Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 09. September 2021

 

 

 

 

 

TOP 33
Öffnung von Einbahnstraßen für den gegenläufigen Radverkehr im Stadtteil Bieber
hier: Projektbeschluss

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2021-263 (Dez. IV, Amt 60) vom 25.08.2021,
2021-26/DS-I(A)0098

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

1.       Der Umsetzung der Öffnung von Einbahnstraßen für den gegenläufigen Radverkehr im Stadtteil Bieber, nach der vom Amt für Stadtplanung, Verkehrs- und Baumanagement erstellten detaillierten Kostenberechnung, abschließend mit 167.000,00 €, wird zugestimmt.

 

2.       Die erforderlichen Mittel stehen wie folgt im Deckungskreis auf den Produktkonten 12010100.6165000960 - 12040100.6165000960,
„Wegesicherung und Beschilderung“, PN 2008, zur Verfügung:

Haushaltsmittel 2020 und früher (Rückstellung)             167.000,00 €
Gesamt:                                                                                   167.000,00 €

 

3.       Die Finanzierung ist wie folgt vorgesehen:

Fördermittel nach Förderbereich Nahmobilität

des Landes Hessen,

Produktkonto 12010100.5421000060 voraussichtlich:   118.000,00 €
Kreditmarktmittel:                                                                     49.000,00 €
Gesamt:                                                                                   167.000,00 €

 

4.      Mit der Maßnahme darf erst begonnen werden, wenn die erforderliche Genehmigung des Fördergebers vorliegt. Die Anmeldung der Fördermittel erfolgt über die Änderungsliste zum Haushalt 2022.

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.08.2022

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung