Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 20. Mai 2021

 

 

 

 

 

TOP 26
Ausführung des Schulentwicklungsplans 2013 und Anpassung der Schulplätze an die aktuelle Bevölkerungsentwicklung bis zum Schuljahr 2023/24
Bereitstellung von zwei Klassenraummodulen zur Deckung des zusätzlichen Raumbedarfs am Standort Leibnizschule, Brandsbornstraße 11, Offenbach am Main
hier: Beauftragung der OPG Offenbacher Projektentwicklungsgesellschaft mbH (OPG) und weiterer notwendiger Planungsbüros zur Vorbereitung der Bauausführung und der Durchführung der Baurealisierung für das Schul

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2021-136 (Dez. IV, Amt 60) vom 05.05.2021,
2021-26/DS-I(A)0020

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

  1. Der Bereitstellung von zwei Klassenraummodulen zur Deckung des zusätzlichen Raumbedarfs am Standort Leibnizschule für das Schuljahr 2021/22 auf Grundlage der Bedarfsplanung des Stadtschulamts, mit einem Grobkostenansatz in Höhe von 460.000,00 €, auf Basis eines von der Offenbacher Projektentwicklungsgesellschaft (OPG) ermittelten Kostenrahmens, wird zugestimmt.

 

  1. Die OPG wird im Namen des Magistrats der Stadt Offenbach mit dem Projektmanagement (Projektleitung und Projektsteuerung) zur Vorbereitung der Bauausführung und der Durchführung der Baurealisierung beauftragt.

 

Das Honorar der OPG für das Projektmanagement orientiert sich an den Regelungen im aktuellen Rahmenvertrag, Fassung vom 02.11.2020, zwischen dem Magistrat der Stadt Offenbach und der OPG für die Stufen I bis III und wird durch diesen Beschluss beauftragt. Das Honorar ist im Grobkostenansatz in Höhe von 460.000,00 € enthalten.

 

  1. Aufgrund der kurzfristigen Bedarfsmeldung und der daraus resultierenden Dringlichkeit des Projekts soll auf die Herbeiführung weiterer Stadtver­ordnetenbeschlüsse (inkl. eines Projekt- und Vergabebeschlusses zur Durchführung der Baurealisierung) verzichtet werden. Stattdessen wird die OPG einen quartalsweisen Projektstatusbericht dem Magistrat der Stadt Offenbach zur Verfügung stellen und halbjährlich im Ausschuss für Umwelt, Stadtplanung und Verkehr* berichten.

 

  1. Die OPG wird beauftragt, stellvertretend alle erforderlichen Beteiligungsprozesse, Planer- und Gutachtervergaben sowie Vergaben der Bauleistungen zur Vorbereitung der Bauausführung und zur Durchführung der Baurealisierung im Namen des Magistrats der Stadt Offenbach herbeizuführen. Die Beauftragungen, die Koordination und die Abrechnung von erbrachten Leistungen der Ingenieurbüros und der Sonderfachleute sowie der ausführenden Firmen erfolgen durch die OPG im Namen und auf Rechnung des Magistrats der Stadt Offenbach. Dafür wird ein Treuhandkonto geführt. Geprüfte Rechnungen einschließlich des Nachweises der Rechnungsbegleichung sind in Form von Mittelabrufen dem Amt für Stadtplanung, Verkehrs- und Baumanagement, Bereich Hochbaumanagement, lediglich zur Begleichung vorzulegen, jeweils gebündelt zu Quartalsbeginn.

 

  1. Seitens der zu beauftragenden Planungsbüros und Gutachter werden die erforderlichen Teilleistungen gemäß HOAI erbracht. Die hierfür erforderlichen Finanzmittel werden ebenfalls auf dem Treuhandkonto zur Verfügung gestellt. Die Leistungen der OPG werden ebenfalls aus diesen Mitteln vergütet.

 

  1. Die für die Vergabe und Ausführung der Bauleistungen erforderlichen Mittel werden der OPG ebenso auf dem Treuhandkonto zur Verfügung gestellt.

 

  1. Die erforderlichen Mittel i. H. v. 460.000,00 € werden für das Jahr 2021 über das Produktkonto 03130100.0550000060, Investitionsnummer 0313010500601701 „Ankauf von Klassenraummodulen“ wie folgt bereitgestellt:

    Haushaltsmittel 2021:                    460.000,00 €
    Gesamt:                                            460.000,00 €

 

Bei einer etwaigen Budgetüberschreitung im Rahmen der vertiefenden Planung ist darüber von der Stadtverordnetenversammlung in Form einer Ergänzungsvorlage zu entscheiden.

 

 

Die Anlage (Grobkostenschätzung) ist Bestandteil des Originalprotokolls.

 

* redaktionell geändert

 

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.08.2022

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung