Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2021 - 2026
2021-26/DS-II(A)0001Ausgegeben am 02.07.2021
Eing. Dat. 11.02.2021
Videoüberwachung auf öffentlichen Wegen und Plätzen,
hier: Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 01.10.2009,
2006-11/DS-I(A)0495
dazu: Magistratsvorlage Nr. 2021-054 (Dez. II, Amt 32) vom 10.02.2021
Die Stadtverordnetenversammlung hat am 01.10.2009 folgenden Beschluss gefasst:
…
4. Die Videoüberwachung des Europaplatzes wird ausdrücklich nur für einen befristeten Zeitraum beschlossen. Die Wirksamkeit und Notwendigkeit aller von der Stadt Offenbach am Main nach § 14 Abs. 4 HSGO betriebenen Videoanlagen ist in jährlichen Rhythmus zu überprüfen. Das Ergebnis ist der Stadtverordnetenversammlung zu berichten.
Mit dem oben genannten Errichtungsbeschluss zur Videoüberwachung am Europaplatz hatte die Stadtverordnetenversammlung den Magistrat beauftragt, jährlich über Wirksamkeit und Notwendigkeit der von der Stadt Offenbach am Main nach § 14 Abs. 4 HSOG errichteten Videoüberwachungsanlagen zu berichten.
Hierzu berichtet der Magistrat wie folgt:
Die Verfolgung und Ahndung von Straftaten liegt in der Zuständigkeit der Polizei, so dass der Magistrat zur Beantwortung der Anfrage das Polizeipräsidium Südost-hessen um eine Einschätzung gebeten hat. Die zwischenzeitlich erfolgte Antwort wird hier wörtlich zitiert, die im Text vorhandenen Tabellen befinden sich in der Anlage:
„Zitat Anfang“
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Freier,
sehr geehrte Damen und Herren,
zu Ihrer Anfrage über die Notwendigkeit und Wirksamkeit der durch die Stadt Offenbach betriebenen Videoüberwachungsanlagen nehme ich wie folgt Stellung:
1. Videoüberwachung Europaplatz
1.1 Allgemeine Angaben
Ausgelöst von zahlreichen Sachbeschädigungen und Vandalismusschäden im Bereich des Europaplatzes im Stadtteil Lauterborn beschäftigte sich die Stadt Offenbach seit Anfang 2007 mit der Einrichtung einer Videoüberwachung an dieser Örtlichkeit. Nach Prüfung und Bestätigung der rechtlichen Voraussetzungen wurden die Planungen Ende 2009 abgeschlossen und die Videoüberwachungsanlage
am 01.04.2010 in Betrieb genommen. Die Überwachung erfolgt mittels zweier horizontal und vertikal schwenkbarer DOME-Kameras. Der Aufzeichnungsserver steht in der Stadtwache des Ordnungsamtes, wo die Daten maximal 7 Tage gespeichert werden. Eine Aufschaltmöglichkeit für die Polizei besteht bei der Einsatzzentrale im Polizeipräsidium.
1.2 Deliktsaufkommen
Die statistischen Daten zur Kriminalitätsbelastung des videoüberwachten Bereichs wurden aufgrund vorgegebener Erfassungsmodalitäten durch eine sogenannte „Discoverer-Recherche“ erhoben und sind insofern nicht mit den öffentlich zugänglichen Daten der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) vergleichbar.
Die Auswertung bezieht sich auf den Europaplatz sowie die angrenzenden Richard-Wagner-Str., Hugo-Wolf-Straße und Kurt-Tucholsky-Str.
Die Fallzahlenentwicklung stellt sich wie folgt dar:
„Zitat Ende“
Tabelle 1 der Anlage
„Zitat Anfang“
Bedingt durch eine genauere Betrachtung der Örtlichkeit bei der Fallzahlenerhebung und damit verbundenen Einschränkung auf den öffentlichen Raum, ist ein signifikanter Fallzahlenrückgang festzustellen. Dieser macht sich im Vergleichszeitraum von 95 Fällen im Jahr 2013 als Höchstwert auf nunmehr 24 Fälle im Jahr 2019 (-71 Fälle / -74,73%) bemerkbar. Diese positive Entwicklung resultiert aus dem Rückgang der Fallzahlen im Bereich der Eigentumsdelikte und hier insbesondere des einfachen und schweren Diebstahls und der Sachbeschädigung.
Mittlerweile sind im videoüberwachten Bereich des Europaplatzes in den aufgezeigten Deliktsfeldern der Gewalt- und Eigentumskriminalität sowie der sogenannten Kontrolldelikte (BtmG, Aufenthaltsgesetz) nur noch niedrige einstellige Fallzahlen festzustellen.
Dabei betrug der Anteil am Gesamtfallaufkommen im Vergleichszeitraum von 2011-2019 bei den Eigentumsdelikten 58,97 %, bei den Gewaltdelikten 24,95 % und bei den Kontrolldelikten 16,06 %.
1.3 Bewertung/Empfehlung
Der Europaplatz und die unmittelbar angrenzenden Straßen (Hugo-Wolf-Str., Richard-Wagner-Str., Kurt-Tucholsky-Str.) galten vor der Einführung der Videoüberwachungsanlage als Örtlichkeit mit einer erhöhten Präsenz polizeilichen Problemklientels mit den bekannten Begleiterscheinungen der Kleinkriminalität wie Diebstählen, Sachbeschädigungen und Vandalismusschäden mit nicht unerheblicher Beeinträchtigung der Lebensqualität der dortigen Anwohner.
Die zum 01.04.2010 in Betrieb genommene Videoüberwachungsanlage ist dabei Bestandteil eines umfassenden Maßnahmenplans der Stadt Offenbach mit dem Ziel einer nachhaltigen Verbesserung der Lebensqualität, der Sauberkeit und Sicherheit in dem Quartier. So wurde u. a. auch am 05.05.2010 in der Richard-Wagner-Straße 95 das dritte Stadtteilbüro der Stadt Offenbach eingerichtet.
Die Gemeinnützige Baugesellschaft Offenbach (GBO) hat sich mit dem Verein „Besser leben im Lauterborn“ und den Hauseigentümern für die Ausleuchtung der Lauterbornpassage stark gemacht und im August 2012 die entsprechende Straßenbeleuchtung des stark frequentierten Durchgangs von der Hugo-Wolff-Straße zur Richard-Wagner-Straße in Betrieb genommen.
Die Einrichtung der Videoüberwachungsanlage „Europaplatz“ führte zu einer Beruhigung des überwachten Bereiches und zu einer Reduzierung des dortigen Problemklientels. Insofern stellt die Videoüberwachung eine flankierende Maßnahme zu den sonstigen repressiven und präventiven Bemühungen der Polizei und der Stadt Offenbach dar, die zu einer deutlichen Entschärfung des Kriminalitätsbrennpunktes beigetragen hat.
2. Hermann-Steinhäuser-Str. 1
2.1 Allgemeine Angaben
Die Videoüberwachungsanlage „Hermann-Steinhäuser-Straße“ wurde im September 2007 durch die Stadt Offenbach eingerichtet und ging ab Oktober in den Echtbetrieb. Es handelt sich um eine Kamera. Die Überwachung erfolgt in der Stadtwache Offenbach (OA OF). Eine Aufschaltmöglichkeit für die Polizei besteht beim 1. Polizeirevier und bei der Einsatzzentrale des PP SOH.
2.2 Deliktsaufkommen
Die statistischen Daten zur Kriminalitätsbelastung des videoüberwachten Bereichs wurden aufgrund vorgegebener Erfassungsmodalitäten durch eine sogenannte „Discoverer-Recherche“ erhoben und sind insofern nicht mit den öffentlich zugänglichen Daten der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) vergleichbar. Die Auswertung umfasst die Hermann-Steinhäuser-Str., die Ziegelstraße und die Karlstraße (Bereich zwischen Schöne Aussicht und Berliner Straße).
Die Fallzahlenentwicklung stellt sich wie folgt dar:
„Zitat Ende“
Tabelle 2 der Anlage
„Zitat Anfang“
Im Langzeitvergleich von 2011 bis 2018 konnten die Fallzahlen von 72 im Jahr 2011 auf 26 im Jahr 2018 gesenkt werden. Im Jahr 2019 war jedoch ein erneuter Anstieg um 22 auf insgesamt 48 Fälle festzustellen, der durch jeweils zwei Fälle der Körperverletzung und des schweren Diebstahls sowie auf einen Zuwachs von 23 Delikten beim Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz begründet ist.
2.3 Bewertung/Empfehlung
Der Bereich der Hermann-Steinhäuser-Str. und der einmündenden Karlstraße galt vor der Einführung der Videoüberwachungsanlage als Örtlichkeit mit einer erhöhten Präsenz der innerstädtischen Dealer-Szene mit den bekannten Begleiterscheinungen der Beschaffungskriminalität und Beeinträchtigung der Lebensqualität der dortigen Anwohner.
Zum Teil wurde hier auch Klientel angetroffen, welches sich zuvor im Bereich Marktplatz aufhielt und durch die dortige Videoüberwachung nicht mehr unbemerkt ihrem Treiben nachgehen konnte.
Der Bereich um die Hermann-Steinhäuser-Str. ist ein Aufenthaltsgebiet für Zuwanderer aus Südosteuropa, die sich zunehmend des günstigen Wohnraums annehmen und dort in größeren Gruppen aufhalten
Durch die Stilllegung des Parkhauses von „toys r us“ und die damit einhergehende Vernachlässigung des Geländes sowie der vorherrschenden Anonymität im angrenzenden Aufenthaltsbereich hat sich dort eine Rauschgiftszene entwickelt, der mit entsprechenden Kontrollmaßnahmen begegnet wurde. Daher der Fallzahlenanstieg in diesem noch nicht gänzlich beruhigten Kriminalitätsbrennpunkt.
3. Videoüberwachung S-Bahnhof Waldhof
3.1 Allgemeine Angaben
Vor dem Hintergrund zunehmender Vandalismusschäden und zu beobachtender Gewaltdelikte im Bereich der S-Bahn-Stationen in Stadt und Kreis Offenbach gründete sich im Frühjahr 2006 auf Initiative der Stadt Dietzenbach eine Projektgruppe unter Beteiligung der Städte Dietzenbach, Heusenstamm, Obertshausen und Offenbach sowie des RMV zur Einrichtung von Videoüberwachungsanlagen an sieben S-Bahnstationen. Der Projektgruppe gehörten in beratender Funktion das PP SOH und das HLKA an. Die VÜ-Anlage am S-Bahnhof in OF-Waldhof wurde auf der Basis des § 14 Abs. 4 HSOG durch die Stadt Offenbach am 15.06.2010 in Betrieb genommen und umfasst 1 Kamera. Der Aufzeichnungsserver steht bei der Stadtwache im Ordnungsamt der Stadt Offenbach. Die Speicherung der Daten ist auf max. 7 Tage festgelegt. Es besteht eine Netzverbindung zur Aufschaltung der VÜ auf der Wache des örtlich zuständigen 1. Polizeireviers zur unmittelbaren polizeilichen Intervention im aktuellen Ereignisfall.
3.2 Deliktsaufkommen
Die statistischen Daten zur Kriminalitätsbelastung des videoüberwachten Bereichs wurden aufgrund vorgegebener Erfassungsmodalitäten durch eine sogenannte „Discoverer-Recherche“ erhoben und sind insofern nicht mit den öffentlich zugänglichen Daten der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) vergleichbar.
Die statistische Auswertung umfasst den Bereich der S-Bahnstation Waldhof (Bahnhofsplatz incl. Bahnanlage) sowie Teile der vorbeiführenden Seligenstädter Straße.
Die Fallzahlenentwicklung stellt sich wie folgt dar:
„Zitat Ende“
Tabelle 3 der Anlage
„Zitat Anfang“
Im Vergleich zum Jahr 2014 mit dem Spitzenwert von 32 Delikten ist ein merklicher Rückgang auf nunmehr 13 Fälle im Jahr 2019 festzustellen. Die Fallzahlen bewegen sich nach wie vor aber noch im zweistelligen Bereich.
„Zitat Ende“
„Zitat Anfang“
3.3 Bewertung/Empfehlung
Neben der statistischen Erhebung der Fallzahlen, die die Basis für die Deklaration einer Örtlichkeit als Kriminalitätsbrennpunkt darstellen, bieten gerade Bahnhöfe aufgrund ihres hohen Personenaufkommens, der kurzen Verweildauer der Bahnreisenden, der vorherrschenden Anonymität, des stressbezogenen Konfliktpotentials, angrenzender P&R-Plätze, mannigfaltige Tatgelegenheiten auf dem Sektor der Eigentums- und Gewaltkriminalität.
Darüber hinaus nutzen Straftäter die S-Bahnen zur Erhöhung ihrer Mobilität, um sich im Schutze der Mitreisenden möglichst unerkannt von den Tatorten weg zu bewegen. Aus kriminalistischer - kriminologischer Erfahrung stellen die Bahnhöfe Örtlichkeiten dar, an denen sich Straftäter verbergen oder Personen Straftaten verabreden, vorbereiten oder begehen, so dass auch wiederkehrend mit Straftaten in diesem Bereich zu rechnen ist.
Hinzu kommt, dass der S-Bahnhof-Waldhof anlässlich der Fußballspiele des OFC in der Zu- und Ablaufphase frequentiert wird und unter Alkohol- bzw. Drogeneinfluss stehenden Bahnbenutzern entsprechende Tatgelegenheiten bietet.
Im Ergebnis sollte die Videoüberwachung auch zukünftig aufrechterhalten werden.
4. Videoüberwachung Marktplatz
4.1 Allgemeine Angaben
Vor dem Hintergrund des sich über Jahre als krimineller Brennpunkt etablierten Marktplatzes mit S-Bahn-Station in Offenbach/M. wurde nach ersten Überlegungen zur Einrichtung einer Videoüberwachung im Jahre 2000 diese zum 01.07.2004 in Betrieb genommen. Die VÜ-Anlage umfasst drei Kameras, die zur Überwachung der Bereiche Berliner Str., Marktplatz (incl. S-Bahn-Station), Salzgässchen, Schlossstr., eingesetzt werden können. Die VÜ-Anlage wird durch die Stadt OF betrieben. Die Daten werden mit einer maximalen Speicherungsdauer von 7 Tagen auf einem Server der Stadt aufgezeichnet. Überwachungsmonitore für die Aufschaltung durch die Polizei stehen auf der Wache des 1. Reviers und in der Einsatzzentrale des Polizeipräsidiums.
4.2 Deliktsaufkommen
Die statistischen Daten zur Kriminalitätsbelastung des videoüberwachten Bereichs wurden aufgrund vorgegebener Erfassungsmodalitäten durch eine sogenannte „Discoverer-Recherche“ erhoben und sind insofern nicht mit den öffentlich zugänglichen Daten der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) vergleichbar.
Fallzahlen der Bundespolizei wurden nicht in der obigen Statistik erfasst, da der unterirdische S-Bahnhof Markplatz von der Videokamera nicht eingesehen werden kann.
Die Fallzahlenentwicklung stellt sich wie folgt dar:
„Zitat Ende“
Tabelle 4 der Anlage
„Zitat Anfang“
Im Langzeitvergleich ab 2011 ist bis auf einen Anstieg im Jahr 2014 ein stetiger Rückgang der Fallzahlen zu verzeichnen. Dieser erfreuliche Trend wurde 2019 durch einen Zuwachs von 54 Delikten gebremst. Ursächlich hierfür waren die Zunahme der Rauschgiftdelikte um 74 Fälle (+61,15%) und der Raubdelikte um 7 Fälle (+41,17%).
Wie bereits die Analyse des VÜ-Standortes Hermann-Steinhäuser-Str. gezeigt hat, kann als ein Indiz für die Zunahme der Btm-Delikte die Stilllegung des Parkhauses von „toys r us“ und die damit einhergehende Vernachlässigung des Geländes sowie der vorherrschenden Anonymität im angrenzenden Aufenthaltsbereich genannt werden. Der sich dort entwickelten Rauschgiftszene wurde mit entsprechenden Kontrollmaßnahmen begegnet.
Die wissenschaftlich belegte These der sogenannte „Broken-Windows-Theorie“, wonach vernachlässigte und heruntergekommene Gebäude oder Aufenthaltsbereiche Kriminalität nach sich ziehen, wird hier überaus deutlich.
4.3 Bewertung/Empfehlung
Die Kriminalitätshäufigkeit in Verbindung mit den Erkenntnissen aus den Kontrollmaßnahmen lassen den Marktplatz mit seiner S-Bahn-Station und den unmittelbar angesiedelten Geschäften und der Gastronomie aber nach wie vor als Ort mit einer Tatgelegenheitsstruktur erscheinen.
Der Marktplatz ist mit seiner S-Bahn-Anbindung und des damit einhergehenden Personenaufkommens mit seinen mannigfaltigen Tatgelegenheiten als dauerhaften Kriminalitätsbrennpunkt anzusehen, so dass auch hier die Beibehaltung der Videoüberwachung empfohlen wird.
Nach Auskunft der Fachkommissariate konnten leider einige Straftaten alleine aufgrund der Videoüberwachung nicht aufgeklärt werden, da die Aufzeichnungen aufgrund der veralteten Technik nicht die gewünschte Identifikationsmöglichkeit zuließen. Auch komme es zu regelmäßigen Ausfällen einzelner Kameras. Aufgezeichnete Personen seien teilweise nur umrisshaft zu erkennen. Durch die schlechte Bildqualität (wirkt verschwommen und nebelig), komme es auch beim Zoomen zur Unschärfe. Ein Wiedererkennen von Personen (Gesicht) sei insofern nicht möglich. Die Kameraeinstellungen lassen jeweils nur einen eingeschränkten Blickwinkel zu, sodass nicht generell flächendeckend beobachtet und aufgezeichnet werden kann. Durch eine unzureichende Wiederholungsrate der Bildfolge beim Betrachten (etwa alle 3 Sekunden 1 Bild), fehlen u.U. wichtige Bildsequenzen.
Wie mit den Verantwortlichen der Stadt Offenbach bereits mehrfach erörtert, stehen für den Ausbau der Videoüberwachung seitens des Landes Fördermittel zur Verfügung, die bis zu zwei Drittel der Gesamtkosten für Errichtung und Modernisierung umfassen können.
Mittlerweile wurde nach hiesiger Kenntnis für die Optimierung der Videoschutzanlage seitens des Landes ein sechsstelliger Betrag bewilligt bzw. per Förderbescheid der Stadt Offenbach zugestellt.
Mit Blick auf unsere gemeinsamen Ziele, die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger der Stadt Offenbach zu gewährleisten und deren Sicherheitsempfinden zu stärken, bedanke ich mich ausdrücklich für die gemeinsamen Präventionsbemühungen und vertrauensvolle Zusammenarbeit.
Abschließend weise ich darauf hin, dass die Fallzahlen für das Jahr 2020 erst nach Freigabe und Veröffentlichung der Polizeilichen Kriminalstatistik in die Bewertung einfließen können.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
(Unterschrift)
(Spinnler)
Abteilungsdirektor
„Zitat Ende“
Auch aus der Sicht des Offenbacher Ordnungsamtes wirken sich die im Stadtgebiet installierten Kameras positiv auf das im Einwirkungsbereich befindliche Umfeld aus. So sind negative Erscheinungen wie Lärmbelästigungen bis spät in die Nacht, große Menschenansammlungen mit teils bedrohlichem Charakter in den kamera-überwachten Bereichen und auch illegale Müllablagerungen deutlich zurück-gegangen. Die nun in die Wege geleitete Erneuerung der vorhandenen Technik wird diesen Effekt sicherlich weiter unterstützen.
Anlage:
Tabellen 1 - 4
Hinweis: Der II(A) Bericht und die Anlagen wurden den Stadtverordneten in elektronischer Form (Cloud) zur Verfügung gestellt.