Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2021 - 2026


2021-26/DS-I(A)0023/2Ausgegeben am 20.05.2021

Eing. Dat. 20.05.2021

 

 

 

 

 

Wahlsichtwerbung beschränken – Schilderwald verhindern

Änderungsantrag FW vom 20.05.2021

 

 

Der Antrag wird wie folgt geändert:

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Magistrat verändert die „Richtlinien über die Werbung und Wahlsichtwerbung der Parteien, politischen Vereinigungen und Wählergruppen“ (Werbeaktionen und Wahlsichtwerbung innerhalb des Wahlkampfes), sodass folgende Punkte berücksichtigt werden:

 

a.    Die Stadt begrenzt die erlaubte Anzahl an aufzuhängenden Plakaten im Stadtgebiet je antretender Partei auf 500 Stück. Hierzu erhalten die Parteien eigens hierfür angefertigte Aufkleber des Ordnungsamtes zur Kennzeichnung. Nur Plakate mit diesem entsprechenden Aufkleber sind zulässig.

 

b.    Die Stadt begrenzt die erlaubte Anzahl an aufzustellenden „Wesselmännern“ oder mit Wahlwerbung versehenen Bauzäunen auf maximal 6 Stück pro Partei/Wählergruppe.

 

c.    Das Aufhängen der Plakate Nebenstraßen ist nicht zulässig. Es sollen (Haupt)Straßenzüge benannt werden, an denen die Plakatierung zulässig ist.

 

d.    Die maximale Anzahl an (Sandwich)-Plakaten pro Mast wird auf 1 festgelegt.

 

e.    Mit der Wahlsichtwerbung auf öffentlichen Straßen und Plätzen darf erst frühestens am 43. Tag ab 14 Uhr nachmittags vor der Wahl begonnen werden.

 

f.     Plakate die nicht den Richtlinien entsprechen, werden seitens der Stadt bzw. vom ESO umgehend entfernt. Die Kosten hierfür werden den jeweiligen Parteien/Wählergruppen, zzgl. eines einmaligen Ordnungsgeldes wegen Verstoßes gegen die Richtlinien in Höhe von bis zu 1.000€, in Rechnung gestellt.

 

 

Begründung:

 

Zu jeder neuen Wahl in Offenbach sammeln sich in der gesamten Stadt mehr Wahlplakate der Parteien an. Bei den Parteien findet zum jeweiligen Stichtag ein regelrechtes Wettrennen um die meisten Plakate und die besten Plätze statt. Es ist jedoch nicht erwiesen, dass diese Form der Werbung das Wahlergebnis beeinflusst. Die vielen Plakate sind zudem ein Ärgernis für die Offenbacher Bevölkerung. Die Plakate stören nicht nur das Stadtbild, sondern können auch vom Verkehr ablenken. Ökologisch ist eine solche Materialschlacht ebenfalls nicht nachhaltig, die kurzlebigen Plakate müssen entsorgt werden, teilweise werden Plakate an ihren Plätzen vergessen und sind dann Wind und Wetter ausgesetzt. Mit der Limitierung und Regulierung von Plakatwerbung wird dem vielen Plakatieren Einhalt geboten und die Sichtwerbung der Parteien auf ein ausreichendes Maß begrenzt.

 

Hinweis: Der Antrag wird den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.