Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2021 - 2026


2021-26/DS-I(A)0137Ausgegeben am 25.10.2021

Eing. Dat. 22.10.2021

 

 

 

 

 

Finanzielle Förderung für Kinder und Jugendliche aus SGB-II-Bedarfsgemeinschaften zwecks des Erwerbs des Frankfurter Kultur- und Freizeittickets (KUFTI)

Antrag Ofa vom 22.10.2021

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1.    Der Magistrat wird beauftragt zu prüfen, inwieweit es möglich ist, das Frankfurter Kultur- und Freizeitticket (KUFTI) aus den Mitteln des Bildungs- und Teilhabepakets zu finanzieren.

 

2.    Sollte eine Finanzierung möglich sein, wird der Magistrat beauftragt, dafür Sorge zu tragen, dass die zuständigen Stellen der Stadt verstärkt für diese Möglichkeit bei den Eltern und Jugendlichen werben.

 

 

Begründung:

 

Mit dem KUFTI (https://kufti.de/) können Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren kostenfrei Frankfurter Museen und den Zoo Frankfurt besuchen. Das KUFTI kann von allen Frankfurter Kinder und Jugendlichen beantragt werden, die in Haushalten aufwachsen, deren monatliches Nettoeinkommen unter 4.500 Euro liegt. Kinder und Jugendliche, deren Haushalte ein höheres monatliches Nettoeinkommen aufweisen, sowie Kinder und Jugendliche, die nicht in Frankfurt wohnhaft sind, können das KUFTI zu einem jährlichen Preis von 29 Euro erwerben.

Zu den Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets des Bundes zählt unter anderem „die Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft“, zu welcher ebenso „Museumsbesuche im Rahmen der kulturellen Bildung“ gehören. Hierfür stehen den Beziehenden 15 Euro im Monat zur Verfügung.  Die Kosten für das KUFTI betragen 29 Euro für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren, welche nicht in Frankfurt leben oder dort zur Schule/Kita gehen. Sollte eine Förderung des KUFTI über das Bildungs- und Teilhabepaket möglich sein, würde dies den Offenbacher Haushalt nicht extra belasten und den Kindern und Jugendlichen dennoch ein Ticket zur Nutzung der kulturellen

Einrichtungen unserer Nachbarstadt ermöglichen. Jedoch sollten die potenziellen Beziehenden dann verstärkt auf eine solche Möglichkeit aufmerksam gemacht werden.

 

Hinweis: Der Antrag wird den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.