Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 24. Juni 2021

 

 

 

 

 

TOP 24
Ausführung des Schulentwicklungsplans 2013 und Anpassung der Schulplätze an die aktuelle Bevölkerungsentwicklung bis zum Schuljahr 2023/24
Bereitstellung von fünf Klassenraummodulen sowie zwei Gruppenraummodulen inklusive notwendiger Sanitärräume zur Deckung des zusätzlichen Raumbedarfs am Standort Turnhalle Integrierte Gesamtschule Lindenfeld (IGS Lindenfeld), Friedensstraße 130, Offenbach am Main
hier: Beauftragung der OPG Offenbacher Projektentwicklungsgesellschaft mbH (OPG) und weiterer notwendige
Planungsbüros zur Vorbereitung der Bauausführung und der Durchführung der Baurealisierung in zwei Bauabschnitten für das Schuljahr 2022/23 und 2023/2024

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2021-174 (Dez. IV, Amt 60) vom 09.06.2021,
2021-26/DS-I(A)0042

 

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

1.    Der Bereitstellung von zwei Klassenraummodulen, einem Gruppenraummodul und notwendiger Sanitärmodule für das Schuljahr 2022/23 sowie drei weiteren Klassenraummodulen und einem weiteren Gruppenraummodul für das Schuljahr 2023/24 zur Deckung des zusätzlichen Raumbedarfs am Standort IGS Lindenfeld auf Grundlage der Bedarfsplanung des Stadtschulamts, mit einem Grobkostenansatz in Höhe von 1.200.000,00 €, auf Basis eines von der Offenbacher Projektentwicklungsgesellschaft (OPG) ermittelten Kostenrahmens, wird zugestimmt.

 

2.    Die OPG wird im Namen des Magistrats der Stadt Offenbach mit dem Projektmanagement (Projektleitung und Projektsteuerung) zur Vorbereitung der Bauausführung und der Durchführung der Baurealisierung beauftragt.

 

Das Honorar der OPG für das Projektmanagement orientiert sich an den Regelungen im aktuellen Rahmenvertrag, Fassung vom 02.11.2020, zwischen dem Magistrat der Stadt Offenbach und der OPG für die Stufen I bis III und wird durch diesen Beschluss beauftragt. Das Honorar ist im Grobkostenansatz in Höhe von 1.200.000,00 € enthalten.

 

3.    Aufgrund der kurzfristigen Bedarfsmeldung und der daraus resultierenden Dringlichkeit des Projekts soll auf die Herbeiführung weiterer Stadtverordnetenbeschlüsse (inkl. eines Projekt- und Vergabebeschlusses zur Durchführung der Baurealisierung) verzichtet werden. Stattdessen wird die OPG dem Magistrat der Stadt Offenbach einen quartalsweisen Projektstatusbericht zur Verfügung stellen und halbjährlich im Ausschuss für Umwelt, Stadtplanung und Verkehr berichten.

 

4.    Die OPG wird beauftragt, stellvertretend alle erforderlichen Beteiligungsprozesse, Planer- und Gutachtervergaben sowie Vergaben der Bauleistungen zur Vorbereitung der Bauausführung und zur Durchführung der Baurealisierung im Namen des Magistrats der Stadt Offenbach herbeizuführen. Die Beauftragungen, die Koordination und die Abrechnung von erbrachten Leistungen der Ingenieurbüros und der Sonderfachleute sowie der ausführenden Firmen erfolgen durch die OPG im Namen und auf Rechnung des Magistrats der Stadt Offenbach. Dafür wird ein Treuhandkonto geführt. Geprüfte Rechnungen einschließlich des Nachweises der Rechnungsbegleichung sind in Form von Finanz-Mittelabrufen dem Amt für Stadtplanung, Verkehrs- und Baumanagement, Bereich Hochbaumanagement, ohne dortige Prüfung lediglich zur Begleichung vorzulegen, jeweils gebündelt zu Quartalsbeginn.

 

5.    Seitens der zu beauftragenden Planungsbüros und Gutachter werden die erforderlichen Teilleistungen gemäß Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) erbracht. Die hierfür erforderlichen Mittel werden ebenso auf dem Treuhandkonto zur Verfügung gestellt. Die Leistungen der OPG werden ebenfalls aus diesen Mitteln vergütet.

 

6.    Die für die Vergabe und Ausführung der Bauleistungen erforderlichen Mittel werden der OPG außerdem auf dem Treuhandkonto zur Verfügung gestellt.

 

7.    Die erforderlichen Mittel in Höhe von rd. 650.000,00 € werden für die Jahre 2022 bis 2024 über das Produktkonto 01010800.6700000160 „Mieten und Nutzungsentgelte“ wie folgt bereitgestellt:

Haushaltsmittel 2022:                rd. 200.000,00 €

Haushaltsmittel 2023:                rd. 300.000,00 €
Haushaltsmittel 2024:                rd. 150.000,00 €
Gesamt:                                    rd. 650.000,00 €

 

Die erforderlichen Mittel in Höhe von rd. 550.000,00 € werden für die Jahre 2021 bis 2023 über das Produktkonto 01010800.6161000260 „Gebäudesanierung, -unterhaltung und -reparatur“, PN V1015, wie folgt bereitgestellt:

 

Haushaltsmittel 2021:                rd. 100.000,00 €

Haushaltsmittel 2022:                rd. 275.000,00 €

Haushaltsmittel 2023                 rd. 175.000,00 €
Gesamt:                                    rd. 550.000,00 €

 

Die Mittelbereitstellung für die Haushaltsjahre 2022 ff werden in der Haushaltsplanung berücksichtigt.

 

Da noch nicht feststeht, ob es sich um ein Miet- oder Kaufmodell handeln wird, kann eine genaue Aufteilung auf die betroffenen Produktkonten erst nach Vorlage der Ausschreibungsergebnisse erfolgen.

Bei einer etwaigen Budgetüberschreitung im Rahmen der vertiefenden Planung ist darüber von der Stadtverordnetenversammlung in Form einer Ergänzungsvorlage zu entscheiden.

 

 

Die Anlage ist Bestandteil des Originalprotokolls.

 

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.08.2022

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung