Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 07. Oktober 2021

 

 

 

 

 

TOP 22
Holzkontor Darmstadt-Dieburg-Offenbach AöR – Satzungsänderungen
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2021-290 (Dez. I, Amt 80) vom 22.09.2021,
2021-26/DS-I(A)0118

 

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

 

Die Anstaltssatzung der Holzkontor Darmstadt-Dieburg-Offenbach AöR wird inklusive der zuletzt erfolgten Änderungen beschlossen. Dies beinhaltet ausdrücklich die Aufnahme der genannten Kommunen als neue Anstaltsträgerinnen sowie die entsprechende Anpassung der Stammkapitaleinlage. Die Satzung umfasst nach erfolgten Anpassungen den in der Anlage genannten Wortlaut.

 

Die Vermarktung von Rundholz für Dritte wird ermöglicht, sofern die Leistungserbringung am Gesamtumsatz der AöR nur einen untergeordneten Teil einnimmt.

 

 

Die Anlage ist Bestandteil des Originalprotokolls.

 

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.08.2022

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung