Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 11. Februar 2021

 

 

 

 

 

TOP 31
Änderung der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung der
Stadt Offenbach

Antrag Stadtverordnetenvorsteher vom 28.01.2021, 2016-21/DS-I(A)0934

Änderungsantrag Stadtverordnetenvorsteher vom 09.02.2021,

2016-21/DS-I(A)0934/1

 

 

2016-21/DS-I(A)0934/1

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

Die Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Offenbach wird wie folgt geändert:

 

 

Bildung der Fraktionen

 

§ 4 wird wie folgt geändert:

 

Parteien oder Wählergruppen, die durch Wahlen in der Stadtverordnetenversammlung vertreten sind und aus mindestens drei Stadtverordneten bestehen, erhalten Fraktionsstatus. Im Übrigen sind Fraktionen Vereinigungen von mindestens vier Mitgliedern der Stadtverordnetenversammlung.

 

 

Tagesordnung

 

§ 9 Abs. 1 wird wie folgt geändert:

 

(1) Die Tagesordnung wird den Mitgliedern der Stadtverordnetenversammlung elektronisch zugeleitet oder in die Schließfächer eingelegt. Zeitgleich wird sie auf dem Internetportal der Stadt Offenbach (PIO) veröffentlicht.

 

 

Namentliche Abstimmung

 

§ 22 Abs.1 wird wie folgt geändert:

 

(1) Auf Antrag von mindestens zehn Stadtverordneten wird namentlich abgestimmt. Namentliche Abstimmung kann bis zur Eröffnung der Abstimmung verlangt werden. Das schriftführende Mitglied ruft die Namen auf und vermerkt die Abstimmung. Die Erklärung zur Abstimmung kann nur "Ja" oder "Nein" oder "Enthaltung" lauten. Das Ergebnis wird durch die Leitung verkündet.

 

 

Sitzungsniederschrift

 

§ 25 S. 2 wird wie folgt geändert:

 

Den Fraktionen und den Stadtverordneten ohne Fraktionszugehörigkeit ist gleichzeitig eine Abschrift elektronisch zur Verfügung zu stellen.

 

 

Teilnahme an Ausschusssitzungen

 

§ 28 Abs. 2 S. 3 und 4 werden wie folgt ergänzt:

 

Einladungen zu allen öffentlichen Ausschusssitzungen der Stadtverordnetenversammlung werden dem Seniorenrat zu seiner Unterrichtung elektronisch übermittelt. Steht eine für ältere Menschen wichtige Angelegenheit auf der Tagesordnung, wird dem Seniorenrat diese Vorlage elektronisch zur Verfügung gestellt, soweit keine gesetzlichen Vorschriften der Geheimhaltung und des Datenschutzes entgegenstehen.

 

 

Berichterstattung

 

§ 31 Abs.1 wird wie folgt geändert:

 

(1) Die Berichte aus den Ausschüssen werden bis spätestens Dienstag, 16.00 Uhr, 2 Tage vor der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung, vom Büro der Stadtverordnetenversammlung in der Reihenfolge der Tagesordnung der Stadtverordnetenversammlung zusammengestellt und den Mitgliedern der Stadtverordnetenversammlung elektronisch zur Verfügung gestellt.

 

 

Vorlagen, Anträge, Vorschlagsrecht und Anfragen

 

§ 34 S. 3 wird wie folgt geändert:

 

Der Ausländerbeirat hat ein Antragsrecht in allen wichtigen Angelegenheiten, die ausländische Einwohner betreffen, § 88 Abs. 4 HGO.

 

 

Behandlung

 

§ 35 S. 1 wird wie folgt geändert:

 

Alle Vorlagen des Magistrats und die Anträge werden an den Mitgliedern der Stadtverordnetenversammlung, des Magistrats und, soweit sie für öffentliche Behandlung bestimmt sind, der Presse elektronisch zur Verfügung gestellt.

 

 

Anfragen

 

§ 40 Abs. 1 und Abs. 2 werden wie folgt geändert:

 

1) Anfragen von Mitgliedern der Stadtverordnetenversammlung an den Magistrat sind dem vorsitzenden Mitglied elektronisch zu übersenden. Anschließend leitet es die Anfragen unmittelbar an den Magistrat weiter und ersucht diesen, die Antwort innerhalb einer Frist von vier Wochen zu erteilen.

 

(2) Die Antwort des Magistrats wird dem Büro der Stadtverordnetenversammlung zugeleitet, welches sie dem anfragenden Mitglied der Stadtverordnetenversammlung und den Fraktionen sowie den Stadtverordneten ohne Fraktionszugehörigkeit elektronisch übermittelt.

 

 

Fragestunde

 

§ 41 Abs. 3 S. 1 und Abs. 5 werden wie folgt geändert:

 

(3) Die Fragen sind an das zuständige Magistratsmitglied zu richten. Sie müssen dem vorsitzenden Mitglied drei Tage (montags 12.00 Uhr) vor der Plenarsitzung elektronisch übersandt werden.

 

(5) Die Fragen werden den Mitgliedern der Stadtverordnetenversammlung elektronisch zur Kenntnis gegeben.

 

 

Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:

 

 

2016-21/DS-I(A)0934/1

 

Frau Stv. Guth (DIE LINKE.) beantragt im Namen ihrer Fraktion getrennte Abstimmung des § 22 und  der übrigen Paragraphen.

 

 

2016-21/DS-I(A)0934/1 - § 22

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

Die Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Offenbach wird wie folgt geändert:

 

Namentliche Abstimmung

 

§ 22 Abs.1 wird wie folgt geändert:

 

(1) Auf Antrag von mindestens zehn Stadtverordneten wird namentlich abgestimmt. Namentliche Abstimmung kann bis zur Eröffnung der Abstimmung verlangt werden. Das schriftführende Mitglied ruft die Namen auf und vermerkt die Abstimmung. Die Erklärung zur Abstimmung kann nur "Ja" oder "Nein" oder "Enthaltung" lauten. Das Ergebnis wird durch die Leitung verkündet.

 

 

2016-21/DS-I(A)0934/1 (alle übrigen Paragraphen))

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

Die Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Offenbach wird wie folgt geändert:

 

 

Bildung der Fraktionen

 

§ 4 wird wie folgt geändert:

 

Parteien oder Wählergruppen, die durch Wahlen in der Stadtverordnetenversammlung vertreten sind und aus mindestens drei Stadtverordneten bestehen, erhalten Fraktionsstatus. Im Übrigen sind Fraktionen Vereinigungen von mindestens vier Mitgliedern der Stadtverordnetenversammlung.

 

 

Tagesordnung

 

§ 9 Abs. 1 wird wie folgt geändert:

 

(1) Die Tagesordnung wird den Mitgliedern der Stadtverordnetenversammlung elektronisch zugeleitet oder in die Schließfächer eingelegt. Zeitgleich wird sie auf dem Internetportal der Stadt Offenbach (PIO) veröffentlicht.

 

 

Sitzungsniederschrift

 

§ 25 S. 2 wird wie folgt geändert:

 

Den Fraktionen und den Stadtverordneten ohne Fraktionszugehörigkeit ist gleichzeitig eine Abschrift elektronisch zur Verfügung zu stellen.

 

 

Teilnahme an Ausschusssitzungen

 

§ 28 Abs. 2 S. 3 und 4 werden wie folgt ergänzt:

 

Einladungen zu allen öffentlichen Ausschusssitzungen der Stadtverordnetenversammlung werden dem Seniorenrat zu seiner Unterrichtung elektronisch übermittelt. Steht eine für ältere Menschen wichtige Angelegenheit auf der Tagesordnung, wird dem Seniorenrat diese Vorlage elektronisch zur Verfügung gestellt, soweit keine gesetzlichen Vorschriften der Geheimhaltung und des Datenschutzes entgegenstehen.

 

 

Berichterstattung

 

§ 31 Abs.1 wird wie folgt geändert:

 

(1) Die Berichte aus den Ausschüssen werden bis spätestens Dienstag, 16.00 Uhr, 2 Tage vor der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung, vom Büro der Stadtverordnetenversammlung in der Reihenfolge der Tagesordnung der Stadtverordnetenversammlung zusammengestellt und den Mitgliedern der Stadtverordnetenversammlung elektronisch zur Verfügung gestellt.

 

 

Vorlagen, Anträge, Vorschlagsrecht und Anfragen

 

§ 34 S. 3 wird wie folgt geändert:

 

Der Ausländerbeirat hat ein Antragsrecht in allen wichtigen Angelegenheiten, die ausländische Einwohner betreffen, § 88 Abs. 4 HGO.

 

 

Behandlung

 

§ 35 S. 1 wird wie folgt geändert:

 

Alle Vorlagen des Magistrats und die Anträge werden an den Mitgliedern der Stadtverordnetenversammlung, des Magistrats und, soweit sie für öffentliche Behandlung bestimmt sind, der Presse elektronisch zur Verfügung gestellt.

 

 

Anfragen

 

§ 40 Abs. 1 und Abs. 2 werden wie folgt geändert:

 

1) Anfragen von Mitgliedern der Stadtverordnetenversammlung an den Magistrat sind dem vorsitzenden Mitglied elektronisch zu übersenden. Anschließend leitet es die Anfragen unmittelbar an den Magistrat weiter und ersucht diesen, die Antwort innerhalb einer Frist von vier Wochen zu erteilen.

 

(2) Die Antwort des Magistrats wird dem Büro der Stadtverordnetenversammlung zugeleitet, welches sie dem anfragenden Mitglied der Stadtverordnetenversammlung und den Fraktionen sowie den Stadtverordneten ohne Fraktionszugehörigkeit elektronisch übermittelt.

 

 

Fragestunde

 

§ 41 Abs. 3 S. 1 und Abs. 5 werden wie folgt geändert:

 

(3) Die Fragen sind an das zuständige Magistratsmitglied zu richten. Sie müssen dem vorsitzenden Mitglied drei Tage (montags 12.00 Uhr) vor der Plenarsitzung elektronisch übersandt werden.

 

(5) Die Fragen werden den Mitgliedern der Stadtverordnetenversammlung elektronisch zur Kenntnis gegeben.

 

 

2016-21/DS-I(A)0934

 

Durch Annahme der 2016-21/DS-I(A)0934/1 entfällt die Abstimmung über die nachfolgende

2016-21/DS-I(A)0934.

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge

 

die beigefügte Änderung zur Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Offenbach

 

beschließen.

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um Kenntnisnahme.

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.08.2022

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung