Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2021 - 2026


2021-26/DS-I(A)0067Ausgegeben am 01.07.2021

Eing. Dat. 01.07.2021

 

 

 

 

Evaluierung Masterplan / vorläufiger Planungsstopp Waldhof-West

Antrag FREIE WÄHLER, CDU, DIE LINKE. und Ofa vom 01.07.2021

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1.    Der Magistrat wird beauftragt, die am 25.02.2016 beschlossene Evaluierung des Masterplans der Stadtentwicklung (2011-16/DS(A)847) ergebnisoffen vorzunehmen und die Entwicklung des Flächenbestands bzw. -verbrauchs, des Wohnraums und der Einwohnerzahl im Vergleich zu den Annahmen des Masterplans in der Beschlussfassung vom 25.02.2016 festzustellen.

 

2.    Die Evaluierung soll sich vertieft mit dem Handlungsfeld „Wohnen“ auseinandersetzen und Handlungsempfehlungen erarbeiten - insbesondere mit Blick auf die Rahmenbedingungen „generationenspezifische Wohnangebote und Wohnformen“ (hier: junge Familien und Senioren) sowie „Klima“ und „Infrastruktur“.

 

3.    Die Ergebnisse der Evaluierung des Masterplans sind der Stadtverordnetenversammlung bis Ende September 2021 zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

4.    Die in der Planung befindlichen städtebaulichen Entwicklungsmaßnahmen und Planungen für zukünftige Baugebiete sind auf die Übereinstimmung mit den Ergebnissen der Evaluierung hin zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen.

 

5.    Die städtischen Planungen und die Planungen der städtischen Gesellschaften zum Baugebiet Waldhof II (Waldhof West) sind bis zum Stadtverordnetenbeschluss der Ergebnisse der Evaluierung des Masterplans auszusetzen.

 

 

Begründung:

 

Der Masterplan der Stadtentwicklung ist ein wichtiges Instrument für das kontrollierte Wachstum Offenbachs. Die Einwohnerzahl unterliegt selbstverständlich keiner Steuerung. Sie ist in den vergangenen Jahren stärker gewachsen als prognostiziert, so dass eine Neubewertung der Lage unter Berücksichtigung verschiedener Kennzahlen notwendig ist. Neben den o.g. Faktoren soll hier die Auswirkung der Handlungsempfehlungen auf den städtischen Haushalt (Kosten der Schaffung von Ver- und Entsorgungskapazitäten, Daseinsfürsorge, Mobilitätsmöglichkeiten, etc.) in die Planung einbezogen werden.

 

Hinweis: Der Antrag wird den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.