Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2021 - 2026


2021-26/DS-I(A)0127Ausgegeben am 07.10.2021

Eing. Dat. 07.10.2021

 

 

Flächendeckend über die Bundesfördermaßnahme „Corona-Auszeit für Familien“

informieren

Antrag Ofa vom 07.10.2021

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge wie folgt beschließen:

 

Der Magistrat wird beauftragt, bis spätestens Ende Oktober über alle städtischen Kanäle eine Elterninformation zur Bundesfördermaßnahme "Corona-Auszeit für Familien" herauszugeben.

 

 

Begründung:

 

Seit dem 23. September 2021 können Familien mit kleinen und mittleren Einkommen und Familien mit Angehörigen mit einer Behinderung auf Basis der „Corona-Auszeit für Familien“ einen stark vergünstigten Familienurlaub in ausgewählten Familienerholungseinrichtungen buchen. Buchungen können im Rahmen der Bundesfördermaßnahme von einer Familie einmal im Jahr 2021 und einmal im Jahr 2022 getätigt werden.

 

Um leistungsberechtigten Offenbacher Familien noch die Chance auf eine Inanspruchnahme der Bundesfördermaßnahme im Kalenderjahr 2021 zu ermöglichen, sieht die antragstellende Fraktion eiligen Handlungsbedarf.

 

Es gilt per breit gestreuter städtischer Information eine Vielzahl von Offenbacher Familien über die Existenz der Bundesfördermaßnahme in Kenntnis zu setzen. Anvisierte Kanäle, sollen die städtische Homepage, die städtischen Social-Media-Kanäle, Kitas, Schulen und Jugendzentren sein.

 

Grundlegend entspringt die Bundesfördermaßnahme „Corona-Auszeit für Familien“ dem Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ des Bundesministeriums für Familien, Senioren, Frauen und Jugend und umfasst ein Programmfördervolumen von 50 Millionen Euro. Diese Mittelbereitstellung des Bundes ermöglicht leistungsberechtigten Familien einen Urlaub von bis zu sieben Übernachtungen, wobei der Eigenkostenanteil der Familie lediglich bei etwa 10 Prozent in puncto Unterkunft und Verpflegung liegt.

 

Um die Bundesfördermaßnahme in Anspruch nehmen zu können, darf das Bruttohaushaltseinkommen einer Familie je nach Konstellation (Anzahl Kinder bzw. Anzahl Erziehungsberechtigter) spezifische Einkommensgrenzen nicht überschreiten. Mit Blick auf den Offenbacher Sozialbericht 2019 lässt sich festhalten, dass das Haushaltsbudget von Offenbacher SGB-II-Bedarfsgemeinschaften mit Kindern und Jugendlichen weit unter den Einkommensgrenzen der Bundesfördermaßnahme liegt, sodass davon auszugehen ist, dass weitaus mehr als die 5.855 Kinder und Jugendlichen in SGB-II-Bedarfsgemeinschaften in antragsberechtigten Familien leben.

 

Unabhängig vom Haushaltseinkommen sind auch Familien antragsberechtigt, die ein Elternteil oder ein Kind mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 aufweisen.

 

Hinweis: Der Antrag wird den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.