterstützung von kulturellen Vereine von Migrant*Innen und die Unterstützung für Beratungs- und Servicestellen für soziale Angelegenheiten sind insgesamt 350.000 € bei Amt 49 vorgesehen.

 

 

7. Pop Up Stores als Zwischennutzung (siehe auch Antrag 2016-21/DS-I(A)0837 vom 15.09.2020 und Ergänzungsantrag 2016-21/DS-I(A)0837/1 vom 30.09.2020)

 

Für die Unterstützung von Pop Up Stores sind 4.000 € bei Amt 80 vorgesehen.

 

 

8. Corona-Hygienesiegel

 

Für Hygienekontrollen in Gastronomie und Einzelhandel sind 25.000 € bei Amt 59 vorgesehen.

 

 

II. Finanzierung

 

Die Gesamtmittel in Höhe von 3.583.000 € werden gem. § 100 HGO i.V.m. den „Hinweisen zur Anwendung des Kommunalen Haushaltsrechts im Umgang mit den wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie“ vom 30. März 2020 des HMdIS außerpanmäßig und ohne Deckung bereitgestellt. Die Bereitstellung der Mittel erfolgt auf speziell für das Konjunktur- und Hilfspaket einzurichtenden Produktkonten, in den Budgets der o.a. jeweils fachlich zuständigen Ämtern. Sie befinden sich in einem Deckungskreis. Diese Produktkonten erhalten einen Übertragungsvermerk, dieser gilt gem. § 21 Abs. 3 GemHVO aber nur für bereits beauftragte Mittel.

 

 

Begründung:

 

Hintergrund des Konjunktur- & Hilfspakets ist die anhaltende Corona-Pandemie, die negative Auswirkungen auf den Einzelhandel, die Gastronomie und die Vereine in Offenbach hat. Gerade im Offenbacher Einzelhandel sind die Umsätze während des Lockdowns und während der erhöhten Infektionszahlen und der damit einhergehenden Berichterstattung stark zurückgegangen.

Einige Städte haben bereits lokale beziehungsweise kommunale Konjunkturprogramme ins Leben gerufen. Auch in Offenbach sind schnelle Maßnahmen erforderlich. Mit dem Stadtverordnetenbeschluss 2016-21/DS-I(A)0830/a vom 09.09.2020 wurde der Magistrat daher beauftragt, ein Konjunktur- & Hilfspaket für Offenbach zu entwickeln und eine „Task Force Konjunkturpaket“ einzusetzen.

Um den Auswirkungen des Lockdowns und den damit verbundenen konjunkturellen Problemen in Offenbach entgegenzutreten, werden bezugnehmend auf den Stadtverordnetenbeschluss die genannten Maßnahmen von der „Task Force Konjunkturpaket“ vorgeschlagen.

Die jeweiligen Maßnahmen der Schwerpunkte Marketing, Gutscheine, Erreichbarkeit, Veranstaltungen und Zwischennutzungen sollen umfassende Unterstützungsmöglichkeiten bieten.

Mit den genannten Maßnahmen sollen Möglichkeiten geschaffen werden, den Einzelhandel und die Gastronomie in der Offenbacher Innenstadt sowie in den Stadtteilen zu unterstützen. Auch Kultureinrichtungen, Vereine und Beratungsstellen sind in Zeiten der Corona-Pandemie auf weitere Hilfen angewiesen. Besonderer Fokus soll auch auf Familien, Kindern und Bildung liegen.

 

 

1.    Marketing

 

Grundpaket (Maßnahmen)

 

Folgende Maßnahmen sind aus fachlicher Sicht unabdingbar, um auf die Ziele des Konjunkturpaketes, des Stadtmarketings und des Innenstadtkonzeptes hinzuarbeiten:
(1.) Kommunikation Weihnachtsmarkt in Offenbach (in Abstimmung mit Betreiber).
(2.) „Offenbachs großes Herz“- Gutschein (Kommunikation der Maßnahmen der AG Gutschein)
(3.) „Weihnachtsgeschenke auf den letzten Drücker“ (Aktivierung von Händlern durch die Amt 80, Kommunikation im Stadtgebiet und Umland)
(4.) „Offenbacher Reisepass“ (Weltreise durch Offenbachs Vielfalt)
(5.) „Winterzauber in Offenbach“ (Bewerbung der Eisbahn auf dem Aliceplatz, in Abstimmung mit AG Events)
(6.) „Offenbachs großes Herz“ für Rodgauer, Hanauer, Frankfurter… (Gezielte Aktivierung des Umlandes durch Aktionstage, Rabatte usw.)

(7.) Corona-Hygienesiegel

 

Zeitschiene: Die Umsetzung der kommunikativen Maßnahmen erfolgt unmittelbar nach der Mittelfreigabe durch die Stadtverordneten. Die einzelnen Maßnahmen sind von November bis März geplant. Bereits feststehende Termine sind:
(1.) Beginn Weihnachtsmarkt am 10. November 2020
(2.) „Weihnachtsgeschenke auf den letzten Drücker“ am 21./22./23. Und 24. Dezember 2020
(3.) Beginn Eisbahn 09. Januar 2021

 

Kosten: Die Kosten setzen sich aus verschiedenen Faktoren zusammen. Der Hauptanteil der Kosten ist für die Schaltung von Werbung über Anzeigen, Radiospots, Werbung im öffentlichen Raum und im Online-Bereich vorgesehen. Darüber hinaus sind Kosten für die Kreation und Ausarbeitung, sowie die Organisation der der einzelnen Aktionen enthalten.

 

Siehe Anlage 1 – Arbeitsgruppe Marketing Konjunkturpaket
Siehe Anlage 1 – Präsentation Aktionen
Siehe Anlage 1 – Budgetverteilung

 

 

2.    Phase 1: Gutscheine

 

a) Aktionsgutschein Cash-Back

 

Ein Cashback-Aktionsgutschein ähnlich des Hanauer Modells ist nach eingehender Prüfung durch die AG Gutscheine grundsätzlich im Aktionszeitraum bis Ende März 2021 durch die Offenbacher Stadtmarketing GmbH umsetzbar. Hierbei handelt es sich um die Ausgabe von Aktionsgutscheinen nach Vorlage von Kassenbons, die die Kunden sammeln und eintauschen können. Der Kunde erhält 40% seines Einkaufs als Gutschein zurück (Mind. Einkauf von 50€. Maximale Erstattung 125€). SGB II-Empfänger*innen sowie Empfänger*innen von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung oder Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII erhalten einen zusätzlichen Aufschlag von 10% auf den Cash-Back Betrag.

 

Zeitschiene: Gesammelt werden können Kassenbons ab dem „Black Friday“ (27.11.20) bis einschließlich 14.02.2021 (Valentinstag). Es gilt jeweils das Datum des Kassenbons. Eingelöst werden können die Bons bis einschließlich 1. April (Gründonnerstag).

 

Siehe Anlage 2 – Konzept Aktionsgutscheine: 2. Mögliche Gutschein-Modelle
Siehe Anlage 2 – Übersichtspapier: Aktionsgutschein Cash-Back

 

b) Online-Gutscheinplattform

 

Als nachhaltigen Komponente des Konjunkturpakets wird eine digitale Bestellplattform im Internetportal offenbach.de mit Gutscheinverwaltungssoftware eingerichtet, damit ein Gutschein fürs Einkaufen oder Ausgehen in Offenbach künftig bequem von zuhause oder unterwegs bestellt und auch verschenkt werden kann. Hierdurch werden dauerhaft weitere Kundenpotenziale erreicht, der Gutschein gewinnt insgesamt an Attraktivität, Kaufkraft wird an Offenbach gebunden und Personal- und Verwaltungskosten reduziert.

 

Zeitschiene: dauerhaft ab 2021

 

Siehe Anlage 2 – Konzept Aktionsgutscheine: 3. Online-Gutscheinplattform
Siehe Anlage 2 – Übersichtspapier: Online-Gutscheinplattform

 

c) Zusätzliche Förderung im Rahmen von Bildung und Teilhabe (BuT)

 

Über die „Bildungskarte Offenbach“ werden im Aktionszeitraum bis Ende März/Anfang April die Leistungen im Bereich „Bildung und Teilhabe“ (BuT) erhöht. Die Bildungskarte, die von der Mainarbeit seit 2012 als elektronisches Verfahren zu Abrechnung verwendet wird, ist sehr flexibel. Es ist keine Smart-Card, sondern der Zugang zu einem webbasierten Verfahren zum Abruf und zur Bezahlung von Leistungen.
Im Rahmen des Konjunkturpakets wird temporär eine weitere Börse installiert, über die man Einkäufe für bildungs- und teilhabebezogene Materialien abrechnen kann. Berücksichtigt werden können z. B. Sportkleidung, Sportausstattung, Noten, Musikalien, Bücher und alles, was man in diesem Bereich im Offenbacher Einzelhandel erwerben kann. Der Kreis der geförderten Geschäfte wird über das Registrierungsverfahren gesteuert. Nur Geschäfte bzw. Branchen, die analog zur Gutscheinaktion in einer Liste berücksichtigt sind, bekommen Zugang. Über dieses Modell werden einkommensschwache Familien gefördert, sodass das Konjunkturpaket nicht nur den Konsum anregt, sondern auch einen gezielten Beitrag zur Bekämpfung von Kinderarmut leistet.

 

Zeitschiene: ab Ende November 2020 – 1. April 2021

 

Siehe Anlage 2 – Konzept Aktionsgutscheine: 4. Zusätzliche Förderung im Rahmen BuT
Siehe Anlage 2 – Übersichtspapier: Zuschuss Bildung und Teilnahme

 

d) Stempelkarte Wochenmarkt

 

Im Rahmen des Konjunkturpakets wurde mit dem Vorstand des Wochenmarkt-Vereins vereinbart, dass im Aktionszeitraum des Konjunkturpakets eine Stempelkarte herausgegeben wird, die den Einkauf auf dem Markt belohnt.
Analog zur Preisstaffelung des Aktionsgutscheins erhält jeder Kunde bei einem Einkauf ab 10€ einen Stempel. Ab fünf Stempeln (Gesamteinkaufswert 50€) kann die Stempelkarte gegen einen Aktionsgutschein in der Ausgabestelle im KOMM-Center zum jeweiligen Wert eingetauscht werden. Dieses Modell schafft außerdem die allseits stets gewünschte Brücke zwischen Wochenmarkt/Wilhelmsplatz und dem Einkaufsbereich der Fußgängerzone.

 

Zeitschiene: Ab Ende Nov. 2020 – 1. April 2021

 

Siehe Anlage 2 – Konzept Aktionsgutscheine: 5. Wochenmarkt-Stempelkarte
Siehe Anlage 2 – Übersichtspapier: Stempelkarte Wochenmarkt

 

 

3.    Erreichbarkeit

 

a) kostenloser ÖPNV / kostenlose Busfahrten an Samstagen

 

Kostenfreier ÖPNV (Offenbacher Stadtbusse sowie S-Bahnen innerhalb Offenbachs) im ganzen Offenbacher Stadtgebiet sollen Kunden in die Innenstadt locken. Aus abrechnungstechnischen Gründen sind Regionalbusse und Regionalbahnen ausgenommen. Die Information der Fahrgäste wird über gemeinsame Pressemitteilungen und die Information über die digitalen Fahrgastinformationssysteme erfolgen.

 

b) kostenloses Parken an Samstagen

 

In den vier Offenbacher Parkhäusern vom Betreiber City-Parking soll an Samstagen die Möglichkeit geschaffen werden, 2 Stunden kostenlos zu parken. Zusätzlich soll bestehendes kostenloses Parken für 3 Stunden auf dem Mainuferparkplatz umfassender beworben werden (kein extra Kostenblock).

 

Siehe Anlage 3b) – kostenloses Parken – Parkhäuser Angebote

 

c) Fahrradbewachung / Fahrrad-Service

 

Auf zentralen Plätzen in der Offenbacher Innenstadt (Marktplatz und ggfs. Hugenottenplatz) soll eine Fahrradbewachung und ein Fahrrad-Service umgesetzt werden. Für den Fahrrad-Service wurden Offenbacher Fahrradläden angefragt. Obdachlosenhilfe (Diakonie) hat leider keine personellen Ressourcen für Fahrradbewachung, daher über Fa. WISAG.

 

Zeitschiene: an vier Samstagen

 

 

4.    Veranstaltungen

 

a) Winterzauber – Eisbahn am Stadthof

 

Der Betrieb Eisbahn im Januar, also im direkten Anschluss an den Weihnachtsmarkt, ist ein geeignetes Mittel, um in der kalten Jahreszeit die Besucherfrequenz in der Innenstadt zu erhöhen. Die Erfahrung mit Eisbahnen zeigt, dass eine Mischung aus Eislaufen, Eisdisko und Eisstockschießen sich als perfekte Mischung herausgestellt gestellt. So spricht man zeitgleich mit einem Event mehrere Zielgruppen und Aktivitäten an. Ergänzt wird das Angebot durch einen kleinen Imbiss im Außenbereich. Je nach Corona-Lage kann die Nutzerzahl flexibel angepasst werden.

 

Zeitschiene: Gesamtdauer der Eisbahn ca. 2 Wochen (nach Weihnachten).

 

Siehe Anlage 4a) - Konzept: Winterzauber - Eisbahn am Stadthof
Siehe Anlage 4a) - Kostenkalkulation: Winterzauber - Eisbahn am Stadthof

 

b) Weihnachtsmarkt

 

Mit der Durchführung des Weihnachtsmarktes ist eine deutlich höhere Besucherfrequenz in der Innenstadt verbunden. Das zeigen die vergangenen Jahre. Von dieser höheren Besucherfrequenz profitiert in aller Regel auch der Einzelhandel. Aufgrund der Tatsache, dass in diesem Jahr in der Region nur sehr wenige Weihnachtsmärkte stattfinden werden, ist auch und gerade mit einer höheren Besucherfrequenz aus dem Umland zu rechnen. Zur Überwachung und Einhaltung der Abstandsregelungen für die Zeit ab 17 Uhr ist eine Überwachung der Besucherzahlen auf dem Weihnachtsmarkt vorgesehen. Hierzu ist es notwendig, die Zahl der Besucher durch eine Zählung zu überwachen. Damit verbunden ist eine komplette Einzäunung des Weihnachtsmarktes sowie die Kontrolle der Zu- und Abgänge an den Eingangstoren durch entsprechendes Personal. Die an den Veranstalter Pro OF zu entrichtende Platzgebühr soll von den Standbetreibern nur für den Zeitraum 01.12. - 29.12.2020 erhoben werden.

 

Bei einer Inzidenz von mehr als 50 Corona-Neuinfektionen je 100.000 Einwohnern in den letzten 7 Tagen wird der Weihnachtsmarkt nicht stattfinden. Sollte der Weihnachtsmarkt nicht stattfinden, wird der Magistrat beauftragt, ein Förderkonzept für das Kulturgut Weihnachtsmarkt vorzulegen.

 

Zeitschiene: 10.11.2020 - 29.12.2020

 

Kosten: Umsetzung Hygienekonzept ca. 43.000€, Übernahme Platzgebühren ca. 50.000€, Nachtwache ca. 27.000€.

 

c) Wochenmarkt

 

Parallel zu Events und Veranstaltungen in der Innenstadt und als Ergänzung zu den geplanten Wochenmarkt-Stempelkarten sind Veranstaltungen auf dem Wochenmarkt geplant. Die Maßnahmen werden zu einem späteren Zeitpunkt konkretisiert.

 

Zeitschiene: Einzelne Maßnahmen sind von November bis März geplant.

 

 

5.    Phase 2: Frühjahrstombola

 

Ziel der Frühjahrstombola (Januar bis Ende März) ist es, im Anschluss an das Weihnachtsgeschäft eine zweite Phase für Konsumanreize in Offenbach zu starten und somit über diesen langen Zeitraum einen nachhaltigen Effekt für den Einzelhandel schaffen.

Durch 2.000 hochwertige Preise die Konsumenten noch mehr dazu zu ermutigen in die Offenbacher Innenstadt zu gehen und einen weiteren Kaufanreiz zu schaffen. Jeder Einzelhändler innerhalb des Offenbacher Stadtgebietes kann sich an der Tombola beteiligen.

Als Abschlussevent der Tombola ist ein sogenanntes Drohnenrennen vorgesehen, bei dem unbemannte Mini-Roboter bei Höchstgeschwindigkeit durch engste Parcours rasen. Drohnenrennen verbinden zwei Megatrends: Drohnen und E-Sport. In der Dunkelheit wird ein solches Drohnenrennen zum Lichtspektakel für alle Zuschauer. Bei diesem Event darf man Zeuge des innovativsten Profirennsports werden. Begleitet von einem DJ wird im Anschluss an das Rennen eine Lichtshow stattfinden. Das Drohnen-Rahmenprogramm rundet das Event ab.

 

Zeitschiene: Die Tombola sollte während des Aktionszeitraums (ab Januar) öffentlichkeitswirksam in der Innenstadt aufgebaut werden. Das Abschlussevent der Tombola soll Ende März stattfinden.

 

Siehe Anlage 5 - Tombola (Idee)
Siehe Anlage 5 - Tombola (Kosten)
Siehe Anlage 5 - Tombola (rechtl. Rahmen)
Siehe Anlage 5 - Drohnenevent (Konzept)
Siehe Anlage 5 - Drohnenevent (Kosten)

 

 

6.    Sport & Kultur

 

a) Sicherstellung der Weiterführung „Kleiner Offenbacher Kultursalon“

 

Der Kleine Offenbacher Kultursalon ist eine Veranstaltungsreihe, bei der Künstlerinnen und Künstler aus Stadt und Region den Kleinen Saal (Dienemann-Saal) des Capitol Theaters zur Verfügung gestellt bekommen (u.a. Theater im t-Raum, weitere Schauspieler/innen, Solokünstler/innen, Bands). Dies ist zum einen bedeutend für eine Berufsgruppe, für die aktuell de facto der nahezu gesamte Berufsmarkt weggebrochen ist. Zum anderen ermöglicht es den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt ein konstantes hochkarätiges Kulturprogramm.

 

Zeitschiene: je Quartal möglich

 

Kosten: Die eingestellten Mittel sind dafür vorgesehen, die Betriebskosten des Saals zu decken; die Einnahmen gehen direkt an die auftretenden Künstler/innen. Bei 3 Veranstaltungen pro Woche ca. 13.500€ für das gesamte Quartal; bei 4 Veranstaltungen pro Woche 16.000€ für das gesamte Quartal.

 

b) Notfallunterstützung Sport- und Kulturvereine sowie freie Kultureinrichtungen

 

Die Corona-Pandemie wirkt sich insbesondere dauerhaft auf die Existenzbedingungen von Kultur- und Sportvereinen sowie freien Kultureinrichtungen aus. Dabei hängt es von den laufenden Kosten ab, wie erheblich sich die Auswirkungen gestalten. Vereine, die eigene Sportstätten betreiben oder eigene Probenräume angemietet haben, professionelle Trainer oder Dirigentinnen beschäftigen, müssen auch während der Corona-Pandemie ihre laufenden Kosten bedienen. Gleichzeitig werden pandemiebedingt nahezu alle Veranstaltungen abgesagt, mit deren Erlös die Vereine i.d.R. große Teile ihrer Budgets erwirtschaften. Den Vereinsbetrieb aufrechtzuerhalten ist allerdings unabdingbar, um die Leistungsfähigkeit von Mannschaften oder Chören ebenso wie die Bindung von Mitgliedern an die Vereine zu erhalten. Indes ist das Umsetzen von Produktionen und Veranstaltungen unter Corona-Bedingungen besonders aufwändig.

 

Kosten: Sportvereine: € 95.000€, Kulturvereine: 70.000€, Freie Kultureinrichtungen: 35.000€

 

c) Raum für satzungsgemäße Jahreshauptversammlungen für Kulturvereine

 

Zahlreiche Vereine berichten von Problemen, satzungsgemäße Jahreshauptversammlungen durchzuführen, da sie für die dort i.d.R. sich beteiligenden mehreren Dutzend Mitglieder nicht über ausreichend Platz verfügen. Die Stadthalle Offenbach hat angeboten, gegen Erstattung der Betriebskosten (bei Selbstbeteiligung der Vereine bei der Reinigung) von 300€ das Neue Foyer der Stadthalle zur Verfügung zu stellen. Von diesen Kosten sollen 2/3 aus dem Konjunkturpaket beigesteuert werden, um den Vereinen diese rechtlich unabdingbare Sitzung zu ermöglichen. Es könnten ca. 20 Vereine dieses Angebot in Anspruch nehmen.

 

Kosten: 4.000€ (ca. 20 x 200€)

 

d) Unterstützung für kulturelle Vereine von Migrant*Innen

 

Die Corona-Pandemie trifft kulturelle Vereine von Migrant*innen ebenso wie andere Kulturvereine in dieser Stadt. Die Vereine müssen die laufenden Kosten weitertragen und haben zugleich Ausfälle an Einnahmen durch fehlenden Verkauf von Spezialitäten, fehlende Spenden und Preisgelder, weil ihre Mitglieder an üblichen Veranstaltungen und Festen nicht teilnehmen können.  Der Vereinsbetrieb muss aufrechterhalten werden, u.a. weil gerade diese Vereine eine wichtige Integrationsfunktion in dieser Stadt haben. Die Vereine werden bereits seit den 1980er Jahren bei Mietzahlungen unterstützt. Diese Unterstützung sollte coronabedingt ausgebaut werden auch für Vereine, die bisher noch ohne Unterstützung auskamen. Der genaue Verteilschlüssel ist noch festzulegen. 

 

Kosten: 46.000 €

 

e) Unterstützung für Beratungs- und Servicestellen für soziale Angelegenheiten

 

Während der Corona-Pandemie entstehen vielfache Mehraufwände bei den Beratungs- und Servicestellen für soziale Angelegenheiten. Diese umfassen insbesondere die Aufwände für die Aufrechterhaltung des Beratungsangebots unter den Bedingungen der Pandemie wie etwa für Hygienemaßnahmen und für eine digitale Ausstattung für die Beibehaltung des Dienstleistungsangebots. Soweit Angebote nicht aufrechterhalten werden konnten, erfolgt bereits eine Unterstützung nach Sozialdienstleistereinsatzgesetzt SodEG durch die Stadt, soweit beantragt. Der genaue Verteilschlüssel der Unterstützung ist noch festzulegen.

 

Kosten: 100.000 €

 

 

7.    Pop Up Stores als Zwischennutzung (siehe auch Antrag 2016-21/DS-I(A)0837 vom 15.09.2020 und Ergänzungsantrag 2016-21/DS-I(A)0837/1 vom 30.09.2020)

 

Pop Up Stores und Zwischennutzungen sind ein Instrument zur Belebung der Innenstadt. Allerdings sind Läden nicht kostenlos verfügbar. Und die Erfahrungen zeigen, dass selbst Agenturen Probleme haben, kurzfristige Nutzer zu finden. Für jede Maßnahme wäre daher Geld zu veranschlagen.

 

Superladen

 

Kreative, Initiativen und Vereine sollen sichtbarer gemacht sowie gewerbliche Leerstände besser genutzt werden. Durch „Strategische Zwischennutzungen“ entsteht so eine Ausstellung im öffentlichen Raum. Der Superladen bietet Ausstellungs- und Verkaufsflächen für Künstler und Kreative. Die Stadt unterstützt bei Anmietung, Ausstattung, Werbung usw.

 

Zeitschiene: Dezember

 

Siehe Anlage 7 - Superladen - Konzept und Geschichte

 

 

8.    Corona-Hygienesiegel

 

Hygienekontrolle in Gastronomie und Einzelhandel

 

Analog der Aktion in Hanau soll ein Hygiene-Check Team gebildet werden, das in der Gastronomie und im Einzelhandel überprüft, ob die Corona-Hygiene-Regeln in den Betrieben eingehalten werden. Dabei soll der Hygiene-Check auch eine Art Beratung zur Verbesserung der durchgeführten Hygienemaßnahmen sein. Die Betriebe nehmen freiwillig teil. Ziel ist es, dem Verbraucher/Gast/Kunde, mehr Sicherheit und Vertrauen in die lokalen Unternehmen zu geben. Anzahl der Betriebe in Offenbach, die in Frage kämen: ca. 400 bis 600 (Gastronomie/(Lebensmittel-)Einzelhandel).

 

Zeitschiene: Ab Start des Konjunkturpakets. Vorlauf für Auswahl und Schulung des Personals (erfolgt kostenneutral durch das Veterinäramt, Schulungskonzept ist bereits erstellt) benötigt. Die Form/Art des Hygienesiegels wird von OSG entwickelt. Auftrag liegt OSG bereits vor.

 

Kosten: Von einem externen Dienstleister sollen 10 Personen zur Verfügung gestellt werden (Suche nach stadtinternen MA war erfolglos, da verstärkt auch Corona-Quarantäne zu Ausfällen von MA seitens Verwaltung und Stadtgesellschaften führen), die jeweils in Teams (2 Personen) den Check durchführen. Ein entsprechendes Angebot wird derzeit eingeholt.

Dazu kämen noch das Hygienesiegel sowie diverse Ausstattungen z.B. Schutzkleidung/Materialien (je nach Dauer der Aktion und teilnehmende Betriebe 50-100 €/pro Person).

 

Siehe Anlage 8 – Hygienesiegel (Konzept)

Nichtöffentliche Anlagen:

1 - Arbeitsgruppe Marketing Konjunkturpaket
1 - Präsentation Aktionen
1 - Budgetverteilung
2 - Konzept Aktionsgutscheine
2 - Übersichtspapier
3b) - kostenloses Parken – Parkhäuser Angebote
4a) - Konzept: Winterzauber - Eisbahn am Stadthof
4a) - Kostenkalkulation: Winterzauber - Eisbahn am Stadthof
5 - Tombola (Idee)
5 - Tombola (Kosten)
5 - Tombola (rechtl. Rahmen)
5 - Drohnenevent (Konzept)
5 - Drohnenevent (Kosten)
7 - Superladen - Konzept und Geschichte
8 - Hygienesiegel (Konzept)

 

Die nichtöffentlichen Anlagen wurden den Stadtverordneten in elektronischer Form (Cloud) zur Verfügung gestellt.