Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 05. November 2020

 

 

 

 

 

TOP 13
Ausreichend Schutzunterkünfte und Wohnraum zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt bereit stellen
Antrag SPD vom 02.10.2020, 2016-21/DS-I(A)0850
Änderungsantrag CDU, B´90/Die Grünen, FDP und FW vom 04.11.2020,

2016-21/DS-I(A)0850/1

 

 

Beschlusslage:

2016-21/DS-I(A)0850/1

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

Der Magistrat möge eine Bestands- und Bedarfsanalyse zur Umsetzung der Istanbul-Konvention in Offenbach erstellen. Dazu sollen die Expertinnen und Experten des allgemeinen und spezialisierten Hilfesystems in die Erarbeitung einbezogen werden, nach dem Vorbild des "Darmstädter Modells".

 

Hierbei sind zunächst die kommunalen Aufgabenbereiche der Istanbul-Konvention festzustellen. Im nächsten Schritt sind Verbesserungs- und Entwicklungsbedarfe zu identifizieren um bestehende Schutzlücken im Hilfesystem zu schließen und passgenaue Hilfsangebote zu etablieren.

 

Daneben sollen Optionen geprüft und vorgestellt werden, wie entsprechend der Istanbul-Konvention Schutzunterkünfte in ausreichender Zahl bereitgestellt und bei Bedarf finanziert werden können und wie ein besserer Zugang zum Offenbacher Wohnungsmarkt für die Bewohnerinnen des Frauenhauses sichergestellt werden kann.

 

Die Analyse ist der Stadtverordnetenversammlung vorzulegen und soll im Ausschuss für Soziales und Integration vorgestellt werden.

 

 

Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:

 

2016-21/DS-I(A)0850/1

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

Der Magistrat möge eine Bestands- und Bedarfsanalyse zur Umsetzung der Istanbul-Konvention in Offenbach erstellen. Dazu sollen die Expertinnen und Experten des allgemeinen und spezialisierten Hilfesystems in die Erarbeitung einbezogen werden, nach dem Vorbild des "Darmstädter Modells".

 

Hierbei sind zunächst die kommunalen Aufgabenbereiche der Istanbul-Konvention festzustellen. Im nächsten Schritt sind Verbesserungs- und Entwicklungsbedarfe zu identifizieren um bestehende Schutzlücken im Hilfesystem zu schließen und passgenaue Hilfsangebote zu etablieren.

 

Daneben sollen Optionen geprüft und vorgestellt werden, wie entsprechend der Istanbul-Konvention Schutzunterkünfte in ausreichender Zahl bereitgestellt und bei Bedarf finanziert werden können und wie ein besserer Zugang zum Offenbacher Wohnungsmarkt für die Bewohnerinnen des Frauenhauses sichergestellt werden kann.

 

Die Analyse ist der Stadtverordnetenversammlung vorzulegen und soll im Ausschuss für Soziales und Integration vorgestellt werden.

 

2016-21/DS-I(A)0850

Durch die Annahme der 2016-21/DS-I(A)0850/1 entfällt die Abstimmung über die nachfolgende 2016-21/DS-I(A)0850.

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Magistrat wird aufgefordert,

 

1. geeignete Maßnahmen zu ergreifen, damit in der Stadt Offenbach ein

(Familien-)Zimmer als Schutzunterkunft, pro 10.000 Einwohner/-innen

(Gesamtbevölkerung) für Opfer von häuslicher Gewalt, insbesondere Frauen und

ihren Kindern, als sichere Unterkunft zur Verfügung steht.

 

2. geeignete Maßnahmen zu ergreifen, damit die Bewohner*innen des Frauen- und Kinderhauses in Offenbach bei der Suche nach einer eigenen Wohnung unterstützt werden [sowie ein festes Kontingent von Wohnungen der GBO hierfür vorzuhalten].

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.08.2022

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung