Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 15. Juli 2021

 

 

 

 

TOP 18
„Masterplan NOx“, Maßnahme „Planungsleistungen und Bauleistungen für den Austausch Steuergeräte und Aufrüstung Detektion an Lichtsignalanlagen im Zuge der Umsetzung des Masterplan NOx-Minderung - UVM 7 Verkehrsverflüssigung (gemäß der Streckenzüge 1 - 6), hier: Projektbeschluss
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2021-190 (Dez. IV, Amt 60) vom 23.06.2021,
2021-26/DS-I(A)0054

 

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

 

1.       Der Umsetzung des Projekts „Masterplan NOx“ - Maßnahme Planungsleistungen und Bauleistungen für den Austausch Steuergeräte und Aufrüstung Detektion an Lichtsignalanlagen im Zuge der Umsetzung des Masterplan NOx-Minderung - UVM 7 Verkehrsverflüssigung (gemäß der Streckenzüge 1 - 6) nach der vom Referat Verkehrsplanung erstellten und vom Revisionsamt geprüften detaillierten Kostenermittlung, abschließend mit 3.625.000,00 € brutto, wird zugestimmt.

 

2.       Die erforderlichen Mittel werden bewilligt und auf dem Produktkonto 

        12010100.0960000060 „Masterplan NOx – Digitalisierung kommunaler

        Verkehrssysteme“, Investitionsnummer 1201010900601803, PN 1023, wie folgt 

        bereitgestellt:
       
        Haushaltsmittel 2020 und früher:  3.625.000,00 €

 

3.       Die Finanzierung ist wie folgt vorgesehen:

Fördermittel nach dem Sofortprogramm „Saubere Luft 2017 – 2022“, Förderprogramm „Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme“, Produktkonto 12010100.3600000060 :                                                                           1.631.000,00 €

       Kreditmarktmittel:                                            1.994.000,00 €
       Gesamt:                                                           3.625.000,00 €

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.08.2022

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung