Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2016 - 2021
2016-21/DS-I(A)0937Ausgegeben am 28.01.2021
Eing. Dat. 28.01.2021
Umgang mit Kita-Beiträgen aufgrund der Empfehlung des Landes Hessen
Antrag SPD vom 28.01.2021
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Stadtverordnetenversammlung fordert den Magistrat auf, zu prüfen und
berichten:
1. Wie eine Befreiung von Kita-Gebühren für Familien in Offenbach umgesetzt
werden kann, die vor dem Hintergrund der Empfehlung der Landesregierung ihre Kinder zuhause betreuen. Dies gilt insbesondere für Eltern, deren Kinder die
Einrichtungen freier Träger besuchen.
2. Wie gleichzeitig ein Ausgleich für die entgangenen Elternbeiträge für die freien Träger der Kindertageseinrichtungen in voller Höhe erfolgen kann. Hierbei ist
insbesondere bei der Landesregierung nach Kostenübernahme zu fragen.
3. Wie die Förder- und Betreuungsvereine für Nachmittagsbetreuungen an Schulen dabei auch Berücksichtigung finden können.
Begründung:
Nach der Empfehlung des Landes Hessen sollen ab 11. Januar 2021 die Eltern nur in
dringenden Fällen die Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen nutzen.
Aufgrund der anhaltenden Dynamik der Corona-Pandemie muss die Anzahl der Kontakte weiterhin reduziert werden, um so die rasante Ausbreitung der Infektionen einzudämmen. Das liegt auch im großen Interesse unserer Stadt.
Wenn keine Betreuung in der Kita erfolgt, ist es richtig, dafür auch keine Beiträge zu erheben. Der Eigenbetrieb Kindertagesstätten Offenbach hat reagiert und die Beitragspflicht bei Nichtteilnahme für alle Eltern, die ihre Kinder in städtischen Kitas haben, aufgehoben.
Für Familien, die ihre Kinder in Einrichtungen freier Träger betreuen lassen, gilt dies allerdings nicht. Die freien Träger sind nicht in der Lage, ihre oft kleineren Betriebe ohne die
Elternbeiträge aufrechtzuerhalten. Dadurch werden diese Eltern finanziell benachteiligt.
Das Land Hessen hat inzwischen angekündigt, Familien und Kommunen mit 12 Millionen Euro pro Monat zu unterstützen. Eine anteilige Zuteilung für Offenbach wird nicht
ausreichen, um alle Beiträge auszugleichen. Deshalb müssen alle Freien Träger von
Kindertageseinrichtungen einen vollen Ausgleich der entgangenen Elternbeiträge erhalten. Nur so können die Betriebe, die sowieso nach einem Jahr Corona schon an ihre Grenzen kommen, den Eltern eine Beitragsfreiheit garantieren.
Das Gleiche gilt für die Förder- und Betreuungsvereine für Nachmittagsbetreuungen an Schulen.
Hinweis: Der Antrag wird den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.