Auszug aus der Niederschrift über die Sondersitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 15. Juni 2021

 

 

 

 

 

TOP 3
Abberufung eines hauptamtlichen Ersten Beigeordneten (Bürgermeister)
Antrag SPD, B’90/Die Grünen und FDP vom 31.05.2021, 2021-26/DS-I(A)0030

 

 

Beschlusslage und Verfahren:

 

Die Fraktionen SPD, B‘90/Die Grünen und FDP haben am 31.05.2021 folgenden Antrag gestellt:

 

Abberufung eines hauptamtlichen Ersten Beigeordneten (Bürgermeister)

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der hauptamtliche Erste Beigeordnete Peter Freier wird gemäß § 76 Abs. 2 HGO vorzeitig abberufen.

 

 

Da die antragstellenden Fraktionen über eine Mehrheit von 37 Stimmen verfügen und damit das nach § 76 HGO erforderliche Quorum erreicht ist, wurde der Antrag auf die Tagesordnung der heutigen Sondersitzung der Stadtverordnetenversammlung aufgenommen.

 

Bei Aufruf des Tagesordnungspunktes verlässt Herr Bürgermeister Freier die Sitzung nachdem er bekannt gegeben hat, dass er der Abstimmung nicht beiwohnen wird.

 

Der Antrag wird gemäß § 76 Abs. 1 Satz 4 HGO erstmalig beraten.

Es sprechen folgende Stadtverordnete:

 

Herr Stv. Dr. Christian Grünewald (SPD),

Herr Stv. Roland Walter (CDU),

Herr Stv. Dominik Schwagereit (FDP),

Herr Stv. Sven Malsy (DIE LINKE.),

Herr Stv. Tobias Dondelinger (B‘90/DIE Grünen),

Herr Stv. Hans-Joachim Münd (AfD) und

Herr Stv. Dennis Lehmann (Freie Wähler).

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt zum ersten Mal mit Stimmenmehrheit mit dem erforderlichen Quorum wie folgt:

 

Der hauptamtliche Erste Beigeordnete Peter Freier wird gemäß § 76 Abs. 2 HGO vorzeitig abberufen.

 

Hinweis: Gem. § 76 HGO ist über die Abberufung zweimal zu beraten und abzustimmen. Die zweite Beratung darf frühestens vier Wochen nach der ersten erfolgen. Der Beigeordnete scheidet mit dem Ablauf des Tages, an dem die Abberufung zum zweiten Mal beschlossen wird, aus seinem Amt. Die zweite Beratung und Beschlussfassung ist für den 15.07.2021 vorgesehen.

 

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 16.06.2021

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung