Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 05. November 2020
TOP 14
Beitritt der Stadt Offenbach am Main zur Holzkontor Darmstadt-Dieburg-Offenbach AöR
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2020-423 (Dez. I, Amt 20 und 80) vom 07.10.2020,
2016-21/DS-I(A)0851
Beschlusslage:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:
1. Zur Vermarktung der im städtischen Wald anfallenden Hölzer wird der Beitritt der Stadt Offenbach am Main zur bereits gegründeten „Holzkontor Darmstadt-Dieburg-Offenbach AöR“ mit Wirkung vom 22.09.2020 nachträglich genehmigt und der gemeinschaftlichen Anstaltssatzung zugestimmt.
2. Das Stammkapital beträgt 50.000 EUR. Es wird durch die Städte und Gemeinden in gleichen Anteilen erbracht. Von der Stadt ist ein Anteil i.H.v. ca. 1.500,00 EUR (abhängig von der Anzahl der neu aufgenommenen Mitglieder) aufzubringen. Der Betrag wird auf dem Produktkonto 01010700.1390900020 – „Sonstige Anteile“ überplanmäßig zur Verfügung gestellt. Deckung wird über das Produktkonto 10010300.6161000280 – „Instandhaltung Gewerbeobjekte“ zur Verfügung gestellt.
3. Die Kosten für die Abwicklung des Holzverkaufs stehen im Haushaltsjahr 2020 auf dem bislang genutzten Produktkonto 13050100.7121000080 – „Beitrag an das Land für die Kosten Forstverwaltung“ zur Verfügung. Die Kosten für den Holzverkauf werden ab sofort über das noch einzurichtende neue Produktkonto 13050100.6110000080 – „Kosten Holzverkauf AöR Holzkontor“ über den Deckungskreis abgerechnet. Für die Haushaltsplanung 2021 ff. wird die Planung entsprechend über die Änderungsliste durch das Amt 80 neu geplant.
Die Anlage ist Bestandteil des Originalprotokolls.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a. M., den 08.08.2022
Der Vorsteher der Stv.-Versammlung