Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-II(A)0078Ausgegeben am 13.10.2020

Eing. Dat. 23.09.2020

 

 

 

 

Sommerschule und digitale Lernplätze

hier: Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 18.06.2020,
2016-21/DS-I(A)0790

dazu: Magistratsvorlage Nr. 2020-413 (Dez. IV, Amt 40) vom 23.09.2020

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung hat am 18.06.2020 folgenden Beschluss gefasst:

 

der Magistrat wird beauftragt, zu prüfen und zu berichten:

 

1. Wie Schulen im Rahmen der schulischen Betreuung technische Unterstützung für Homeschooling-Aufgaben ermöglicht werden kann, da nicht jedes Kind über die benötigten technischen Kapazitäten verfügt.

 

2. Ob Möglichkeiten für „Sommerschulen“ bestehen, um Lerndefizite von Schülerinnen und Schülern –basierend auf dem Homeschooling- auszugleichen.

 

Für beide Maßnahmen sind die Kosten darzustellen. Kapazitäten sind möglichst schulübergreifend zu nutzen.

 

 

Hierzu berichtet der Magistrat wie folgt:

 

 

Zu 1:

Der Schulträger unterstützt „Distanzunterricht“. Beim „Distanzunterricht“ handelt es sich um eine Form des schulischen Lernprozesses, der an die Stelle des Präsenzunterrichts tritt und auf Schülerseite zu Hause stattfindet. Es handelt sich dabei um einen durch eine Lehrkraft regelmäßig und planmäßig gesteuerten Lernprozess. Für den Einsatz einer geeigneten technischen Ausstattung ist das Organisationsmodell und die Dauer des Distanzunterrichts entscheidend. Dies gilt insbesondere für die Beschulung von Schülerinnen und Schülern mit Grunderkrankungen, die einen ausgeweiteten Distanzunterricht nötig machen könnten. Ein Rechtsanspruch auf eine bestimmte Form des Distanzunterrichts besteht nicht.

Als geeignete technische Ausstattung zur digitalen Unterstützung kann z. B. durch einen systematischen Einsatz von Videokonferenzsystemen eine audiovisuelle Interaktion zwischen der Lehrkraft und den Schülerinnen und Schülern erfolgen. Die entsprechende technische Ausstattung sollte umfassen:

·         Endgeräte mit Kamera und notwendiger Softwareausstattung sowie ein geeignetes datenschutzkonformes Tool,

·         Infrastruktur (ausreichend schnelle Internetanbindung).

 

Folgende Fallgruppen sollten bei der Ausstattung priorisiert werden, sofern Schülerinnen und Schüler über keine geeigneten Geräte mit den erforderlichen Funktionen verfügen:

 

·         Ausstattung der Schülerinnen und Schüler mit Grunderkrankungen,

·         Ausstattung der jeweils von einer temporären Aussetzung des Schulbetriebs betroffenen Schülerinnen und Schüler, Klassen- bzw. Kursverbände oder Schulen,

·         Ausstattung der Schülerinnen und Schüler, für die eine Quarantänemaßnahme angeordnet wurde.

 

Die Stadt Offenbach erhält zur Beschaffung von mobilen Endgeräten eine Zuweisung in Höhe von 2.028.811,00 Euro aus dem Sofortausstattungsprogramm. Hierbei handelt es sich um eine Erweiterung des Digitalpakts. Mit dieser Zuweisung können bis zu 3.400 Geräte beschafft werden. 3140 Geräte wurden bereits bestellt. Ein Mittelvorbehalt für LTE-Router wurde gebildet und wird bis Mitte September zurückbehalten. Die Lieferzeit beträgt nach Auskunft des Lieferanten ca. 12 -15 Wochen. Die Serveraufrüstung wurde bereits vorgenommen, um kurzfristig grundsätzlich handlungsfähig zu sein.

 

Die Geräte werden nach dem Sozialindex für Lehrkräfte des Landes Hessen auf die Schulen verteilt. Die Schulen regeln die Ausgabe an die „bedürftigen“ Schülerinnen und Schüler in eigener Zuständigkeit. Die Basis dazu bildet ein Muster-Leihvertrag, der vom Land kommen soll.

 

Diese schülerbezogenen Geräte sollen mit einem Mobil Device Management-Tool zentral verwaltet und den Schulen zur Ausleihe zur Verfügung gestellt werden. Dazu wurde bereits ein zentraler Server umgerüstet. Die Verwaltung dieser zusätzlichen Geräte erfordert allerdings die Schaffung von zwei zusätzlichen Stellen für Administratoren. Diese Stellen sind noch nicht im städtischen Stellenplan enthalten. Sie werden vom Stadtschulamt umgehend beantragt. Der finanzielle Aufwand für die beiden Stellen beträgt ca. 160.000 € pro Jahr und für die erstmalige Ausstattung der beiden Arbeitsplätze werden ca. 8.000 € veranschlagt.

 

Als „geeignetes und datenschutzkonformes Tool“ für Videokonferenzen und die Bereitstellung von Unterrichtsmaterialien wird das Hessische Schulportal vom HKM weiter ausgebaut und die Implementierung einer landesweit einheitlichen Videokonferenzlösung mit Hochdruck vorbereitet. Bis die vollständige Einsatzfähigkeit erreicht ist, dürfen die Schulen vorübergehend verschiedene, vom HKM vorgeschlagene, Videokonferenzsysteme, nutzen. Durch das Update der Schulserver und der Beschaffung von MSN365 sind wir in der Lage, den Schulen vorübergehend Microsoft Teams anzubieten, wenn es erforderlich wird.

 

Zu 2.

Das Land Hessen hat in den Sommerferien 2020 Ferienakademien eingerichtet an 4 Offenbacher Schulen (Beethovenschule, Eichendorffschule, IGS Lindenfeld und Leibnizschule). Das Angebot haben insgesamt 135 Schülerinnen und Schüler wahrgenommen.

An 2 Offenbacher Schulen (Mathildenschule und Schillerschule) wurden sogenannte Sommercamps mit ca. 160 Teilnehmerinnen und Teilnehmern eingerichtet.

 

Für die Durchführung dieser Angebote wurden die Kosten für die Lehrkräfte und Betreuer vom Land Hessen getragen. Die Stadt Offenbach stellte die Lernorte, Hausmeister- und Reinigungsdienste zur Verfügung. Der Aufwand wird aus dem Bauunterhaltungs- und –verwaltungsbudget finanziert.

 

Trotz der besonderen Hygieneanforderungen hat die Stadt Offenbach den „Deutschsommer“ auch in diesem Jahr durchgeführt, wenn auch in veränderter Form. Statt als Sprachferiencamp auf der Wegscheide wurde ein besonderes Programm an der Eichendorffschule durchgeführt. Ziel war es auch, die Defizite in deutscher Sprache auszugleichen, die in diesem Jahr durch die besonderen Umstände verstärkt wurden.