Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-I(A)0885Ausgegeben am 19.11.2020

Eing. Dat. 19.11.2020

 

 

 

 

 

Eigenbetrieb Stadt Offenbach am Main (ESO), Kommunale Dienstleistungen

hier: Grundhafte Sanierung der Trauerhalle „Neuer Friedhof“ durch Teilabriss

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2020-498 (Dez. II, ESO) vom 18.11.2020

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

Die Trauerhalle „Neuer Friedhof“ wird durch Teilabriss des Trauerbereichs barrierefrei, grundhaft saniert. Der Bereich des Krematoriums und die Sozialbereiche bleiben in Ihrer Kubatur erhalten und werden ebenfalls grundhaft saniert. Ein weiterer Kühlraum wird im Rahmen der Sanierung ins Bauwerk integriert. Das zur Trauerhalle gehörende Außengelände, insbesondere der Bereich vom Parkplatz zu dem Eingangsbereich der Trauerhalle wird barrierefrei neu gestaltet.

 

Das Genehmigungsverfahren wird eingeleitet, Bauanträge werden gestellt. Die hierfür notwendigen Planungsarbeiten werden beauftragt und ausgeführt. Die Ausschreibung der Bauleistungen wird durchgeführt und der Bestbieter wird beauftragt.

 

Die Baukostenschätzung beträgt brutto ca. 6.000 T€.

 

 

Begründung:

An der Trauerhalle „Neuer Friedhof“ ist enormer Sanierungsbedarf vorhanden, eine Renovierung ist zur Behebung der Schäden und des sonstigen Änderungsbedarfs nicht möglich. Die Sanierungsentscheidung geschieht mit Blick auf die nächsten 25 Jahre und beinhaltet trauerkulturelle, bautechnische, betriebliche und ökonomische Gründe. Zudem ist mit Blick auf eine sich ändernde Trauerkultur und einer sich ändernden Bevölkerungsstruktur eine bedarfsgerechte Entscheidung erforderlich.

Bereits zu Beginn des Vorhabens, eine Sanierung der Trauerhalle auf dem Neuen Friedhof durch Teilabriss durchzuführen, wurde dies den Offenbacher Pietäten und religiösen Vertretener in einem Termin am 11.10.2018 vorgestellt und mit diesen diskutiert. Dem Vorsitzenden des Ausländerbeirats wurde das Vorhaben in einem separaten Termin vorgestellt. Dem Vorhaben wurde seitens der anwesenden Teilnehmer zugestimmt.

A. Bautechnische Gründe

Aus bautechnischen Gründen ist eine grundhafte Sanierung erforderlich, da das Dach einschließlich der innerhalb der Außenwände verlaufenden Dachentwässerung undicht ist. Im Gebäude selbst, gebaut im Stand der bauphysikalischen Anforderungen (Isolationstechnik) von 1968, sind viele Wärmebrücken vorhanden, die sich als Schwarzschimmel an den kühleren Bauteilen (Wände/Decken) abzeichnen.

Eine durchgeführte Kamerabefahrung der Grundleitungen hat massive Schadstellen und Einwüchse unter der Bodenplatte der Trauerhalle gezeigt.

Neben den o.g. Schäden an der Gebäudestruktur ist bei einer grundhaften Sanierung die Barrierefreiheit sowohl innerhalb, als auch im Bereich des zur Trauerhalle gehörenden Außengeländes, herzustellen.

Zu beachten ist, dass die Trauerhalle mit Krematorium eine Arbeitsstätte ist. Bei der Sanierung sind daher bauliche Maßnahmen aufgrund der Arbeitsstättenverordnung und Vorgaben der Unfallkassen erforderlich. Dies bezieht sich insbesondere auf die Sanitär- und Sozialräume.

Einzuhalten sind die aktuellen Vorgaben der Energieeinsparverordnung (EnEV). Die grundhafte Sanierung beinhaltet neben einer energetischen Ertüchtigung des Gebäudes auch die Nutzung der vorhandenen Abwärme aus dem Krematoriumsbetrieb, um mit dieser Energie das Gebäude zu heizen. Die kostenintensive und mit Strom betriebene Rampenheizung im Außenbereich fällt komplett weg. Der störanfällige und im Betrieb sehr kostenintensive Sargaufzug entfällt ebenfalls.

Für die derzeitige Trauerhalle besteht kein Denkmalschutz, so dass keine diesbezüglichen Restriktionen bei der Sanierung existieren.

