Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 10. Dezember 2020
TOP 20
Klimakonzept Offenbach 2035 – Konzept zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung in Offenbach am Main
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2020-516 (Dez. IV, Amt 33) vom 18.11.2020,
2016-21/DS-I(A)0895
Beschlusslage:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:
1. Das in der Anlage beigefügte Klimakonzept Offenbach 2035, welches Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung für den Zeitraum 2021 bis 2035 enthält, wird zur Kenntnis genommen und beschlossen. Die dargestellten Einzelmaßnahmen werden – nach Verfügbarkeit der Mittel – und unter Inanspruchnahme möglicher Fördermittel – sowie vorbehaltlich eventuell erforderlicher Genehmigungen – aufgegriffen, planerisch vertieft und umgesetzt. Die Zusammenführung von Klimaschutz- und
Klimaanpassungsmaßnahmen (Konzept bereits 2017 beschlossen) im Konzept 2035 dient der Ausschöpfung von Synergien. Die investiven Projekte unterliegen selbstverständlich den Regelungen des Haushaltsrechtes sowie der Zuständigkeit von Magistrat und Stadtverordnetenversammlung. Die Beschlussvorlagen erfolgen im üblichen Procedere.
2. Der Magistrat wird dementsprechend beauftragt, die enthaltenen Maßnahmen in Umsetzung zu bringen. Die enthaltenen Maßnahmen sollen dauerhaft evaluiert und die wichtigsten Ergebnisse den Stadtverordneten jährlich mitgeteilt werden.
3. Die Stadt Offenbach strebt als langfristiges Klimaschutzziel bis 2050 an, die
pro-Kopf-Emissionen der Treibhausgase auf 1 Tonne CO2eq pro Einwohner zu senken. Als Zwischenziel soll bis 2035 ein Wert von 4 Tonnen CO2eq pro Einwohner erreicht werden.
4. Die Stadt Offenbach setzt sich zum Ziel, in ihrem unmittelbaren Einflussbereich, der Stadtverwaltung und dem Stadtkonzern Offenbach, bis zum Jahr 2050 annähernd klimaneutral zu werden (Maßnahme 1.3). Als Zwischenziel für das Jahr 2035 wird die Reduktion des Energieverbrauchs um 50% und die Reduktion der Treibhausgasemissionen um 70% ausgehend vom Basisjahr 2005 umgesetzt. Gemeinsam mit der SOH wird ein Umsetzungskonzept erstellt, das u.a. das Entwickeln energetischer Standards für Sanierung und Neubau, einen Sanierungsfahrplan, den Ausbau erneuerbarer Energien und ein Mobilitätskonzept für den Stadtkonzern enthält. Bei Umsetzung der Schritte bleibt die volle Beschlussfassung der zuständigen Gremien erhalten.
5. Weiterhin setzt sich die Stadt Offenbach zum Ziel alles Erforderliche zu tun, um die Auswirkungen des Klimawandels so schnell als möglich zu minimieren und entsprechende Maßnahmen umzusetzen. Das Teilkonzept zum Integrierten Klimaschutzkonzept– kommunale Gesamtstrategie zur Anpassung an den Klimawandel ist Bestandteil des Klimakonzeptes 2035 (s. auch Beschluss 2017-188 (Dez. I, Amt 33) vom 07.06.2017, 2016-21/DS-I(A)0233 vom 22.06.2017), die Maßnahmen sind hier integriert.
6. Für die Zielerreichung bis zum Jahr 2035 und die Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen ist die personelle Grundausstattung beim Amt für Umwelt, Energie und Klimaschutz herzustellen. Klimaschutz und Klimaanpassung sowie das Umsetzungsmanagement sind nicht über zeitlich befristete Förderstellen abbildbar, daher werden folgende Stellen zur Umsetzung benötigt:
§ Klimaschutz und Klimaanpassung 1 VZ A 13
(vorbehaltlich der Bewertung)
§ Umsetzungsmanagement, Energie, Klima,
Immissionen, Öffentlichkeitsarbeit 1 VZ A 13
(vorbehaltlich der Bewertung)
7. Die zur Umsetzung des Klimakonzeptes Offenbach 2035 benötigten Mittel i.H.v. insgesamt 6.733.500,00 € werden beim Amt für Umwelt, Energie und Klimaschutz entsprechend der „Kostenaufstellung Handlungsfelder“ für den Zeitraum ab 2021 bis 2035 auf dem Produktkonto 14010100 6771000133 „Maßnahmen im Klimaschutz“ eingeplant.
Es ist geplant das Klimakonzept durch Zuschüsse für Maßnahmen im Klimaschutz mitzufinanzieren. Entsprechende Anträge werden durch das Amt für Umwelt, Energie und Klimaschutz gestellt. Die Fördermittel werden auf dem Produktkonto 14010100 5480000033 „Zuschüsse für Maßnahmen und Projekte im Bereich Klimaschutz“ vereinnahmt. Für den Zeitraum von 2021 bis 2035 werden Fördermittel i.H.v. insgesamt 1.020.000,- € geschätzt.
Im Rahmen der Haushaltsplanung 2020 wurden auf Grundlage des alten Klimakonzeptes ohne Klimaanpassung für die Jahre 2021- 2023 im Ergebnishaushalt Erträge durch Fördermittel i.H.v. 97.500 € und Aufwendungen i.H.v 697.100,- € eingeplant.
Das Klimakonzept 2035 beinhaltet auch Umsetzungskosten für die Klimaanpassung. Hierdurch ergeben sich für die Jahre 2021 – 2023 Mehrerträge durch Fördermittel i.H.v. 222.500 € und Mehraufwendungen i.H.v. 853.900 €. Die Mittel werden im Rahmen der Haushaltsplanung 2021 eingestellt. Für die Jahre 2024 - 2035 ergeben sich aus dem Klimakonzept demnach Gesamtaufwendungen i.H.v. 5.879.600 €.
8. Um die Ziele im Klimaschutz und der Klimaanpassung in Offenbach im Stadtkonzern und der Stadtgesellschaft erreichen zu können, ist die Mobilisierung und Zusammenarbeit aller betroffenen Akteure eine entscheidende Voraussetzung. Der Magistrat wird beauftragt, unter Federführung des Amtes für Umwelt, Energie und Klimaschutz, die „Klimaallianz“ in Offenbach zu gründen und zu etablieren. Unter dem Dach dieser Allianz werden alle Dezernate und Ämter sowie der Stadtkonzern und die Stadtgesellschaft mit ihren Akteursgruppen gemeinsam ihre Anstrengungen verstärken und die Umsetzung verdeutlichen. Der Magistrat berichtet jährlich über die erreichten Ergebnisse. Die Kosten dieser Maßnahme sind in den Umsetzungskosten des Klimakonzeptes 2035 enthalten.
9. Als einer der wichtigsten Bausteine im kommunalen Klimaschutz müssen die Treibhausgase, welche aus der lokalen Fernwärme- und Stromproduktion resultieren, reduziert werden. Die Stadt Offenbach wird, in Zusammenarbeit mit der Energieversorgung Offenbach AG, alle rechtlichen und politischen Möglichkeiten nutzen, um die Kohleverfeuerung in Offenbach bis zum Jahr 2026 zu beenden.
Die Anlage ist Bestandteil des Originalprotokolls.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a. M., den 08.08.2022
Der Vorsteher der Stv.-Versammlung