Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 24. Juni 2021

 

 

 

 

 

TOP 21
Finanzielle Maßnahmen während der Corona-Krise

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2021-166 (Dez. II, Amt 20) vom 09.06.2021,
2021-26/DS-I(A)0039

 

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

 

1.    Öffentliche Abgaben werden auf formlosen Antrag längstens bis zum 30.09.21 zinsfrei gestundet, sofern nachweislich ein unmittelbarer Zusammenhang mit der Corona Pandemie begründet werden kann.

 

2.    Die Wertgrenzen für die Entscheidung über die Bereitstellung von über- und außerplanmäßigen Mitteln gem. § 100 HGO im Kontext der Corona-Krise werden temporär bis zum 30.09.21 verlängert:

 

Amtsleitung Kämmerei:                    bis einschl.      25.000,00 €

Stadtkämmerin/ Stadtkämmerer:    bis einschl.    100.000,00 €

Magistrat (mit Info an die StvV):      ab                   100.000,01 €

 

Der Stadtkämmerer wird den Stadtverordneten zu jedem Monatsende über die getroffenen Entscheidungen berichten.

 

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.08.2022

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung