Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 24. Juni 2021

 

 

 

 

 

TOP 25
Neubau einer Grundschule und Kindertagesstätte in Bieber Nord, Ausführung des Schulentwicklungsplans 2031 vom 24.07.2014 und Anpassung der Schulplätze an die aktuelle Bevölkerungsentwicklung bis zum Schuljahr 2023/2024
hier: Projekt- und Vergabebeschluss

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2021-176 (Dez. IV, Amt 60) vom 09.06.2021,
2021-26/DS-I(A)0043

 

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

1.     Dem Neubau einer Grundschule und Kindertagesstätte in Bieber Nord,

Willi-Bauer-Straße ohne Nr., 63073 Offenbach, auf Grundlage der von Stadtplanung, Verkehrs- und Baumanagement in Zusammenarbeit mit der Offenbacher Projektentwicklungsgesellschaft mbH (OPG), Senefelderstraße 162, 63069 Offenbach, sowie mit Dritten erstellten und vom Revisionsamt geprüften Kostenberechnung mit Gesamtkosten in Höhe von 36.500.000,00 €, wird zugestimmt.

 

2.     Die erforderlichen Finanzmittel werden bei dem Produktkonto 03010100.0951000060, Investitionsnummer 0301010900601903 "Neubau Grundschule mit Turnhalle und Kita in Bieber-Nord (OPG)" wie folgt bereitgestellt:

Haushaltsmittel 2020 und früher:        2.300.000,00 €

Haushaltsmittel 2021                            2.120.000,00 €

Haushaltsmittel 2022:                         10.000.000,00 €

Haushaltsmittel 2023:                         19.600.000,00 €

Haushaltsmittel 2024:                           2.100.000,00 €

Haushaltsmittel 2025                               380.000,00 €

Gesamt                                                 36.500.000,00 €

 

Die Erhöhung der bisher geplanten Gesamtkosten von 22.120,00,00 € auf 36.500.000,00 € sowie die Anpassung der Haushaltsmittel für die Haushaltsjahre 2022 ff erfolgt im Rahmen der Haushaltsplanung für das Jahr 2022.

 

3.     Die Finanzierung in Höhe von 36.500.000,00 € erfolgt aus Kreditmarktmitteln.

 

4.     Die jährlich anfallenden und vom Revisionsamt geprüften Folgekosten in Höhe von 5.801.901,09 € sind in den folgenden Jahren zu veranschlagen. Die Unterhaltungskosten, die Bestandteil der o. g. geprüften Folgekostenberechnung sind, sind nicht im derzeitigen RDLV-Budget enthalten und erhöhen deshalb den Rahmendienstleistungsvertrag (RDLV) für zukünftige Jahre um

1.188.301,09€/p.a.

 

5.     Die Abwicklung der Maßnahme wird von der OPG ab Leistungsstufe III gemäß Rahmenvertrag vom 02.11.2020 treuhänderisch übernommen.

 

6.     Der Anpassung der Honorare für die Planungs-, Beratungs- und Projektsteuerungsleistungen an den zwischenzeitlich festgestellten Kostenumfang der erforderlichen Bau- und Planungsleistungen der Stufen I + II wird zugestimmt. Die Honorare sind entsprechend der vorliegenden Kostenberechnung dem erhöhten Investitionsbedarf anzupassen.

 

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.08.2022

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung