Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 15. Juli 2021

 

 

TOP 22
Frankfurt RheinMain GmbH International Marketing of the Region (FRM GmbH)
hier: Neustrukturierung von Geschäftsanteilen und Neueintritt

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2021-197 (Dez. I, Amt 20) vom 23.06.2021,
2021-26/DS-I(A)0058

 

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

 

       I.       Neueintritt IHK Wiesbaden: Neueintritt

 

Der Wunsch der IHK Wiesbaden, sich an der FRM GmbH mit einem Geschäftsanteil in Höhe von nominal EUR 1.250,00, das sind 0,5% des Stammkapitals der Gesellschaft, zu beteiligen, wird (zustimmend) zur Kenntnis genommen. *

 

      II.       Neueintritt IHK Wiesbaden: Teilung von Geschäftsanteilen

 

Die Teilung des in der Liste der Gesellschafter mit Stand vom 25. Januar 2021 als Geschäftsanteil mit der laufenden Nr. 43 geführten Geschäftsanteils von nominal EUR 2.500,00 in zwei Geschäftsanteile von jeweils nominal EUR 1.250,00 wird beschlossen und der Geschäftsführer der Gesellschaft wird angewiesen, eine berichtigte Liste der Gesellschafter beim Handelsregister einzureichen.

 

    III.       Neueintritt IHK Wiesbaden: Übernahme von Geschäftsanteilen

 

Der Übertragung eines (Teil-)Geschäftsanteiles mit allen Rechten und Pflichten von nominal EUR 1.250,00, der durch den Teilungsbeschluss unter II. entstanden ist, durch die FRM GmbH auf die IHK Wiesbaden wird zugestimmt.

 

Es wird empfohlen, dass die FRM GmbH und die IHK Wiesbaden als Kaufpreis für den Geschäftsanteil einen Betrag in Höhe des Nominalbetrages des Geschäftsanteils (EUR 1.250,00) vereinbaren und weiter vorsehen, dass der verkaufte (Teil-)Geschäftsanteil unabhängig von der Zahlung des Kaufpreises mit dinglicher Wirkung auf die IHK Wiesbaden übergeht.

 

Es ist erwünscht, dass die FRM GmbH und die IHK Wiesbaden in dem Kauf- und Übertragungsvertrag für den (Teil-) Geschäftsanteil vereinbaren, dass die Übertragung des Geschäftsanteils im Verhältnis zwischen der FRM GmbH und der IHK Wiesbaden schuldrechtlich auf den 1. Juli 2021 00:00 Uhr wirken soll und ab diesem Tag alle Rechte und Pflichten aus dem veräußerten Geschäftsanteil als auf die IHK Wiesbaden übergegangen gelten, das mit der Maßgabe, dass die IHK Wiesbaden der Gesellschaft für den erworbenen Geschäftsanteil die nach § 7 des Gesellschaftsvertrages festgelegte Zuzahlung nicht für das gesamte Geschäftsjahr 2021 sondern für 2021 nur anteilig für den Zeitraum vom 1.Juli bis zum 31. Dezember 2021 schuldet. Die von der IHK Wiesbaden für 2021 zu zahlende Zuzahlung beträgt also EUR 10.000,00.

 

    IV.      Anteile der Wirtschaftsförderungs-Gesellschaft Rhein-Lahn mbH: Übernahme von Geschäftsanteilen durch die FRM GmbH

 

Für den Fall, dass keine Einigung mit der Wirtschaftsförderungs-Gesellschaft Rhein-Lahn mbH bzw. mit dem Rhein-Lahn-Kreis über den Verbleib als Gesellschafter der FRM GmbH erzielt werden kann, wird gemäß § 26 des Gesellschaftsvertrages der Gesellschaft zugestimmt, dass die Wirtschaftsförderungs-Gesellschaft Rhein-Lahn mbH den von dieser gehaltenen Geschäftsanteil an der Gesellschaft von nominal EUR 625,00 (Geschäftsanteil Nr. 39 der Liste der Gesellschafter vom 25. Januar 2021) mit allen Rechten und Pflichten als eigenen Geschäftsanteil an die FRM GmbH verkauft und überträgt.

 

Es wird empfohlen, dass die Wirtschaftsförderungs-Gesellschaft Rhein-Lahn mbH und die FRM GmbH als Kaufpreis für den Geschäftsanteil einen Betrag in Höhe des Nominalbetrages des Geschäftsanteils (EUR 625,00) vereinbaren.

 

Es wird erwünscht, dass die Wirtschaftsförderungs-Gesellschaft Rhein-Lahn mbH und die FRM in dem Kauf- und Übertragungsvertrag für den Geschäftsanteil vereinbaren, dass die Übertragung des Geschäftsanteils im Verhältnis zwischen der Wirtschaftsförderungs-Gesellschaft Rhein-Lahn mbH und der FRM GmbH schuldrechtlich auf den 1. Juli 2021 00:00 Uhr wirken soll und ab diesem Tag alle Rechte und Pflichten aus dem veräußerten Geschäftsanteil – gegebenenfalls als ruhende Rechte und Pflichten – als auf die FRM GmbH übergegangen gelten. Die Gesellschafterversammlung wünscht weiter, dass sich die Wirtschaftsförderungs-Gesellschaft Rhein-Lahn mbH in dem Kauf- und Übertragungsvertrag jedoch verpflichtet, unabhängig von der Übertragung des Geschäftsanteils auf die FRM GmbH noch für das Jahr 2022 die Zuzahlung nach § 7 des Gesellschaftsvertrages zu leisten und den ausmachenden Betrag (EUR 10.000,00) spätestens bis zum 31. Dezember 2021 an die Gesellschaft zu bezahlen.

 

Es wird weiterhin festgestellt, dass im Hinblick auf die Veräußerung den Gesellschaftern kein Erwerbsrecht nach § 27 des Gesellschaftsvertrages zusteht, weil die Gesellschaft das Angebot der Wirtschaftsförderungs-Gesellschaft Rhein-Lahn mbH angenommen hat, den Anteil an die Gesellschaft zu verkaufen und ihr zu übertragen.

 

* nachrichtlich: Eine Abstimmung über den Punkt 1 erfolgt nicht, da es sich nur um eine Kenntnisnahme handelt.

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.08.2022

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung