Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2021 - 2026


2021-26/DS-II(A)0017Ausgegeben am 02.09.2021

Eing. Dat. 26.08.2021

 

 

 

Zustimmung zu überplanmäßigen Aufwendungen gem. § 100 HGO in Verbindung mit StvB (2016-21/DS-I(A)0863 und 2021-26/DS-I(A)0039)

hier: Beschaffung von IT-Ausstattung um mobiles Arbeiten zu ermöglichen (Grundsatzbeschluss Nachtragsvorlage Nr. 2020-364).

dazu: Magistratsvorlage Nr. 2021-244 (Dez. I, Amt 10) vom 25.08.2021

 

 

Der Magistrat hat am 25.08.2021 folgenden Beschluss gefasst:

 

  1. Beim Produktkonto 01011500.0890000010, Investitionsnummer 0101150800101201 – „Diverse Beschaffungen Hauptamt, Abt. 3“ wird eine über-/ außerplanmäßige Ausgabe i.H.v. 250.000,00 € gem. § 100 HGO für 2021 bewilligt.

 

Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt durch Minderausgabe beim Produktkonto 01011300.0890000010, Investitionsnummer 0101130800101201 – „Diverse Beschaffungen Hauptamt, Abt. 1“

Die Umsetzung erfolgt im Jahresabschluss 2021.

 

Der Beschluss wird der Stadtverordnetenversammlung vom Magistrat zur Kenntnisnahme vorgelegt und gem. § 8 Abs. 2 GO der Stadtverordnetenversammlung als II(A)-Drucksache veröffentlicht.

 

 

Begründung:

 

Mit der Vorlage Nr. 2020-364 hat der Magistrat den Grundsatzbeschluss für die Sicherstellung der Arbeitsfähigkeit der Stadtverwaltung, Projekt „Mobile Verwaltung“ beschlossen.

 

In 2020 konnten wie geplant ein Teil der Arbeitsplätze erfolgreich auf Notebooks mit der erforderlichen Ausstattung umgestellt werden. Der ursprünglich geplante Austausch von 500 Arbeitsplätzen pro Jahr konnte aufgrund von Pandemie-bedingt geänderten Prozessen beschleunigt werden. Der weitere Austausch verzögert sich, da aufgrund von Produktionsengpässen bereits bestellte Geräte voraussichtlich erst Ende Q3/2021 geliefert werden.

 

Laut den Branchenverbänden werden die Lieferschwierigkeiten aufgrund von Produktionsengpässen in der Halbleiterindustrie noch länger anhalten.

Deshalb empfiehlt es sich, die Bestellung weiterer Notebooks inkl. Zubehör soweit wie möglich vorzuziehen, in der Erwartung, Anfang 2022 bereits weitere Geräte geliefert zu bekommen. Würden diese Bestellungen erst entsprechend der ursprünglichen Planung in 2022 beauftragt werden, ist nach aktueller Marktlage mit einer Lieferung nicht vor der zweiten Jahreshälfte 2022 zu rechnen.

 

Hinweis: Der II(A)Bericht wird den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.