Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2021 - 2026


2021-26/DS-I(A)0050Ausgegeben am 10.06.2021

Eing. Dat. 10.06.2021

 

 

 

 

 

Angebot einer externen Haushalts- und Konsolidierungsberatung nutzen

Antrag SPD, B´90/Die Grünen und FDP vom 10.06.2021

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Magistrat wird gebeten, mit dem beim Hessisches Ministerium des Innern und für Sport angesiedelten „Kommunalen Beratungszentrum – Partner der Kommunen“ in Kontakt zu treten, um zum frühestmöglichen Zeitpunkt eine Haushalts-bzw.

Konsolidierungsberatung zu erhalten.

 

 

Begründung

 

Angesichts der Finanzlage sollen keine Anstrengungen unterlassen werden, Möglichkeiten zu finden, die die Haushaltssituation der Stadt Offenbach nachhaltig stärken. Dies ist insbesondere angezeigt, um die Handlungsfähigkeit, die Selbstverwaltungsmöglichkeiten und die Möglichkeiten kommunalpolitische Prioritätensetzungen treffen zu können aufrecht zu erhalten. Ein unabhängiger Blick auf die Wirtschaftlichkeit der Erfüllung städtischer Aufgaben auf Basis von konkreten Daten vergleichbarer Kommunen in Hessen kann hierbei wertvolle Erkenntnisse liefern.

 

Das „Kommunale Beratungszentrum – Partner der Kommunen“ versteht sich als Dienstleister, der seine Beratungsleistung zu kommunalen Finanzen weder als verlängerter Arm des Landes noch von verbandspolitischen Interessen der Kommunalen Familie geleitet anbietet.

 

Die operative Beratungstätigkeit übernimmt der Landesbeauftragte für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung, der zugleich in Personalunion der Präsident des Hessischen Rechnungshofs ist.

 

Basis für die Beratung und die Haushaltsanalyse bilden interkommunale Vergleiche mit ähnlichen Kommunen. Dabei sollen auch die individuellen Strukturen und Rahmenbedingungen der Kommune, wie die demografische Entwicklung, die Soziale Lage, Wirtschaft und Arbeit, geografische Besonderheiten etc., Berücksichtigung finden. Ziel ist die Auslotung von praxisnahen Konsolidierungspotentialen.

 

Hinweis: Der Antrag wird den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.