Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 09. September 2021
TOP 31
Lebendige Zentren – Aktive Ortskerne Bieber und Bürgel
hier: Grundsatzbeschluss über das Integrierte Städtebauliches Entwicklungskonzept, Programmgebiet sowie Lokale Partnerschaft
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2021-261 (Dez. IV, Amt 60) vom 25.08.2021,
2021-26/DS-I(A)0096
Änderungsantrag CDU vom 07.09.2021, 2021-26/DS-I(A)0096/1
Beschlusslage:
2021-26/DS-I(A)0096
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:
1. Die in der Anlage planzeichnerisch dargestellten Gebiete der Ortskerne Bieber und Bürgel werden als Programmgebiet „Lebendige Zentren – Aktive Ortskerne Bieber und Bürgel“ beschlossen.
2. Dem in der Auslage beigefügten Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzept (ISEK), das vom Amt für Stadtplanung, Verkehrs- und Baumanagement erstellt wurde, wird als Grundlage für durchzuführende Einzelmaßnahmen und die Zusammensetzung der Lokalen Partnerschaft zugestimmt.
Über die Einzelmaßnahmen werden im Zuge des Bearbeitungsfortschritts jeweils Projektbeschlüsse vorbereitet.
3. Die Höhe der im ISEK aufgeführten Einzelmaßnahmen, die im städtischen Haushalt wirksam werden, wird über die Laufzeit des Förderprogramms (10 bis 15 Jahre) auf rd. 14 Mio. € geschätzt. Die Kosten werden in Höhe von zwei Drittel der zuwendungsfähigen Ausgaben durch Fördermittel des Bundes und des Landes aus dem Städtebauförderprogramm „Lebendige Zentren“ unterstützt.
Die Finanzierung der Maßnahmen im Ergebnishaushalt erfolgt über die in einem gemeinsamen Deckungskreis befindlichen Produktkonten 09010600.6779000160 „Aktive Kernbereiche – Ortskerne Bieber und Bürgel bis 2019“ und 09010600.6779000360 „Aktive Kernbereiche – Ortskerne Bieber und Bürgel ab 2020“, für Maßnahmen im Finanzhaushalt über das Produktkonto 09010600.0951003060 „Aktive Kernbereiche – Ortskerne Bieber und Bürgel“, Investitionsnummer 0901060900602001.
4. Der Magistrat wird beauftragt, zügig mit den folgenden Maßnahmen zu beginnen:
- Maßnahme 12.1: Beauftragung eines Kernbereichsmanagers (geschätzte Kosten in Höhe von jährlich rd. 180.000,00 €; vrsl. Umsetzungszeitraum: 2021 - 2030)
- Maßnahme 12.2: Einrichtung eines Verfügungsfonds (geschätzte Kosten in Höhe von jährlich rd. 20.000,00 €; vrsl. Umsetzungszeitraum: 2021 - 2030)
- Maßnahme 12.3: Beauftragung eines Stadtteilarchitekten (geschätzte Kosten in Höhe von jährlich 10.000,00 €; vrsl. Umsetzungszeitraum: 2021 - 2030)
- Maßnahme 12.4: Einrichtung eines Anreizprogramms (geschätzte Kosten in Höhe von jährlich rd. 70.000,00 €; vrsl. Umsetzungszeitraum: 2021 - 2030)
- Maßnahmen 12.5: Parkraumkonzept für Bieber und Bürgel (geschätzte Gesamtkosten: 100.000,00 €; vrsl. Umsetzungszeitraum: 2023 - 2025)
- Maßnahme Konzept zur charakteristischen Straßenraumgestaltung und Verkehrsberuhigung der Ortskernstraßen (geschätzte Gesamtkosten: 100.000,00 €; vrsl. Umsetzungszeitraum 2023 - 2025)
- Maßnahme 12.12 Öffentlichkeitsarbeit (geschätzte Gesamtkosten: 50.000,00 €; vrsl. Umsetzungszeitraum: 2021 - 2030)
- Maßnahmen 13.2 und 14.2 Stadtteilbüro mit offenen Treffpunkt in Bieber und Bürgel (geschätzte Gesamtkosten rd. 110.000,00 €; vrsl. Umsetzungszeitraum 2021 - 2030)
- Maßnahmen 13.3 und 14.3: Gestaltungssatzungen für den Bieberer und Bürgeler Ortskern (nicht kostenwirksam)
- Maßnahme 14.1 Umgestaltung des Dalles (geschätzte Kosten:
750.000,00 €; vrsl. Umsetzungszeitraum 2023 - 2028).