B. Betriebliche Gründe

Die neue Raumaufteilung ermöglicht zum einen den Einzug der Friedhofsverwaltung in die Trauerhalle und zum anderen die Einrichtung eines Informationsbüros in der Nähe des Besuchereingangs der Trauerhallen. Somit ist die Friedhofsverwaltung für Friedhofsbesucher leichter Vor-Ort ansprechbar und hat die Situation im Blick. Zudem wird eine derzeit nicht gegebene Trennung des öffentlichen Trauerbereichs sowie des Anlieferungsbereichs des Krematoriums von dem nicht öffentlichen Betriebsbereich erreicht.

Da die Neue Halle ebenerdig geplant ist, entfallen der Sargaufzug und die steile Rampe. Ein Personenaufzug ist nicht erforderlich. Die Raumstruktur ist gradlinig, so dass das Schieben von Särgen um Ecken in der derzeitigen, verwinkelten Situation entfällt.

Aufgrund der guten Auslastung des Krematoriums ist eine Erweiterung der Kühlkapazität um 120 Plätze für Särge zwingend erforderlich.

C. Änderung der Trauerkultur und Bevölkerungsstruktur

Nach dem Teil-Abriss der Trauerhalle setzt die Neue Halle bewusst auf eine meditativ interkonfessionelle Nutzung, große Glasfronten und Oberlicht sorgen positiv für viel Tageslicht im Trauerraum. Die neue Halle ist für große und kleine Feierlichkeiten geeignet. Wobei zu berücksichtigen ist, dass mittlerweile tendenziell kleine Feierlichkeiten mit einer Teilnehmendenzahl zwischen 30 und 50 Personen vorherrschen.

Die Sanierungsentscheidung mit Neuaufbau der eigentlichen Trauerhalle wirkt mindestens auf die nächsten 25 Jahre, so dass eine sich ändernde Trauerkultur hin zu sehr individuellen Feier mit eher wenigen Teilnehmern, zunehmenden Technikeinsatz, z.B. Videoübertragung, Bild und Filmeinspielungen, berücksichtigt ist.

D. Ökonomische Gründe

Zur Finanzierung der Trauerhalle aus dem Gebührenbereich der Städtischen Friedhöfe ist auch weiterhin eine möglichst häufige Nutzung erforderlich. Eine häufige Nutzung sichert zudem eine geeignete Gebührenhöhe, da sich die Gebühr aus den Gesamtkosten des Trauerbereichs dividiert durch die Anzahl der Nutzungen ergibt.

Zudem profitiert der Betrieb gewerblicher Art Krematorium von einem ansprechenden Ambiente für eine Verabschiedung am offenen Sarg, die vor einer Einäscherung stattfinden kann.

E. Gebühren und Finanzierung

Sanierungsmaßnahmen sind zwingend erforderlich, so dass grundsätzlich Finanzierungsbedarf mit Auswirkungen auf die Gebühren und die Raumkosten des Betriebs gewerblicher Art Krematorium besteht. Die Kosten sind hierfür aufgeteilt nach Krematorium und Gebührenbereich Städtische Friedhöfe. Eine Gebührenakzeptanz und damit die Nutzung der Halle erwartet der ESO Eigenbetrieb, sich orientierend an den Nutzungsgebühren der Trauerhallen der umliegenden Kommunen, bis zu einer Nutzungsgebühr von 250 EUR (aktuell in Offenbach 194 EUR).

Der darüberhinausgehende Finanzbedarf kann durch ESO EB für die Stadtkasse aufkommensneutral finanziert werden.

F. Sanierungsvarianten

Zur Realisierung einer grundhaften Sanierung wurden zwei Entwurfsplanungsvarianten erarbeitet. Der Variantenvergleich fällt zugunsten des hier zum Beschluss gestellten Teilabrisses der Trauerhalle aus (siehe hierzu Anlage Präsentation „Fachliche Aspekte“).

In die nun folgenden Planungsschritte werden der Offenbacher Gestaltungsbeirats sowie konfessionelle und konfessionslose Vertreter der Trauerkultur einbezogen.

Anlage:

Präsentation Sanierung der Trauerhalle “Neuer Friedhof” durch Teilabriss

 

 

Die Anlage wird den Stadtverordneten und Fraktionen in elektronischer Form (Cloud) sowie in PIO (Politisches Informationssystem Offenbach zur Verfügung gestellt.