Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2021 - 2026


2021-26/DS-II(A)0005Ausgegeben am 02.07.2021

Eing. Dat. 04.03.2021

 

 

 

 

Digital Pakt Schule Hessen gem. Hessisches Digitalpakt-Schule-Gesetz –
HDigSchulG

hier: Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 19.12.2019,
2016-21/DS-I(A)0719

dazu: Magistratsvorlage Nr. 2021-072 vom 03.03.2021 (Dez. IV, Amt 40)
vom 03.03.2021

 

Die Stadtverordnetenversammlung hat am 19.12.2019 wie folgt beschlossen:

 

2. …Im Rahmen des Berichtswesens des HDigSchulG wird den Stadtverordneten ein Umsetzungsstand über die erzielten Fortschritte bekannt gemacht.

 

 

Über die Umsetzung des Digitalpakts bis zum 31.12.2020 berichtet der Magistrat wie folgt:

 

Bericht zur Umsetzung des Digitalpakts an Offenbacher Schulen

1.    Allgemeines

1.1. Die Stadt Offenbach erhält zum Aufbau und zur Verbesserung der bildungsbezogenen digitalen Infrastruktur an den städtischen Schulen ein Förderkontingent in Höhe von 9.679.936 Euro. Dieses Förderkontingent setzt sich aus einem Bundeszuschuss von 7.259.936 Euro und einer Kofinanzierung von 2.420.000 Euro zusammen.

1.2. Förderanträge für folgende Maßnahmen nach der Ziffer 2.1 der Förderrichtlinie zur Umsetzung des DigitalPakts Schule wurden gestellt bzw. sind in Vorbereitung: 1) Aufbau oder Verbesserung der digitalen Vernetzung in Schulgebäuden und auf Schulgelände, 2) schulisches WLAN, 3) Anzeige- und Interaktionsgeräte (zum Beispiel interaktive Tafeln, Displays nebst zugehörigen Steuerungsgeräten –in Vorbereitung), 8) Einrichtung von Strukturen für die professionelle Administration und Wartung digitaler Infrastrukturen.
Für folgende Maßnahmen werden Förderanträge vorbereitet, wenn das städtische Kontingent noch nicht ausgeschöpft sein sollte: 5) digitale Arbeitsgeräte und 6) schulgebundene mobile Endgeräte (Laptops, Notebooks und Tablets).
Für die Maßnahmen 3) Aufbau und Weiterentwicklung digitaler Lehr-Lern-Infrastrukturen (zum Beispiel Lernplattformen, pädagogische Kommunikations- und Arbeitsplattformen, Portale, Cloudangebote) und 7) Systeme, Werkzeuge und Dienste, die dem Ziel dienen, bei bestehenden Angeboten Leistungsverbesserungen herbeizuführen, werden keine Förderanträge gestellt, weil die Schulen Angebote des Landes (Schulportal) oder schulbezogene Lösungen nutzen können und die Verbesserungen bereits als Vorleistung der Stadt vorgenommen wurden. Ohnehin ist fraglich, ob überhaupt noch ein freies Förderkontingent zu belegen wäre.

1.3. Seitens des HKM wurde bereits eine Erweiterung des Digitalpakts vorgenommen. Mit dem Annex 1 – Sofortausstattungsprogramm - wurden dem Schulträger Finanzhilfen für die Ausstattung von mobilen Endgeräten zum Verleih an die Schülerinnen und Schüler gewährt. Auf Offenbach entfiel ein Kontingent in Höhe von 2.027.811 Euro. Der Bundesanteil beträgt 1.509.389 Euro, das Land steuert 518.422 Euro bei.

1.4. Das HKM plant momentan zwei weitere Erweiterung für die deutlich erhöhten Supportaufgaben und für Lehrerendgeräte. Die nähere Ausgestaltung steht noch nicht endgültig fest.

2.    Maßnahmen

2.1. Folgende Maßnahmen wurden bereits beantragt.
Die Ident-Nummer wird von der WI Bank vergeben, wenn die Maßnahme genehmigt wurde.

 

Maßnahmen

Ident-Nummer

Schule

Beantragtes Fördervolumen

Maßnahmebeginn

1) Aufbau und Verbesserung der digitalen Vernetzung in Schulgebäuden und auf Schulgeländen

0641300K200316111101a00

Zusammengefasste Maßnahme (alle Schulen)

455.000 €

01.02.2021

2) schulisches WLAN

06413000K200114111101b00

Zusammengefasste Maßnahme (alle Schulen)

3.372.137 €

01.06.2020

2) schulisches WLAN

06413000K200114325302b00

Mathildenschule

251.380 €

01.06.2020

2) schulisches WLAN

06413000K200114324902b00

Geschwister-Scholl-Schule

269.310 €

01.06.2020

2) schulisches WLAN

06413000K200114611802b00

Edith-Stein-Schule

285.536 €

01.06.2020

8) Einrichtung von Strukturen für die professionelle Administration und Wartung digitaler Infrastrukturen

06413000K200114111101d00

Zusammengefasste Maßnahme (alle Schulen)

103.164 €

02.01.2020

2.2.  Folgende Maßnahmen sind in Vorbereitung:

3) Anzeige- und Interaktionsgeräte (zum Beispiel interaktive Tafeln, Displays nebst zugehörigen Steuerungsgeräten)

Noch ohne

Zusammengefasste Maßnahme (alle Schulen)

(Kostenschätzung:)  4.943.409 €

01.03.2021

 

2.3. Umsetzung der Maßnahmen

Neben den administrativen Vorbereitungen wurde bereits im Dezember 2020 an der Leibnizschule mit dem WLAN-Ausbau begonnen. Das Ticketsystem für den IT-Support wurde ebenfalls im Dezember eingeführt.

2.4. Annex 1 - Sofortausstattungsprogramm

Das Kontingent in Höhe von 2.027.811 Euro wurde vom HKM bereitgestellt. Als Nachweis wurde ein vereinfachter Verwendungsnachweis gefordert. Die Verteilung der Geräte erfolgte nach Absprache mit den Schulen nach dem Sozialindex, damit wurde der Berechnungsschlüssel des Landes für die Kontingentierung aufgegriffen und für die Hardwareverteilung weiterverwendet. Das hat zu einer hohen Akzeptanz bei den Schulen geführt. Alle Schulen haben sich für die Ausstattung mit Tablets entschieden. Problematisch war leider die Verfügbarkeit der Geräte. Die Lieferfrist beträgt ca. drei- sechs Monate. Insgesamt wurden 4.041 Geräte bestellt. Geliefert wurden bisher 3.100 Geräte, die auch schon an die Schulen ausgeliefert wurden. Die Bestellung umfasst jeweils eine Displayschutzfolie und ein Tastaturcover zur Sturzsicherung. Mit abgerechnet werden durften die Lizenzkosten für das Mobile Device Management und die Dienstleistungskosten für die Gerätebehandlung.

Die Umsetzung der Maßnahme ist bis auf die Nachlieferung der ausstehenden Geräte abgeschlossen und mit dem HKM abgerechnet.

 

 

Hinweis: Der II(A) Bericht wurde den Stadtverordneten und Fraktionen in elektronischer Form (Cloud) zur Verfügung gestellt.