Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2021 - 2026


2021-26/DS-I(A)0038Ausgegeben am 10.06.2021

Eing. Dat. 10.06.2021

 

 

 

 

 

Grundstücksverkauf Gemarkung Heusenstamm Flur 5 Nr. 1146,

An den Fuchslöchern 26, 63150 Heusenstamm

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2021-162 (Dez. I, Amt 80) vom 09.06.2021

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.     Die Stadt Offenbach am Main veräußert an den in der Anlage genannten Käufer das Grundstück Gemarkung Heusenstamm Flur 5 Nr. 1146 mit 338 m² zu folgenden wesentlichen Bedingungen:

2.     Der Kaufpreis beträgt 236.600,00 EUR (700,00 EUR/m²) und ist innerhalb von vier Wochen nach Vertragsabschluss zu zahlen und beim Produktkonto 10010200.5910000180 (Erlös aus Grundstücksverkäufen) zu vereinnahmen.

3.     Die Kosten des Kaufvertrages und seiner Durchführung sowie die Grunderwerbsteuer werden vom Käufer getragen.

Des Weiteren werden künftig noch entstehende Erschließungskosten vom Käufer übernommen.

4.     Die Grundstücksübertragung erfolgt ohne jegliche Haftung für den Untergrund und die Bodenbeschaffenheit einschließlich evtl. Altlasten.

 

Begründung:

 

Der Stadt Offenbach wurde vor einigen Jahren im Rahmen einer Baulandumlegung u.a. das im Tenor genannte Grundstück in Heusenstamm zugeteilt. Da es bei der Abwicklung dieser Umlegung erhebliche Probleme gab, konnte die Stadt Offenbach erst vor Kurzem als Eigentümerin für dieses sowie ein zweites Grundstück (Nr. 1145) im Grundbuch eingetragen werden. Sechs weitere damals zugeteilte Grundstücke wurden bereits in den Jahren 2012 bis 2014 veräußert.

 

Da das Grundstück Nr. 1146 in der Gemarkung Heusenstamm liegt, wird für diesen Verkaufsfall auf die Vereinbarung einer Bauverpflichtung sowie eines Vorkaufsrechts zugunsten der Stadt Offenbach verzichtet.

 

Gemäß einer politischen Vorabstimmung im Januar 2021 wurde ein Verkauf des Grundstücks befürwortet. Der vereinbarte Kaufpreis liegt über dem Bodenrichtwert, der vom Gutachterausschuss für Immobilienwerte in Heppenheim (zuständig für den Kreis Offenbach) mitgeteilt wurde.

 

Der Käufer ist mit dem vorgenannten Kaufpreis und den sonstigen im Antrag genannten Bedingungen und Modalitäten einverstanden.

Anlagen:

Lageplan*

Nichtöffentliche Anlage

 

*Hinweis: Antrag und Lageplan werden den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.

 

Die nichtöffentliche Anlage erhalten die Stadtverordneten und Fraktionen per Cloud.