Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2021 - 2026


2021-26/DS-I(A)0004Ausgegeben am 06.05.2021

Eing. Dat. 18.03.2021

 

 

 

 

 

Informationsfreiheitssatzung gem. Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 18.06.2020 (2016-21/DS-I(A)0802/1)

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2021-081 (Dez. I, Amt 30) vom 17.03.2021

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

Anliegende Informationsfreiheitssatzung der Stadt Offenbach wird beschlossen.

 

 

Begründung:

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Offenbach hat mit Beschluss vom 18.06.2020 (2016-21 /DS-I(A)0802/1) den Magistrat beauftragt gemäß § 81 Abs. 1 Ziffer 7 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) eine Satzung zu erarbeiten, welche die Anwendung des Vierten Teils des HDSIOG für die Stadt Offenbach bestimmt. Die Weiteren Vorgaben können dem Beschluss entnommen werden.

Dem Beschluss ist der Magistrat mit der Vorlage der Satzung nun nachgekommen. Der Wunsch der Stadtverordnetenversammlung, die veröffentlichten Informationen unter eine Lizenz zu stellen, die eine kommerzielle Nutzung dieser Informationen ausschließt, ist soweit möglich in § 2 der Satzung berücksichtigt. Ob diese Regelung einer gerichtlichen Überprüfung standhalten wird, bleibt abzuwarten.

Anlage:

Informationsfreiheitssatzung

 

Hinweis: Der Antrag und die Informationsfreiheitssatzung wird den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.