Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2021 - 2026


2021-26/DS-II(A)0016Ausgegeben am 02.09.2021

Eing. Dat. 12.08.2021

 

 

 

 

Einführung einer Fahrradstaffel bei der Stadtpolizei

hier: Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 24.06.2021,
2021-26/DS-I(A)0024/1

dazu: Magistratsvorlage Nr. 2021-236 (Dez. IV, Amt 32) vom 11.08.2021

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung hat am 24.06.2021

 

durch den oben genannten Beschluss den Magistrat beauftragt, kurzfristig zu prüfen und berichten, wie die Einführung einer Fahrradstreife bei der Stadtpolizei umgesetzt werden kann. Dazu sollen keine neuen Stellen geschaffen werden, sondern auf die bestehenden Ressourcen bei der Stadtpolizei zurückgegriffen werden. Es soll berichtet werden welche zusätzlichen Kosten (Investitionskosten) entstehen.

 

 

Hierzu berichtet der Magistrat wie folgt:

 

Die Einführung von Fahrradstreifen ist aus der Sicht des Ordnungsamtes durchaus möglich. Allerdings ist eine dauerhaft organisierte Fahrradstaffel (z.B. 8 Personen) als eigenständige Einheit bei der derzeitigen Dienstgruppenstärke von planmäßig acht Personen im Außendienst je Schicht nicht möglich.

 

Vorstellbar wäre neben dem Einsatz der Stadtpolizei auch die Einbindung der Kräfte des ebenfalls bei der Stadtpolizei angesiedelten Verkehrsdienstes. Allerdings sind dessen Befugnisse auf die Überwachung des ruhenden Verkehrs beschränkt. Derzeit beinhalten die Stellenbeschreibungen lediglich die Durchführung von Fuß- und motorisierten Streifen in den Dienstkraftfahrzeugen. Bis zu einer Änderung dieser Beschreibungen auf dem vorgeschriebenen Weg über das Hauptamt kann das Ordnungsamt zur Einführung von Fahrradstreifen lediglich auf Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zurückgreifen, die diese Aufgabe freiwillig erledigen.

 

Die Umsetzungsgüte, Effektivität und der angestrebte Erfolg einer Fahrradstreife ist stark abhängig von der Motivation dieser freiwilligen Mitarbeiter*Innen und kann derzeit schwer eingeschätzt werden. Eine Freiwilligenabfrage wird zurzeit durchgeführt.

 

Die Einsatzplanung ist von der Jahreszeit, dem Wetter, der Auftragslage (Corona) und der aktuellen Personalstärke abhängig. Ohne Einbindung der Verkehrsüberwachung und bei entsprechenden Freiwilligenmeldungen sind nach erster Einschätzung durchschnittlich 10 Wochenstunden im Rahmen einer Doppelstreife (20 Personenstunden) realistisch. Bei einer Einbindung der Verkehrsüberwachung könnte dies deutlich erhöht werden.

 

Sinnvoll wäre hierfür die Anschaffung von mindestens 4 E-Bikes (wegen Reichweite, Kräfteersparnis, Geschwindigkeit, hoher Motivationsfaktor) von guter Qualität. Des Weiteren wäre die persönliche Ausstattung der Fahradstreifen mit entsprechend beschrifteter (Erkennbarkeit) Ausrüstung und Bekleidung vorzunehmen.

 

Kostenaufstellung:

 

4 E-Bikes: 2.500-3000 Euro pro Stück:                          ca. 12.000 Euro

 

Ausrüstung und Bekleidung für ca. 10

Personen = ca. 250 Euro pro Person:                            ca.   2.500 Euro

 

Gesamtbetrag ohne Wartung:                                         ca. 14.500 Euro

 

Die erforderlichen Mittel sind allerdings im Haushaltsplan 2021 nicht eingeplant, noch wurden sie für den Haushaltsplan 2022 angemeldet.

 

 

Hinweis: Der II(A)Bericht wird den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.