Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-II(A)0080Ausgegeben am 11.12.20

Eing. Dat. 03.12.2020

 

 

 

Wettbewerb zur Begrünung von Hinterhöfen

hier: Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 18.06 2020,

2016-21/DS-I(A)0764/1

dazu: Magistratsvorlage Nr. 2020-531 (Dez. IV, Amt 33 und 60) vom 02.12.2020

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung hat am 18.06.2020 folgenden Beschluss gefasst:

 

Die globale Klimaerwärmung hat Auswirkungen auf das Stadtklima. Um diesen entgegenzuwirken und zur Verbesserung der Luftqualität ist Begrünung im städtischen Umfeld ein wichtiger Bestandteil. Aufbauend auf dem Antrag 2016-21/DS-I(A)0723 „Klimafreundliche Stadt“ in dem konkrete Maßnahmen zur Begrünung, Entsiegelung und Beschattung von öffentlichen Gebäuden und Haus- und Hofbegrünung privater Immobilieneigentümer vorgesehen sind, soll begleitend sichergestellt werden, dass deren Bekanntheit gesteigert wird.

 

1.    Der Magistrat wird daher beauftragt, den Klima- und Umweltschutzpreis um die Komponente Klimaanpassung zu erweitern, so dass jeweils für die Bereiche Umwelt- und Klimaschutz sowie Klimaanpassung ein Preisgeld vergeben werden kann.

 

2.    Der Magistrat wird beauftragt entsprechende Kriterien und Gewichtungen für die Vergabe des erweiterten und aufgewerteten Preises vorzulegen. Hierbei soll auch darauf geachtet werden, dass der Preis weiterhin für öffentliche Einrichtungen, wie Schulen, aber auch für Privatinvestoren sowie NGOs und Bürgerinitiativen und weiteren Formen zivilgesellschaftlichen Engagements offen stehen muss.

 

3.    Der Magistrat soll zudem prüfen, ob die Vergabe eines solchen erweiterten Klima- und Umweltschutzpreises mit einem „Tag der offenen Hinterhöfe“ kombiniert werden kann, mit dem das Bewusstsein für die Wichtigkeit solcher mikroklimatischer Interventionen für die Verbesserung der Lebensqualität in dichtbebautem Stadtgebiet erhöht wird.

 

4.    Der Magistrat wird darüber hinaus beauftragt die bestehende Förderrichtlinie „Fassadenprogramm“ im Rahmen des integrierten Handlungskonzeptes „Aktive Innenstadt Offenbach“ (2016-21/DS-I(A)0315) dahingehend zu erweitern, dass auch die Begrünung von Fassaden gleichberechtigt gefördert wird.

 

 

 

Hierzu berichtet der Magistrat wie folgt:

 

Zu 1.)

 

Der Klima- und Umweltschutzpreis kann in zwei zu vergebende Preise gesplittet werden. Thematisch schlagen wir eine Aufteilung in einen Preis für das Thema Umwelt (mit allen Projekten, die sich mit Natur, Wasser und Boden beschäftigen) und einen Preis für das Thema Klima (mit den Themenschwerpunkten Klimaschutz und Klimaanpassung). Kommuniziert werden kann der Wettbewerb weiterhin als Klima- und Umweltpreis.

Das Amt für Umwelt, Energie und Klimaschutz wird einen Flyer veröffentlichen, der den jährlich ausgeschriebenen Wettbewerb und die Kriterien bewerben soll.

Der Wettbewerb soll zudem mehrmals über den wöchentlich in der „Offenbach Post“ erscheinenden „Umwelt-Tipp“ beworben werden.

 

Zu 2.)

 

Für beide Themenbereiche, Umwelt und Klima, soll ein Preisgeld von je 2.000 € zur Verfügung stehen. Die Gewichtung der beiden Preise ist somit gleich.

Bei der Ausschreibung des Preises werden die Bewertungskriterien veröffentlicht. Die Zuweisung zu den Themen Umwelt oder Klima erfolgt durch die Wettbewerbsteilnehmenden bzw. bei Bedarf werden Projekte bei Sichtung durch das Amt für Umwelt, Energie und Klimaschutz der passenderen Kategorie zugeteilt.

Die Wahl der Gewinner-Projekte erfolgt wie in den Jahren zuvor durch Bewertung  und anschließender Entscheidung durch die Kommission für Umweltschutz.

 

Zu 3.)

 

Die Möglichkeiten einer öffentlichkeitswirksamen Preisvergabe richten sich sehr nach dem Gewinner-Projekt, weil zumeist eine Preisvergabe in dessen Räumlichkeiten bzw. deren Umgebung stattfinden soll. Die Verleihung im Rahmen eines „Tages der offenen Hinterhöfe“ sehen wir nicht als geeignet an. Bei passenden Gewinnerprojekten und wenn die äußeren Rahmenbedingungen dies zulassen kann natürlich auch im Hinterhof eine Preisübergabe stattfinden.

 

Zu 4.)

 

Am Fassadenprogramm (Aktive Kernbereiche) wird für die kurze Restlaufzeit keine Änderung mehr vorgenommen.

Die Laufzeit des Städtebau-Förderprogramms „Aktive Kernbereiche“ ist beendet, es läuft die Schlussabwicklung; vsl. 2025 ist der Schlussverwendungsnachweis zu erbringen. Förderbescheide der Stadt an private Dritte über die Förderung von Fassadengestaltungen fordern von den Antragstellern eine Umsetzung binnen 3 Jahren. Rückgerechnet muss das Fassadenprogramm daher Ende 2021 eingestellt werden. Es wurde in den vergangenen Jahren nur verhalten nachgefragt. Konkurrenzen aufgrund begrenzter Finanzmittel der Stadt zwischen evtl. Brandwandbegrünungen und Fassadengestaltungen hat es nie gegeben. Es ist daher nicht notwendig, das Programm in seiner Förderrichtlinie zu ändern – es gab nie den Fall einer Nachrangigkeit, wie auch bisher nie Begrünungen beantragt wurden. Mittels einer Pressemitteilung (02.09.2020) wurde nun ausdrücklich auf das Auslaufen des Programms und die Förderfähigkeit von Begrünungen eingegangen:

 

https://www.offenbach.de/leben-in-of/planen-bauen-wohnen/aktuelle_Projekte_stadtentwicklung/aktive_innenstadt/fassadenprogramm-begruenungen-02.09.2020.php?t=1599573565,0933

 

In den Städtebaufördergebieten des „Sozialen Zusammenhalts“ (bisher „Hegiss – Soziale Stadt“) „Südliche Innenstadt/Senefelderviertel“ und „Nordend“ wurde mit der Einführung des Verfügungsfonds im Sommer 2020 (Magistratsbeschluss vom 15.07.2020) ebenfalls ein kommunales Instrument zur finanziellen Förderung privater Begrünungsmaßnahmen von Innenhöfen, Fassaden und Dächern geschaffen. Programmbedingt liegt die Maximalförderung mit 3.000 € recht niedrig. Förderanträge wurden bisher noch nicht eingereicht.