Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 07. Oktober 2021

 

 

 

 

 

TOP 18
Bußgelder für illegale Müllentsorgung erhöhen
Antrag FREIE WÄHLER vom 20.09.2021, 2021-26/DS-I(A)0111

Änderungsantrag CDU und FREIE WÄHLER vom 01.10.2021,

2021-26/DS-I(A)0111/1

 

 

Beschlusslage:

2021-26/DS-I(A)0111/1

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

Der Magistrat wird beauftragt, den „Verwarnungs- und Bußgeldkatalog zur Allgemeinen Gefahrenabwehr und Sauberkeit der Stadt Offenbach am Main“ zu überarbeiten und insbesondere die unter

 

Ziff. II. Abfall, Müll und Hundekot

 

vorgesehenen Bußgelder deliktsspezifisch und unter Wahrung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes im zulässigen rechtlichen Rahmen angemessen zu erhöhen.

 

 

Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:

 

2021-26/DS-I(A)0111/1

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

Der Magistrat wird beauftragt, den „Verwarnungs- und Bußgeldkatalog zur Allgemeinen Gefahrenabwehr und Sauberkeit der Stadt Offenbach am Main“ zu überarbeiten und insbesondere die unter

 

Ziff. II. Abfall, Müll und Hundekot

 

vorgesehenen Bußgelder deliktsspezifisch und unter Wahrung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes im zulässigen rechtlichen Rahmen angemessen zu erhöhen.

 

 

2021-26/DS-I(A)0111

 

Durch Annahme der 2021-26/DS-I(A)0111/1 entfällt die Abstimmung über die nachfolgende

2021-26/DS-I(A)0111.

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Magistrat wird beauftragt, den „Verwarnungs- und Bußgeldkatalog zur Allgemeinen Gefahrenabwehr und Sauberkeit der Stadt Offenbach am Main“ zu überarbeiten:

 

       II. Abfall, Müll und Hundekot

Alle Bußgelder werden um 100% bzw. auf das Maximum des gesetzlich Machbaren erhöht.

 

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.08.2022

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung