Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 05. November 2020

 

 

 

 

 

TOP 30
Mobilitätsangebot durch Lastenfahrräder erweitern
Antrag CDU, B‘90/Die Grünen, FDP und FW vom 12.10.2020, 2016-21/DS-I(A)0868
Änderungsantrag SPD vom 04.11.2020, 2016-21/DS-I(A)0868/1

 

 

Beschlusslage:

2016-21/DS-I(A)0868

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

Der Magistrat wird beauftragt, den Einsatz von Lastenfahrrädern im Stadtverkehr zu fördern.

 

Um der bereits bestehenden Nachfrage gerecht zu werden, sollten baldmöglichst bedarfsgerechte Abstellplätze für Lastenfahrräder eingerichtet werden, insbesondere in der Nähe von Einzelhandel und Märkten.

 

Ferner ist zu prüfen, ob Lastenfahrräder in das bestehende E-Mobil Ausleihsystem der NIO integriert werden können oder ob ein alternatives Leihsystem sinnvoll wäre. Dabei ist zu berücksichtigen, dass solche Ausleihstationen möglichst in jedem Stadtteil verfügbar sein sollen.

 

 

Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:

 

2016-21/DS-I(A)0868/1

Die Stadtverordnetenversammlung lehnt mit Stimmenmehrheit wie folgt ab:

 

Der Antrag wird wie folgt geändert:

 

1. Der Magistrat wird beauftragt, der Stadtverordnetenversammlung ein Konzept für eine kosteneffiziente Förderung von Lastenfahrrädern zur Beratung und

Beschlussfassung vorzulegen.

 

2. Um der bereits bestehenden Nachfrage gerecht zu werden, sollten baldmöglichst bedarfsgerechte Abstellplätze für Lastenfahrräder eingerichtet werden, insbesondere in der Nähe von Einzelhandel und Märkten.

 

2016-21/DS-I(A)0868

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

Der Magistrat wird beauftragt, den Einsatz von Lastenfahrrädern im Stadtverkehr zu fördern.

 

Um der bereits bestehenden Nachfrage gerecht zu werden, sollten baldmöglichst bedarfsgerechte Abstellplätze für Lastenfahrräder eingerichtet werden, insbesondere in der Nähe von Einzelhandel und Märkten.

Ferner ist zu prüfen, ob Lastenfahrräder in das bestehende E-Mobil Ausleihsystem der NIO integriert werden können oder ob ein alternatives Leihsystem sinnvoll wäre. Dabei ist zu berücksichtigen, dass solche Ausleihstationen möglichst in jedem Stadtteil verfügbar sein sollen.

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.08.2022

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung