Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2016 - 2021
2016-21/DS-I(A)0934Ausgegeben am 28.01.2021
Eing. Dat. 28.01.2021
Änderung der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Offenbach
Antrag Stadtverordnetenvorsteher vom 28.01.2021
Die Stadtverordnetenversammlung möge
die beigefügte Änderung zur Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Offenbach
beschließen.
Begründung:
Die Notwendigkeit, die Geschäftsordnung zu ändern, ergibt sich durch die Neufassung der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) und betrifft die §§ 36a und 88 HGO.
§ 36a HGO regelt neu, dass Fraktionen aus mindestens 3 Stadtverordneten bestehen müssen.
§ 88 HGO regelt neu, dass der Ausländerbeirat ein Antragsrecht an die Stadtverordnetenversammlung besitzt. Dieses Antragsrecht gilt in allen wichtigen Angelegenheiten, die ausländische Einwohner betreffen.
Darüber hinaus ist die Neufassung der Geschäftsordnung zur Umsetzung des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 5. November 2020
(2016-21/DS-I(A) 0865) erforderlich. Dieser Beschluss regelt die elektronische Versendung von Einladungen und Sitzungsniederschriften.
Die Änderung zu § 22 erfolgt auf Grund eines rechtlichen Hinweises des Hessischen Städtetages, wonach namentliche Abstimmungen in Stadtverordnetenversammlungen eine Ausnahme darstellen.
Die Änderung zu §28(2) betrifft den Seniorenrat, dem ebenso wie den Stadtverordneten die erforderlichen Unterlagen in elektronischer Form übermittelt werden sollen.
Anlagen:
Änderung der Geschäftsordnung
Synopse
Hinweis: Der Antrag sowie die Anlagen werden den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.