- Maßnahme 13.4: bauabschnittsweise Sanierung des Spielplatzes an der Pfarrgasse; unmittelbar: 1. BA (geschätzte Kosten: 25.000,00 €)
Die Anlage ist Bestandteil des Originalprotokolls.
Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:
2021-26/DS-I(A)0096/1
Die Stadtverordnetenversammlung lehnt mit Stimmenmehrheit wie folgt ab:
Der Antrag wird wie folgt geändert:
4. Der Magistrat wird beauftragt, zügig mit den folgenden Maßnahmen zu beginnen:
- Maßnahme 12.1: Beauftragung eines Kernbereichsmanagers
Der Arbeitsumfang und die damit verbundenen Ziele des
Kernbereichsmanagers werden im Detail ausgearbeitet und vorgestellt. Bestehende Vereins- und Verwaltungsstrukturen sind zu berücksichtigen und die dort möglichen Verbindungen sollen keinesfalls vom Kernbereichsmanager ersetzt werden, sondern stattdessen dauerhafte Kommunikations- und Handlungswege zwischen den Vereinen und Institutionen vor Ort und den zuständigen Verwaltungsstellen aufgebaut werden. Die Beschlussfassung einer Beauftragung wird erst nach dieser Definition und einer Beschlussfassung darüber, sowie der damit verbundenen finanziellen
Ausstattung getroffen.
- Maßnahme 12.2: Einrichtung eines Verfügungsfonds (geschätzte Kosten in
Höhe von jährlich rd. 20.000,00 €; vrsl. Umsetzungszeitraum: 2021 - 2030)
Die Beschlussfassung über einen Verfügungsfonds ist in Abhängigkeit von der Beschlussfassung zur Definition der Aufgaben des Kernbereichsmanagers zu fassen.
- Maßnahme 12.3: Beauftragung eines Stadtteilarchitekten (geschätzte Kosten in
Höhe von jährlich 10.000,00 €; vrsl. Umsetzungszeitraum: 2021 - 2030). Aufgaben und Arbeitsumfang sind vor Beauftragung zur Beschlussfassung auszuarbeiten und vorzustellen.
- Maßnahme Konzept zur charakteristischen Straßenraumgestaltung und
Verkehrsberuhigung der Ortskernstraßen (geschätzte Gesamtkosten:
100.000,00 €; vrsl. Umsetzungszeitraum 2023 - 2025). Als Grundlage für das
Konzept dienen der beigefügte Rahmenplan Straßengestaltung (Anlage 1),
die beigefügte Detailplanung Stiftshof (Anlage 2-4), sowie die
beigefügten Rahmenpläne (Anlage 5 und 6) für die Gestaltung der Straßen
und Plätze im Bereich der historischen Ortskerne Bieber und Bürgel zur
Grundlage der weiteren Planungen. Zeitgleich sollen dessen Aussagen auch
für den in einer weiteren Anlage (Anlage 7) beigefügten Bereich in
Rumpenheim gelten für eine zukünftige Ausarbeitung und für zwischenzeitlich
anstehende Sanierungsmaßnahmen. Eine möglichst zeitnahe Umwandlung in
einen verkehrsberuhigten Bereich entsprechend des Geltungsbereichs ist
auch hier zeitnah umzusetzen.
Das Planungsgebiet wird, wie in der Anlage 5 bis 7 dargestellt, begrenzt durch
den Verlauf der bis Anfang des 19. Jhdt. geschlossenen Ortsmauer und für
Bürgel noch um die Arnoldstraße, sowie der Offenbacher Straße zwischen
Falltorstraße und Schönbornstraße ergänzt.
Die Umsetzung der im Konzept festgelegten Vorgaben soll auch bereits nach
Veröffentlichung des Konzepts sukzessive bei Sanierungsmaßnahmen
erfolgen bzw. mindestens entsprechend zielführend berücksichtigt werden.
Im Zuge der Neufestlegung soll ebenfalls zu einem geeigneten Zeitpunkt (z.B.
aktuelle allgemeine Neuausgabe der Personalausweise, (Teil-)Abschluss
Sanierungsmaßnahmen) eine Rückbenennung einzelner Straßennamen
erfolgen:
• Bürgerstraße zu KLICKERGASSE
• Schifferstraße zu BORNGASSE
• Sternstraße zu MAINGASSE
• Karl-Herdt-Weg zu BRIELSWEG
Am westlichen Ende der Stiftsstraße soll festgelegt werden, dass die
Wegeführung entlang der Grundstücksgrenze zur Kirche hin entsprechend der
bis 1964 bestehenden Wegeführung wiederhergestellt wird, um von der
Stiftstraße aus einen barrierefreien Zugang in den Kirchhof zu ermöglichen.
Um diesen auch von der Straße „Am Maingarten“ zu ermöglichen wird die
vormals bestehende Treppenanlage wiederhergestellt und gegebenenfalls
erweitert und darüber hinaus eine Rampe angelegt.
Da an dieser wieder anzulegenden Wegeführung kein historisches Pflaster
existiert und auch nie verlegt war, ist eine versickerungsfähige Pflasterung zu
verwenden.
Die vor dem Seitenschiffeingang der Kirche bestehende Platzsituation soll
baulich wieder an seine außerordentlich hohe historische Bedeutung erinnern
und der historischen Situation wieder angepasst werden. Hierzu wird die nach
1964 angelegte, nicht barrierefreie Wegeführung zugunsten der
beschriebenen Neuanlegung aufgegeben. Der an dieser Stelle bis 1964
vorhandene Stiftshof wird zunächst in der Fläche freigehalten und
archäologisch untersucht. Der allseits bekannte Torbogen von 1712 wird unter
Verwendung des noch vorhandenen Wappenschlusssteins am
Originalstandort rekonstruiert.
Die Details werden mit Hilfe und unter Aufsicht der sachkundigen Bürgeler erarbeitet werden. Dazu wird die dort vorhandene Stromleitung entsprechend umgelegt.
Die Ausführungsplanung und Verantwortung für die Umsetzung der
Rekonstruktionen wird dem Verein Pro Bürgel e.V. in Zusammenarbeit mit den
zuständigen Referaten des Stadtplanungsamts und der Unteren
Denkmalschutzbehörde übertragen. Dies gilt auch für die Beauftragung der
ausführenden Unternehmen, die vom Verein organisiert werden und
gegebenenfalls auch Spenden hierfür entgegennehmen können.
Die Finanzierung der Verkehrswegeumbauten erfolgt aus den Fördermitteln
des für solche Maßnahmen erstellten Programms „Mitte machen“. Für die
Rekonstruktion des Stiftshofbogens werden aus dem gleichen Programm dem
Vereine Pro Bürgel zweckgebunden 25.000 € als Förderung zur Verfügung
gestellt. Für die Finanzierung des durch eine originalgetreue Rekonstruktion
weiterer Gebäudeabschnitte anfallenden Mehraufwandes werden nach
Festlegung der Ausgestaltung Modelle erarbeitet, die Spenden inkludieren,
aber auch die Verwendung von Fördermittel begründen können. (Kulturförderung als Identifikationspunkt, zur Einrichtung eines Ortsteilmuseums/Geschäftsstelle Bürgeler Fördervereine wie Pro Bürgel, Bürgel Aktiv etc.).
Weitere Gebiete besonderer Sorgfalt stellen aufgrund ihrer archäologischen
Relevanz der Bereich Obertor (Stiftstraße an der Kreuzung zu Arnoldstraße,
sowie der Platz der Gerichtslinde in Bieber dar. Hier wäre eine Planung für
den Platz wünschenswert, die der historischen Bedeutung des Schöffenstuhls
gerecht wird, die diesen sichtbar macht.
Auch eine Grünflächengestaltung oder Straßengestaltung, die frühere
Bebauung ablesbar macht, wären im Detail wünschenswert (in Bieber am
Ausgang der Rathausgasse zur Oberhofstraße, sowie den Verlauf der
früheren „S-Kurve“ vor Durchbruch der Aschaffenburger Straße auf die
Seligenstädter Straße).
- Maßnahmen 13.2 und 14.2 Stadtteilbüro in Bieber und Bürgel (geschätzte
Gesamtkosten rd. 110.000,00 €; vrsl. Umsetzungszeitraum 2021 - 2030). Das
Stadtteilbüro wird in einen örtlichen Gesamtkontext eingebunden, der gesondert zu entwickeln ist.
- Maßnahmen 13.3 und 14.3: Gestaltungssatzungen für den Bieberer und
Bürgeler Ortskern (nicht kostenwirksam), sowie für den Rumpenheimer
Ortskern auf Basis des jeweiligen Entwurfs (Anlage 8 – 10). Die in der dem
Ursprungsantrag beigefügten Auslage genannten jeweils 10.000 € (insg.
20.000 €) als Kostenaufwand können somit entfallen bzw. anderweitig
eingesetzt werden.
Den Entwürfen wird vorbehaltlich der Rechtsprüfung durch betroffene Ämter
gemäß § 91 Abs. 1 Nr. 1 und 7 HBO als Satzung beschlossen. Widerspricht
die Satzung in einzelnen Punkten einer rechtlichen Bestimmung oder stehen
technische Widersprüche einem Beschluss entgegen, sind diese innerhalb
von acht Wochen begründet der Stadtverordnetenversammlung darzulegen
und Lösungsvorschläge zu machen. Werden bis dahin keine derartigen
Hinderungsgründe erklärt, tritt die Satzung zum 1.12.2021 in Kraft.
Der Magistrat kann auch innerhalb dieser Frist Ergänzungen, die er für
notwendig hält, der Satzung beifügen, so lange diese den wesentlichen
Punkten und Zielen der Satzung nicht entgegenstehen.
Antragsteller von Bauanträgen zu Liegenschaften, die innerhalb der jeweiligen
Geltungsbereiche liegen, sollen auf den Inhalt der entsprechenden
Gestaltungssatzung hingewiesen und es soll frühzeitig ein Einvernehmen auf
die inhaltlichen Aspekte der Gestaltungssatzung erzielt werden.
Der Magistrat wird beauftragt, die zentralen Aussagen von Satzung und
Begründung als Broschüre zur Handreichung (für Antragssteller) zu
veröffentlichen.
- Maßnahmen 13.6 und 14.5 Zur Standortprüfung und Einrichtung eines offenen
Treffes für Jugendliche wird zunächst nur geprüft, ob dieser Bedarf nicht
bereits durch die beiden, sehr gut strukturierten Kirchengemeinden abgedeckt
ist und die veranschlagten Mittel somit anderer Stelle sinnvoller eingesetzt
werden können.
- Maßnahme 14.1 Umgestaltung des Dalles (geschätzte Kosten: 750.000,00 €;
vrsl. Umsetzungszeitraum 2023 - 2028). Es ist hier den Vorgaben der
beigefügten Rahmenpläne (Anlage 11-13) zu folgen.
Als Ziel der Planung soll festgelegt werden, dass der Platz so umgestaltet
wird, dass eine kulturelle Nutzung befördert wird. Hierzu werden die Bereiche
nördlich der Brunnenanlage und Treppenanordnung auf Straßenniveau
abgesenkt, wenn eine optisch verträgliche Sperre des Platzes gegen ein
unberechtigtes Befahren mit Kraftfahrzeugen in der weiteren Planung
gefunden wird, die auch trotzdem der gewünschten Nutzung nicht
entgegensteht. Alternativ kann eine Abstufung des Platzes eine Stufenhöhe
unterhalb des Straßenniveaus hergestellt werden.
Die Bäume werden im Bestand belassen, wie auch die Anlage südlich der
bestehenden Stufen, bzw. des Brunnens. Die Stufen und die Brunnenanlage
werden baulich so ergänzt, dass ein optisch ansprechender und
verkehrssicherer
Abschluss des neuen Niveausprungs erreicht wird, der gesamte genannte
südliche Anlagenteil wird gegebenenfalls saniert.
Um eine Entsiegelung der Platzfläche zu fördern, wird auf dem Platz
versickerungsfähiges Pflaster verlegt. Zudem werden die Bereiche historischer
Bebauung als Pflanzbeete kenntlich gemacht. Die Umfassung der Beete soll
entsprechend historischer ortstypischer Gebäudesockel mit einer Bruchsteinmauer niedriger Höhe aus Basalt- Kalk- und/oder Sandsteinen erfolgen, die diese Pflanzbeete einrahmt.
Der Standort des historischen Falltors soll archäologisch untersucht und als
Bruchsteinpflasterung (Material entsprechend ortstypisch wie oben erwähnt)
auf Straßenniveau im Platz gemäß dieser Untersuchung deutlich gemacht
werden. Der weitere Verlauf der Ortsmauer entlang des Platzes ist als
Bruchsteinmauer geringer Höhe auszuführen. Eine Absenkung erfolgt am
Ansatz der verbliebenen Platzerhöhung. Die gastronomische Nutzung einer
Fläche unmittelbar der Bäckerei (Außenbewirtschaftung als Café) muss
ermöglicht und in der Ausführungsplanung berücksichtigt werden.
Die Verkehrswege sind noch mit Bestandspflaster unterlegt, welches freigelegt
werden soll. Die Gehwege werden gegebenenfalls auf Straßenniveau
abgesenkt, so dass eine Platzsituation von Hauswand zu Hauswand entsteht.
Es soll jedoch umlaufend entsprechend einer wahrscheinlich durch
Kanalbauten bereits gegebenen linienförmigen Störung des Bestandspflasters
ein Streifen leichter nutzbarer Pflasterung für Rollatoren, Fahrräder und
andere entsprechende Nutzungen vorgesehen werden.
In der Offenbacher Straße ist ebenfalls von der Falltorstraße (inklusive) bis zur
Ecke Schönbornstraße (exklusive) das Bestandspflaster freizulegen. Hier ist
ebenfalls ein Streifen neu gelegtes Pflaster oder großformatiger Bodenplatten
einzulegen, der die Durchfahrt für Fahrräder entlang der Rumpenheimer/
Offenbacher Straße erleichtert und an die entsprechenden Streifen des
Platzes anschließt. Bei zu starker Störung des Bestandspflasters oder zu
geringen verwertbaren Bestandflächen ist eine Neupflasterung des gesamten
Verkehrsweges auszuführen.
Für die kulturelle Nutzung ist eine zentrale witterungsgeschützte
Stromversorgung vorzusehen, die das Aufstellen einer mobilen
Stromversorgung dauerhaft ersetzt.
Die Ausführungsplanung ist unter den gegebenen Rahmenbedingungen
durchzuführen. Für Detailfragen kann gegebenenfalls ein entsprechend
eingeschränkter Wettbewerb ausgelobt werden. Es wird jedoch empfohlen,
innerhalb der entsprechenden Referate des Stadtplanungsamtes diese
durchzuführen, gegebenenfalls mit der Unterstützung externer Planungsbüros.
- Maßnahme 14.12 Aufwertung und Gestaltung der Verbindung zwischen
Mainufer, Dalles und dem Versorgungskern wird nicht verfolgt. Die
veranschlagten Mittel werden anderen Maßnahmen zugeführt.
5. Dem in der dem Ursprungsantrag beigefügten Auslage oft genannten Vorhaben von Fassadenbegrünungen an historischen Fassaden wird widersprochen. Eine Fassadenbegrünung kann nicht eingefordert werden, wenn diese im Widerspruch zu denkmalpflegerischen Vorgaben steht oder langfristig sogar zu Schäden führen würde.
2021-26/DS-I(A)0096
Herr Stv. Dominik Mangelmann (CDU) beantragt im Namen seiner Fraktion getrennte Abstimmung der Punkte 1 – 3 und 4. Des Weiteren beantragt er Einzelabstimmungen der in Punkt 4 des Antrags aufgeführten Maßnahmen.
2021-26/DS-I(A)0096 (Punkte 1 – 3)
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:
1. Die in der Anlage planzeichnerisch dargestellten Gebiete der Ortskerne Bieber und Bürgel werden als Programmgebiet „Lebendige Zentren – Aktive Ortskerne Bieber und Bürgel“ beschlossen.
2. Dem in der Auslage beigefügten Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzept (ISEK), das vom Amt für Stadtplanung, Verkehrs- und Baumanagement erstellt wurde, wird als Grundlage für durchzuführende Einzelmaßnahmen und die Zusammensetzung der Lokalen Partnerschaft zugestimmt.
Über die Einzelmaßnahmen werden im Zuge des Bearbeitungsfortschritts jeweils Projektbeschlüsse vorbereitet.
3. Die Höhe der im ISEK aufgeführten Einzelmaßnahmen, die im städtischen Haushalt wirksam werden, wird über die Laufzeit des Förderprogramms (10 bis 15 Jahre) auf rd. 14 Mio. € geschätzt. Die Kosten werden in Höhe von zwei Drittel der zuwendungsfähigen Ausgaben durch Fördermittel des Bundes und des Landes aus dem Städtebauförderprogramm „Lebendige Zentren“ unterstützt.
Die Finanzierung der Maßnahmen im Ergebnishaushalt erfolgt über die in einem gemeinsamen Deckungskreis befindlichen Produktkonten 09010600.6779000160 „Aktive Kernbereiche – Ortskerne Bieber und Bürgel bis 2019“ und 09010600.6779000360 „Aktive Kernbereiche – Ortskerne Bieber und Bürgel ab 2020“, für Maßnahmen im Finanzhaushalt über das Produktkonto 09010600.0951003060 „Aktive Kernbereiche – Ortskerne Bieber und Bürgel“, Investitionsnummer 0901060900602001.
2021-26/DS-I(A)0096 (Punkt 4, Maßnahme 12.1)
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:
4. Der Magistrat wird beauftragt, zügig mit den folgenden Maßnahmen zu beginnen:
- Maßnahme 12.1: Beauftragung eines Kernbereichsmanagers (geschätzte Kosten in Höhe von jährlich rd. 180.000,00 €; vrsl. Umsetzungszeitraum: 2021 - 2030)
2021-26/DS-I(A)0096 (Punkt 4, Maßnahme 12.2)
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:
4. Der Magistrat wird beauftragt, zügig mit den folgenden Maßnahmen zu beginnen:
- Maßnahme 12.2: Einrichtung eines Verfügungsfonds (geschätzte Kosten in Höhe von jährlich rd. 20.000,00 €; vrsl. Umsetzungszeitraum: 2021 - 2030)
2021-26/DS-I(A)0096 (Punkt 4, Maßnahme 12.3)
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:
4. Der Magistrat wird beauftragt, zügig mit den folgenden Maßnahmen zu beginnen:
- Maßnahme 12.3: Beauftragung eines Stadtteilarchitekten (geschätzte Kosten in Höhe von jährlich 10.000,00 €; vrsl. Umsetzungszeitraum: 2021 - 2030)
2021-26/DS-I(A)0096 (Punkt 4, Maßnahme 12.4)
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:
4. Der Magistrat wird beauftragt, zügig mit den folgenden Maßnahmen zu beginnen:
- Maßnahme 12.4: Einrichtung eines Anreizprogramms (geschätzte Kosten in Höhe von jährlich rd. 70.000,00 €; vrsl. Umsetzungszeitraum: 2021 - 2030)
2021-26/DS-I(A)0096 (Punkt 4, Maßnahme 12.5)
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:
4. Der Magistrat wird beauftragt, zügig mit den folgenden Maßnahmen zu beginnen:
- Maßnahmen 12.5: Parkraumkonzept für Bieber und Bürgel (geschätzte Gesamtkosten: 100.000,00 €; vrsl. Umsetzungszeitraum: 2023 - 2025)
2021-26/DS-I(A)0096 (Punkt 4, Maßnahme Konzept zur charakteristischen Straßenraumgestaltung und Verkehrsberuhigung der Ortskernstraßen)
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:
4. Der Magistrat wird beauftragt, zügig mit den folgenden Maßnahmen zu beginnen:
- Maßnahme Konzept zur charakteristischen Straßenraumgestaltung und Verkehrsberuhigung der Ortskernstraßen (geschätzte Gesamtkosten: 100.000,00 €; vrsl. Umsetzungszeitraum 2023 - 2025)
2021-26/DS-I(A)0096 (Punkt 4, Maßnahme 12.12)
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:
4. Der Magistrat wird beauftragt, zügig mit den folgenden Maßnahmen zu beginnen:
- Maßnahme 12.12 Öffentlichkeitsarbeit (geschätzte Gesamtkosten: 50.000,00 €; vrsl. Umsetzungszeitraum: 2021 - 2030)
2021-26/DS-I(A)0096 (Punkt 4, Maßnahmen 13.2 und 14.2)
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:
4. Der Magistrat wird beauftragt, zügig mit den folgenden Maßnahmen zu beginnen:
- Maßnahmen 13.2 und 14.2 Stadtteilbüro mit offenen Treffpunkt in Bieber und Bürgel (geschätzte Gesamtkosten rd. 110.000,00 €; vrsl. Umsetzungszeitraum 2021 - 2030)
2021-26/DS-I(A)0096 (Punkt 4, Maßnahmen 13.3 und 14.3)
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:
4. Der Magistrat wird beauftragt, zügig mit den folgenden Maßnahmen zu beginnen:
- Maßnahmen 13.3 und 14.3: Gestaltungssatzungen für den Bieberer und Bürgeler Ortskern (nicht kostenwirksam)
2021-26/DS-I(A)0096 (Punkt 4, Maßnahme 14.1)
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:
4. Der Magistrat wird beauftragt, zügig mit den folgenden Maßnahmen zu beginnen:
- Maßnahme 14.1 Umgestaltung des Dalles (geschätzte Kosten:
750.000,00 €; vrsl. Umsetzungszeitraum 2023 - 2028).
2021-26/DS-I(A)0096 (Punkt 4, Maßnahme 13.4)
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:
4. Der Magistrat wird beauftragt, zügig mit den folgenden Maßnahmen zu beginnen:
- Maßnahme 13.4: bauabschnittsweise Sanierung des Spielplatzes an der Pfarrgasse; unmittelbar: 1. BA (geschätzte Kosten: 25.000,00 €)
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a. M., den 08.08.2022
Der Vorsteher der Stv.-Versammlung