Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 09. September 2021

 

 

 

 

 

TOP 27
Städtebaulicher Vertrag nach § 11 BauGB für den Bereich des Nordring Nr. 144
hier: Zustimmung zum öffentlich-rechtlichen Vertrag

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2021-254 (Dez. IV, Amt 60) vom 25.08.2021,
2021-26/DS-I(A)0092
Ergänzungsantrag SPD, B´90/Die Grünen und FDP vom 09.09.2021,

2021-26/DS-I(A)0092/1

 

 

Beschlusslage:

2021-26/DS-I(A)0092/1, 2021-26/DS-I(A)0092

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt unter Berücksichtigung der nichtöffentlichen Anlage wie folgt:

 

Dem öffentlich-rechtlichen Vertrag zwischen der Stadt Offenbach am Main und der HTO Nordring 1 GmbH, Theodor-Heuss-Straße 53-63, 61118 Bad Vilbel, wird zugestimmt.

 

Der Magistrat wird beauftragt, dafür Sorge zu tragen, dass bei allen Entscheidungen, die den Nordring betreffen die Funktion des Nordrings als Teil des Bundesradwegs, zur Schließung des Grünrings gemäß Masterplan sowie die wichtige Bedeutung als Rad- und Fußverkehrsachse sichergestellt ist.

 

Dabei ist davon auszugehen, dass die Bedeutung des Mainradwegs und als verkehrliche Ader für den Radverkehr weiter zunimmt. Somit ist dies bei weiteren Planungen für diesen Abschnitt entsprechend zu berücksichtigen.

 

 

Die nichtöffentliche Anlage (Städtebaulicher Vertrag) ist Bestandteil des Originalprotokolls.

 

 

Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:

 

2021-26/DS-I(A)0092/1

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

Der Antrag wird wie folgt ergänzt:

 

Der Magistrat wird beauftragt, dafür Sorge zu tragen, dass bei allen Entscheidungen, die den Nordring betreffen die Funktion des Nordrings als Teil des Bundesradwegs, zur Schließung des Grünrings gemäß Masterplan sowie die wichtige Bedeutung als Rad- und Fußverkehrsachse sichergestellt ist.

 

Dabei ist davon auszugehen, dass die Bedeutung des Mainradwegs und als verkehrliche Ader für den Radverkehr weiter zunimmt. Somit ist dies bei weiteren Planungen für diesen Abschnitt entsprechend zu berücksichtigen.

 

 

2021-26/DS-I(A)0092

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt unter Berücksichtigung der nichtöffentlichen Anlage einstimmig wie folgt:

 

Dem öffentlich-rechtlichen Vertrag zwischen der Stadt Offenbach am Main und der HTO Nordring 1 GmbH, Theodor-Heuss-Straße 53-63, 61118 Bad Vilbel, wird zugestimmt.

 

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.08.2022

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung