Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 24. Juni 2021
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2021-176 (Dez. IV, Amt 60) vom 09.06.2021,
2021-26/DS-I(A)0043
Beschlusslage:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:
1. Dem Neubau einer Grundschule und Kindertagesstätte in Bieber Nord,
Willi-Bauer-Straße ohne Nr., 63073 Offenbach, auf Grundlage der von Stadtplanung, Verkehrs- und Baumanagement in Zusammenarbeit mit der Offenbacher Projektentwicklungsgesellschaft mbH (OPG), Senefelderstraße 162, 63069 Offenbach, sowie mit Dritten erstellten und vom Revisionsamt geprüften Kostenberechnung mit Gesamtkosten in Höhe von 36.500.000,00 €, wird zugestimmt.
2. Die erforderlichen Finanzmittel werden bei dem Produktkonto 03010100.0951000060, Investitionsnummer 0301010900601903 "Neubau Grundschule mit Turnhalle und Kita in Bieber-Nord (OPG)" wie folgt bereitgestellt:
Haushaltsmittel 2020 und früher: 2.300.000,00 €
Haushaltsmittel 2021 2.120.000,00 €
Haushaltsmittel 2022: 10.000.000,00 €
Haushaltsmittel 2023: 19.600.000,00 €
Haushaltsmittel 2024: 2.100.000,00 €
Haushaltsmittel 2025 380.000,00 €
Gesamt 36.500.000,00 €
Die Erhöhung der bisher geplanten Gesamtkosten von 22.120,00,00 € auf 36.500.000,00 € sowie die Anpassung der Haushaltsmittel für die Haushaltsjahre 2022 ff erfolgt im Rahmen der Haushaltsplanung für das Jahr 2022.
3. Die Finanzierung in Höhe von 36.500.000,00 € erfolgt aus Kreditmarktmitteln.
4. Die jährlich anfallenden und vom Revisionsamt geprüften Folgekosten in Höhe von 5.801.901,09 € sind in den folgenden Jahren zu veranschlagen. Die Unterhaltungskosten, die Bestandteil der o. g. geprüften Folgekostenberechnung sind, sind nicht im derzeitigen RDLV-Budget enthalten und erhöhen deshalb den Rahmendienstleistungsvertrag (RDLV) für zukünftige Jahre um
1.188.301,09€/p.a.
5. Die Abwicklung der Maßnahme wird von der OPG ab Leistungsstufe III gemäß Rahmenvertrag vom 02.11.2020 treuhänderisch übernommen.
6. Der Anpassung der Honorare für die Planungs-, Beratungs- und Projektsteuerungsleistungen an den zwischenzeitlich festgestellten Kostenumfang der erforderlichen Bau- und Planungsleistungen der Stufen I + II wird zugestimmt. Die Honorare sind entsprechend der vorliegenden Kostenberechnung dem erhöhten Investitionsbedarf anzupassen.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a. M., den 08.08.2022
Der Vorsteher der Stv.-Versammlung