Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 15. Juli 2021

 

 

 

 

TOP 29
Rahmenplan für die Gestaltung des Bürgeler Bürgerplatzes („Dalles“)
Antrag CDU vom 01.07.2021, 2021-26/DS-I(A)0065

Ergänzungsantrag DIE LINKE. vom 12.07.2021, 2021-26/DS-I(A)0065/1

 

 

Beschlusslage:

2021-26/DS-I(A)0065/1

 

Die Stadtverordnetenversammlung lehnt mit Stimmenmehrheit wie folgt ab:

 

Dem Tenor des Antrags wird folgender Satz angefügt:

 

„Für die kulturelle Nutzung ist ein Lärmschutzkonzept ist zu erstellen.“

 

 

Beschlusslage:

2021-26/DS-I(A)0065

 

Die Stadtverordnetenversammlung lehnt mit Stimmenmehrheit wie folgt ab:

 

Der Magistrat wird beauftragt, die beigefügten Rahmenpläne und Vorgaben zur Grundlage und Gestaltungsorientierung für die Detailplanung des Umbaus des

Bürgeler Bürgerplatzes (genannt „Dalles“) zu machen.

 

Als Ziel der Planung soll festgelegt werden, dass der Platz so umgestaltet wird, dass eine kulturelle Nutzung befördert wird. Hierzu werden die Bereiche nördlich der

Brunnenanlage und Treppenanordnung auf Straßenniveau abgesenkt, wenn eine

optisch verträgliche Sperre des Platzes gegen ein unberechtigtes Befahren mit

Kraftfahrzeugen in der weiteren Planung gefunden wird, die auch trotzdem der

gewünschten Nutzung nicht entgegensteht. Alternativ kann eine Abstufung des

Platzes eine Stufenhöhe unterhalb des Straßenniveaus hergestellt werden.

 

Die Bäume werden im Bestand belassen, wie auch die Anlage südlich der

bestehenden Stufen, bzw. des Brunnens. Die Stufen und die Brunnenanlage werden baulich so ergänzt, dass ein optisch ansprechender und verkehrssicherer Abschluss des neuen Niveausprungs erreicht wird. Der gesamte genannte südliche Anlagenteil wird gegebenenfalls saniert.

 

Um eine Entsiegelung der Platzfläche zu fördern, wird auf dem Platz

versickerungsfähiges Pflaster verlegt. Zudem werden die Bereiche historischer

Bebauung als Pflanzbeete kenntlich gemacht. Die Umfassung der Beete soll

entsprechend historischer ortstypischer Gebäudesockel mit einer Bruchsteinmauer niedriger Höhe aus Basalt-, Kalk- und/ oder Sandsteinen erfolgen, die diese

Pflanzbeete einrahmt.

 

Der Standort des historischen Falltors soll archäologisch untersucht und als

Bruchsteinpflasterung (Material entsprechend ortstypisch wie oben erwähnt) auf

Straßenniveau im Platz gemäß dieser Untersuchung deutlich gemacht werden. Der weitere Verlauf der Ortsmauer entlang des Platzes ist als Bruchsteinmauer geringer Höhe auszuführen. Eine Absenkung erfolgt am Ansatz der verbliebenen

Platzerhöhung. Die gastronomische Nutzung einer Fläche unmittelbar bei der

Bäckerei (Außenbewirtschaftung als Café) muss ermöglicht und in der

Ausführungsplanung berücksichtigt werden.

 

Die Verkehrswege sind noch mit Bestandspflaster unterlegt, welches freigelegt

werden soll. Die Gehwege werden gegebenenfalls auf Straßenniveau abgesenkt, so dass eine Platzsituation von Hauswand zu Hauswand entsteht. Es soll jedoch

umlaufend entsprechend einer wahrscheinlich durch Kanalbauten bereits gegebenen linienförmigen Störung des Bestandspflasters ein Streifen leichter nutzbarer

Pflasterung für Rollatoren, Fahrräder und andere entsprechende Nutzungen

vorgesehen werden.

 

In der Offenbacher Straße ist ebenfalls von der Falltorstraße (inklusive) bis zur Ecke Schönbornstraße (exklusive) das Bestandspflaster freizulegen. Hier ist ebenfalls ein Streifen neu gelegtes Pflaster oder großformatiger Bodenplatten einzulegen, der die Durchfahrt für Fahrräder entlang der Rumpenheimer/ Offenbacher Straße erleichtert und an die entsprechenden Streifen des Platzes anschließt. Bei zu starker Störung des Bestandspflasters oder zu geringen verwertbaren Bestandflächen ist eine Neupflasterung des gesamten Verkehrsweges auszuführen.

 

Für die kulturelle Nutzung ist eine zentrale witterungsgeschützte Stromversorgung vorzusehen, die das Aufstellen einer mobilen Stromversorgung dauerhaft ersetzt.

 

Die Ausführungsplanung ist unter den gegebenen Rahmenbedingungen

durchzuführen. Für Detailfragen kann gegebenenfalls ein entsprechend

eingeschränkter Wettbewerb ausgelobt werden. Es wird jedoch empfohlen, diese

innerhalb der entsprechenden Referate des Stadtplanungsamtes durchzuführen,

gegebenenfalls mit der Unterstützung externer Planungsbüros.

 

Die Finanzierung erfolgt aus den Fördermitteln des für derartige Maßnahmen

erstellten Programms „Mitte machen“, welches auch gemäß der veröffentlichten

Ergebnisse der Workshops und Bürgerbeteiligung die Umgestaltung des Platzes als priorisierte Aufgabe führt.

 

 

Die Anlagen sind Bestandteil des Originalprotokolls.

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.08.2022

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung