Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2021 - 2026


2021-26/DS-I(A)0160Ausgegeben am 28.10.2021

Eing. Dat. 28.10.2021

 

 

„Neubau einer zweizügigen Grundschule auf dem Gelände der IGS Lindenfeld,

Sanierungsmaßnahmen des Bestandes und Neugestaltung Schulhof“

Ausführung des Schulentwicklungsplans 2013 vom 24.07.2014 und Anpassung der

Schulplätze an die aktuelle Bevölkerungsentwicklung bis zum Schuljahr 2023/2024

hier: Projekt- und Vergabebeschluss

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2021-368 (Dez. IV, Amt 60) vom 27.10.2021

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.     Dem Neubau einer Grundschule im Stadtteil Lindenfeld, Friedensstraße 83, 63071 Offenbach am Main, den Sanierungsmaßnahmen des Bestandes, der  Neugestaltung des Schulhofes sowie dem Abriss der auf dem Grundstück befindlichen Gebäude (Dienstwohngebäude, Kita-Gebäude, WC-Anlagen, Geräteeinhausungen) mit Ausnahme des Schulgebäudes der IGS Lindenfeld auf Grundlage der vom Amt für Stadtplanung, Verkehrs- und Baumanagement in Zusammenarbeit mit der Offenbacher Projektentwicklungsgesellschaft mbH (OPG), Senefelderstraße 162, 63069 Offenbach am Main, sowie mit Dritten erstellten und vom Revisionsamt geprüften Kostenberechnung mit Gesamtkosten in Höhe von 29.100.000,00 €, wird zugestimmt.

 

2.     Die erforderlichen Finanzmittel werden auf dem Produktkonto 03010100.0951000060, Investitionsnummer 0301010900601901, „Neubau zweizügige Grundschule auf dem Gelände der IGS Lindenfeld (ehem. Bachschule) (OPG)" wie folgt bereitgestellt:

Haushaltsmittel 2020 und früher:        2.000.000,00 €

Haushaltsmittel 2021:                           1.500.000,00 €

Haushaltsmittel 2022:                           4.500.000,00 €

Haushaltsmittel 2023:                           5.500.000,00 €

Haushaltsmittel 2024:                           4.500.000,00 €

Haushaltsmittel 2025:                           5.500.000,00 €

Haushaltsmittel 2026:                           5.600.000,00 €

Gesamt:                                                29.100.000,00 €

 

Die Erhöhung der Gesamtkosten auf 29.100.000,00 € sowie die erforderlichen Mittelanpassungen erfolgen im Rahmen der Haushaltsplanung 2022 und vorbehaltlich der Genehmigung des Haushalts 2022 durch das Regierungspräsidium Darmstadt.

 

3.     Die Finanzierung in Höhe von 29.100.000,00 € erfolgt aus Kreditmarktmitteln.

 

4.     Die jährlich anfallenden und vom Revisionsamt geprüften Folgekosten in Höhe von 4.439.304,59 € sind in den folgenden Jahren zu veranschlagen. Die Unterhaltungskosten, die Bestandteil der o. g. geprüften Folgekostenberechnung sind, sind nicht im derzeitigen RDLV-Budget enthalten und erhöhen deshalb den Rahmendienstleistungsvertrag (RDLV) für zukünftige Jahre um 761.064,59 €

p. a.

 

5.     Die Abwicklung der Maßnahme wird von der OPG ab Leistungsstufe III gemäß Rahmenvertrag vom 02.11.2020 treuhänderisch übernommen.

 

6.     Der Anpassung der Honorare für die Planungs-, Beratungs- und Projektsteuerungsleistungen an den zwischenzeitlich festgestellten Kostenumfang der erforderlichen Bau- und Planungsleistungen der Stufen I + II wird zugestimmt. Die Honorare sind entsprechend der vorliegenden Kostenberechnung dem erhöhten Investitionsbedarf anzupassen.

 

 

Begründung:

 

Anlass

Mit Beschluss zur rechtzeitigen Bedarfssicherung vom 22.06.2017,

Nr. 2016-21/DS-I(A)0227 „Ausführung des Schulentwicklungsplans 2013 vom 24.07.2014 und Anpassung der Schulplätze an die aktuelle Bevölkerungsentwicklung bis zum Schuljahr 2023/24“, hat die Stadtverordnetenversammlung der Errichtung einer zweizügigen Grundschule im Innenstadtbereich zugestimmt. Der Magistrat wurde unter Punkt 4 des Beschlusses beauftragt, die erforderlichen Planungsschritte einzuleiten und die vom Stadtschulamt ermittelten kurz- und mittelfristigen Bedarfe zum jeweiligen Schuljahr umzusetzen. Dabei hat sich die Integrierte Gesamtschule Lindenfeld (im Folgenden „IGS Lindenfeld“), ehem. Bachschule, als geeigneter Standort ergeben.

 

Mit Beschluss des Magistrats vom 12.06.2019 (2019-210) wurde der Vergabe der Planungs- und Projektsteuerungsleistungen zur Erstellung der Grundlagenermittlung und Vorplanung an die OPG zugestimmt, so dass die Planungs- und Kostendaten zur Herbeiführung der weiteren Beschlüsse erarbeitet werden konnten.

Mit Beschlüssen des Magistrats vom 04.09.2019 (2019-339) und vom 13.05.2020 (2019-203) wurde der Vergabe der Objekt- und Fachplanungsleistungen zugestimmt.

 

Infolge der Grundstückswahl ist es erforderlich, die auf dem Gelände befindliche Kindertagesstätte Friedensstraße (1) in einen Ersatzneubau auf eine nahegelegene städtische Fläche gegenüber der Schulturnhalle zu verlegen und das Gebäude abzubrechen.

 

Der Beschluss für die Maßnahme „Neubau Kindertagesstätte Friedensstraße (1)“ wurde am 10.12.2020 (2016-21/DSI(A)0889) von der Stadtverordnetenversammlung gefasst.

 

Lage, Gebäudehistorie und Bauwerksdaten

Beim Projekt „Neubau einer zweizügigen Grundschule auf dem Gelände der IGS Lindenfeld (ehem. Bachschule)“ handelt es sich um eine zweizügige Grundschule mit Mensa für bis zu 200 Schülerinnen und Schülern in acht Klassen, die das bestehende Hauptgebäude der IGS Lindenfeld als freistehendes Gebäude erweitert.

Das Grundstück der IGS Lindenfeld befindet sich im Stadtteil Lindenfeld an der Friedensstraße in der südlichen Innenstadt.

 

Grundstücksfläche Schule: ca. 6.530 m² und Grundstücksfläche Wirtschaftsweg: ca. 30 m².

Schulhoffläche: Den Schüler- und Schülerinnen steht eine Außenfläche von ca. 3.980 m² zur Verfügung. Bei ca. 800 Kindern (Grundschule und weiterführende Schule zusammen) entspricht dies rund 5,0 m² pro Kind. Bei geplanten zeitversetzten Pausen erhöht sich der Flächenanteil für die Grundschule auf 19,9 m² und für die weiterführende Schule auf 6,6 m² pro Kind.

 

Brutto-Grundfläche (BGF):            ca. 4.760 m²

Netto-Raumfläche (NRF):             ca. 4.039 m²

davon Nutzungsfläche (NUF):      ca. 2.539 m²

Brutto-Rauminhalt:                          ca. 19.450 m³

 

Variantenvergleich

Für die Auswahl des Architekturbüros ist ein europaweites zweistufiges Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb durchgeführt worden. Die über den Teilnahmewettbewerb ausgewählten Planer wurden zur Abgabe einer Konzeptidee aufgefordert.

 

Es standen insgesamt vier Vorschläge zur Wahl:

-       Variante A: U-förmiger dreigeschossiger, den Altbau umrahmender Baukörper mit Beibehaltung der historischen Zugangssituation über offene Durchgänge; zwei größere Schulhofflächen im Süden.

-       Variante B: Zwei parallel zum Altbau den Grundstücksgrenzen folgende Gebäuderiegel; einer dreigeschossig und einer zweigeschossig; Öffnung der Fläche vor dem Altbau an der Friedensstraße; schmale Schulhofrestflächen zwischen den Baukörpern.

-       Variante C: Zwei parallel zum Altbau den Grundstücksgrenzen folgende dreigeschossige Gebäuderiegel; durchwegbarer Brückenbaukörper an der Friedensstraße vor dem Altbau; eine größere Schulhoffläche im Südwesten.

-       Variante D: Zwei symmetrische viergeschossige Baukörper parallel zurückversetzt auf die Vorderkante des Altbaus mit Vorbereich an der Friedensstraße und größeren Schulhofflächen im Süden.

 

Die Konzeptidee Variante A wurde aus folgenden Gründen ausgewählt und planerisch weiterverfolgt:

-       Der Neubau in U-Form bildet mit dem Altbau eine Einheit und tritt nicht in Konkurrenz zu ihm wie zum Beispiel bei Variante D.

-       Die Nutzungsverteilung berücksichtigt das pädagogische Konzept und stärkt über vielfältige Blick- und Wegebeziehungen den Schulstandort als „Gesamtschule“.

-       Die Flächen der Schulhöfe werden im Vergleich zu den Varianten B und C besser räumlich gegliedert und schirmen darüber hinaus die umliegende Wohnbebauung im Unterschied zu allen anderen Varianten akustisch besser ab.

-       Die Bauform erhält mehr Baumbestand als die Varianten B und C.

-       Die Höhe der Gebäude erfordert keine Baulasteintragungen auf Nachbargrundstücken im Vergleich zu Variante D.

 

Wirtschaftlichkeitsvergleich Errichtungsvarianten und Energetischer Standard

Errichtungsvarianten:

Im Rahmen der Vorplanung (Planungsstufe I) wurden zwei unterschiedliche Errichtungsformen als Varianten untersucht.

-       Variante 1: Errichtung in Holzmodulbauweise.

-       Variante 2: Errichtung in konventioneller Stahlbetonbauweise.

 

Aus den folgenden Gründen wurde die Variante 2 gegenüber der Variante 1 favorisiert und mit den vorliegenden Planungs- und Kostendaten zum Projektbeschluss vorgelegt:

Die Stahlbetonbauweise stellte sich mit einer Kosteneinsparung von ca. 3,2 Mio. € (KGR 200-700) als die wirtschaftlichere Lösung dar.

Die Baukosten im Holzbau liegen im Vergleich zur Stahlbetonbauweise um rund 5 bis 10 % höher. Die Mehrkosten resultieren zum einen aus dem höheren konstruktiven Aufwand, um die Anforderungen des Brandschutzes zu erfüllen, und zum anderen aus den gestiegenen Materialpreisen für Holzwerkstoffe.

Darüber hinaus gilt die Stahlbetonbauweise

-     als dauerhafter,

-     benötigt geringeren Aufwand an Schallschutz, Wärmedämmung und Schädlingsbekämpfung,

-     kann flexibler auf die eingeschränkten Möglichkeiten des beengten Schulgrundstücks angepasst werden,

-     bietet mehr gestalterische Optionen bei der Umsetzung einer den Belangen des kleinteiligen Quartiers dienenden Architektursprache (Differenzierung Sockelgeschoss, Zonierung und Gliederung des Baukörpers, kein Einsatz von Sondermodulen) und

-     hält flexiblere Reaktionsmöglichkeiten auf eine ggf. notwendig werdende Umplanung auch noch in der Bauphase bereit (keine Abhängigkeit von herstellerspezifischen Rastern, Abmessungen und sonstigen einschränkenden Vorgaben).

 

Energetischer Standard:

Die Gebäude sind gemäß des geltenden Gebäude-Energie-Gesetzes (GEG) geplant. Das GEG löste am 01.11.2020 die bis dahin geltende Energieeinsparverordnung (EnEV), das Energieeinsparungsgesetz (EnEG) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) ab.

 

Es wurden unterschiedliche energetische Standards im Hinblick auf die Wirtschaftlichkeit geprüft.

Zwecks Ermittlung der Mehrkosten wurde den unterschiedlichen Varianten eine fiktive Basisausführung gegenübergestellt, bei der die Maßgabe die punktgenaue Erfüllung der Vorgaben an die Gebäudehülle nach gegenwärtig geltendem Gebäude-Energien-Gesetz (GEG) ist:

-       Variante A: Erfüllung des Effizienzgebäudes (EG) 55 EE-Standards nach BEG mit Fensterlüftung.

-       Variante B: Erfüllung des Effizienzgebäudes (EG) 55 EE-Standards nach BEG mit mechanischer, dezentraler Lüftung.

-       Variante C: Erfüllung des Effizienzgebäudes (EG) 40 EE-Standards nach BEG mit mechanischer, dezentraler Lüftung.

 

Nach dem beschlossenen Klimakonzept 2035 der Stadt Offenbach sind Neubauten mit dem Standard KfW Effizienzgebäude 55 zu errichten. Die Variante B übertrifft diese Anforderung mit GEG minus 46 % deutlich. Aus diesem Grund wurde die Variante B für die weitere Planung festgelegt.

 

 

 

 

GEG

Variante A

EG 55 BEG mit Fensterlüftung

Variante B

EG 55 BEG mit Lüftungsgeräten

Variante C

EG 40 BEG mit Lüftungsgeräten und Photovoltaik

Differenz Baukosten

0,00 €

+ 63.231 €

+ 758.230 €

+ 898.732 €

Einsparung Endenergie p. a.

0 kWh (0 %)

- 64.941 kWh
(- 12 %)

- 155.187 kWh
(- 29 %)

- 206.145 kWh

(- 39 %)

Einsparung Energiekosten p. a.

0,00 €

- 8.733 €
(- 9 %)

- 32.456 €
(- 33 %)

- 51.781 €
(- 53 %)

Amortisation

 

ca. 11 Jahre

keine *)

keine *)

Einsparung CO2-Äq.-Emissionen p. a.

 

- 14,2 t
(- 10 %)

- 46,1 t
(- 32 %)

- 70,3 t
(- 49 %)

 

*) Eine Amortisation ist in der Gesamtbetrachtung aufgrund der Wartungskosten der Lüftungsanlagen nicht gegeben. Die mögliche Bezuschussung über die „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“ ist in dieser Betrachtung nicht berücksichtigt worden.

 

Raumprogramm und Baubeschreibung

Das Gebäude soll als U-förmiger, dreigeschossiger Massivbau in zwei Bauabschnitten errichtet werden. Es rahmt das bestehende Hauptgebäude der IGS Lindenfeld (Altbau) ein und bildet zukünftig das neue Gesicht der Schule zur Friedensstraße.

 

Als Reminiszenz an das historische Gebäudeensemble greift der Neubau die vorhandene symmetrische Gestaltung auf. Die große mittig in der Hauptansicht des Neubaus angeordnete Glasfassade, die die erkerartig differenziert gestaltete Stirnseite des Altbaus erlebbar macht, sowie zwei gleichberechtigte, überdachte Durchgänge (ehemals nach Geschlechtern getrennt), tragen dazu bei, die bauliche Geschichte des Orts zu würdigen.

 

Durch diese gestalterischen Maßnahmen wird das notwendige Gebäudevolumen an der Straße optisch in drei Einheiten gegliedert und reagiert zusammen mit dem abgesetzten Sockelgeschoss sensibel auf das kleinteilige Umfeld.

Die Durchgänge führen rechts und links des neuen zentralen Treppenhauses von der Friedensstraße auf das Schulgelände. Der Hauptzugang zum Gebäude erfolgt überdacht und barrierefrei seitlich in den beiden Durchgängen.

 

Im Erdgeschoss sind die von der Grundschule und der weiterführenden Schule gemeinsam genutzten Bereiche geplant. Mensa, Begegnung- und Freizeit samt Sanitärräumen sind im Ostflügel, Gymnastik samt Umkleiden und Pausen-WC-Bereich sind im Westflügel vorgesehen. Ein hoher Glasanteil und direkte ebenerdige Eingänge zum Schulhof dienen dem Freiraumbezug. Auch die Betreuungsräume für Fördervereine sind ebenerdig in Haupteingangsnähe verortet. Das Stuhllager wird als Aufenthaltsraum hergestellt und kann perspektivisch als Erweiterungsfläche für Betreuungsangebote dienen.

Die Anlieferung der Mensaküche erfolgt separat von der Friedensstraße im Osten des Grundstücks über eine der beiden Feuerwehrzufahrten.

 

Die beiden Obergeschosse des Neubaus stehen der Grundschule zur Verfügung. Im Westflügel des ersten Obergeschosses sind die Fachräume Werken, Kunst und Musik mit ihren jeweiligen Nebenräumen untergebracht. Intensiv- und Vorklasse, Bibliothek sowie Räume für Unterrichtsvorbereitung und Besprechung für Lehrkräfte finden sich im Ostflügel. Ebenfalls ist ein Teil der nicht im Altbau untergebrachten Schulverwaltung (der Raum für die stellvertretende Schulleitung, das Elternsprechzimmer und die Räume für den sozialpädagogischen Dienst) leicht erreichbar straßenseitig im ersten Stock angeordnet.

 

Im zweiten Obergeschoss finden sich die nach Jahrgangsbereichen zusammengefassten Klassenräume samt zugehöriger Gruppenräume sowie verschiedene Sonderräume, wie u. a. Deutsch, PC und Hausaufgaben.

 

In beiden Obergeschossen werden Sanitärräume für Menschen mit und ohne Behinderung leicht erreichbar am zentralen Treppenhaus gelegen angeboten.

 

Der aus der Grundstückssituation folgende U-förmige Gebäudegrundriss hat ebenfalls einen U-förmigen Erschließungsflur zur Folge. Dieser multifunktional nutzbare Flur hat unmittelbare kommunikative Auswirkungen auf den Schulalltag und die tägliche pädagogische Arbeit. Die Flure der beiden oberen Geschosse werden durch helle Sitznischen zum Verweilen und Lernen in kleinen Gruppen geprägt. Der zentrale voll verglaste Treppenhausvorraum bietet sich als Raum für Regenpausen an.

 

Durch die Sitz- und Garderobennischen vor den jeweiligen Jahrgangsbereichen ergeben sich darüber hinaus identifikationsstiftende Bereiche.

Die Sitznischen bilden sich in der Schulhoffassade als Erker ab und überdachen die Eingänge zu den Gemeinschaftsbereichen im Erdgeschoss.

 

Die beiden seitlichen Gebäudeflügel sind, unter Berücksichtigung und Prüfung weiterer Maßnahmen, in den Außenanlagen nach Süden erweiterbar.

 

Abbruch Bestandsgebäude

Die bestehenden Gebäude an der nordwestlichen Grundstücksgrenze (Dienstwohngebäude), an der nordöstlichen Grundstücksgrenze (Kita 1) sowie an der südöstlichen Grundstücksgrenze (gesperrte, ehemalige WC-Anlagen) befinden sich in schlechtem baulichen Zustand und werden für den Neubau der Grundschule abgebrochen, ebenso wie einige untergeordnete Nebenbauten und Einhausungen.

 

Das bestehende Gebäude der Kita 1 aus dem Jahr 1913, umgebaut in den 1980er Jahren, ist ebenso wie das Dienstwohngebäude und die ehemaligen WC-Anlagen dringend sanierungsbedürftig und entspricht darüber hinaus nicht mehr den erforderlichen energetischen Standards sowie den räumlichen Anforderungen an eine Einrichtung für frühkindliche Bildung und Betreuung. Der bauliche Zustand der Kita wurde u. a. im Jahr 2013 untersucht und hat für einen begrenzten Zeitraum zu Notunterstützungsmaßnahmen im Kellergeschoss der Kita geführt.

 

Die anderen Gebäude sind im Jahr 2021 zuletzt gutachterlich untersucht worden. Allen abzubrechenden Gebäuden wurde eine durch Feuchtigkeitseintritt entstandene sehr schlechte Bausubstanz bescheinigt und Kita und Dienstwohngebäude weisen erhebliche energetische Defizite auf. Eine Sanierung wurde als unwirtschaftlich bewertet. Die Gebäude befinden sich in kurzen Intervallen unter ständiger Beobachtung.

 

Der Abbruchantrag wurde zur Einhaltung des Zeitplans bereits bei der Bauaufsicht eingereicht.

 

 

Grundstückserweiterungen als Möglichkeiten der baulichen Erweiterung

Bereits vor der Grundlagenermittlung wurde festgestellt, dass sich keine geeigneten Flächen in der Umgebung befinden.

 

Konstruktion

-       Gründung (nicht unterkellert): Mittels tragender Bodenplatte, 25 cm, Fundamentbalkenrost und unbewehrten Verdrängungspfählen als Tiefgründung („CMS-Säulen“); dadurch Vermeidung kostenintensiver Bodenverbesserungs- und Austauschmaßnahmen.

-       Außenwände: Stahlbeton, 25 cm.

-       Außenwandbekleidung außen / Fassade: mineralisches Wärmedämmverbundsystem (WDVS) sowie Pfosten-Riegel-Fassaden (zentrales Treppenhaus, Ausschnitt südliche Treppenhäuser und Hofseite Erdgeschoss); Klinkerriemchen im Bereich von Sockel, hofseitigen Erkern, Fensterbändern und südlichen Treppenhäusern zur Fassadengliederung.

-       Fenster und Außentüren: Aluminiumrohrrahmen, eloxiert oder pulverbeschichtet mit Dreifach-Verglasung gemäß Wärmeschutzberechnung und mit einbruchhemmender Wirkung im Erdgeschoss (RC2).

-       Sonnenschutz: Außenliegende, in Schienen geführte Sonnenschutzanlage (Raffstore), elektrisch betrieben und sensorgesteuert.

-       Nachtauskühlung: In Aufenthaltsräumen über dezentrale Lüftungsgeräte beziehungsweise alternativ über Fenster mit Stellmotoren und Lamellen zum Einbruchschutz; Integration der Lamellen außenseitig in die Aluminiumfensterbänder in gleicher Farbe und Materialität wie die Fenster.

-       Innenwände: Tragende Innenwände aus Stahlbeton, nichttragende Innenwände in Trockenbauweise, Gipskartonwände mit unterschiedlich auf die Schallschutzanforderungen eingestellten Aufbauten.

-       Innentüren: Raumhohe Türanlagen zwischen Klassenräumen und Fluren mit seitlichem Glasausschnitt; Türen der Gruppen- und Verwaltungsräume analog, allerdings ohne seitlichen Glasausschnitt; Flurtüren zweiflüglig mit Oberlicht aus Holz oder mit Aluminiumrohrrahmen.

-       Decken und Dach: Aus Stahlbeton, hauptsächlich 25 cm; abgehängte Decke mit gestreuten Rundlochungen und einer Dämmauflage zur Verbesserung der raumakustischen Eigenschaften.

-       Treppen: Tragende Konstruktion aller Treppenanlagen in Stahlbeton, schallentkoppelt.

-       Bodenbeläge: In allen Bereichen Linoleum oder Kautschuk, davon ausgenommen sind Mensa, Treppenhäuser, Flure Erdgeschoss, Küche samt Nebenräumen sowie Sanitärbereiche und Technikräume; Gymnastikraum Bodenbelag mit elastischer Unterkonstruktion; Mensa, Treppenhäuser, Flure Erdgeschoss widerstandsfähiges Material, z. B. Betonterrazzo, Betonwerkstein oder Fliesenbelag; Werkraum Hochkantlamellenparkett oder Werkstein; Küche Bodenfliesen, rutschhemmend gemäß Arbeitsschutz und Unfallkasse; Sanitärbereiche mit Fliesenbelägen oder alternativ mit pflegeleichtem, fugenlosem Belag, rutschhemmend; Technikräume staubbindender Anstrich, sofern erforderlich ableitfähiger Belag; Windfang und Bereiche vor den Eingängen im Erdgeschoss mit Sauberlaufzonen.

-       Dach: Flachdach mit extensiver Dachbegrünung; Entwässerung über Attikaentwässerungseinläufe, außenliegende Regenfallrohre sowie Notüberläufe als Speier.

 

 

 

Außenanlagen

Vor dem Hintergrund der geplanten U-förmigen Neubaukonzeption in Verbindung mit dem historischen Gebäudebestand gliedern sich die Außenanlagen im Wesentlichen in zwei durch das bestehende Hauptgebäude der IGS Lindenfeld getrennte Schulhöfe, die an der Stirnseite des Altbaus miteinander verbunden sind und von der Friedensstraße aus erschlossen werden.

 

Die Außenanlagen werden für den Neubau der Grundschule sowie die bestehende weiterführende Schule komplett neu angelegt und mit verschiedenen Spielgeräten und Rückzugsmöglichkeiten für das inklusive und dem unterschiedlichen Alter der Kinder gerechte Spiel ausgestattet.

 

Die Klimaanpassung (u. a. Ersatz für die vollversiegelten dunklen Asphaltflächen) und die notwendige Sanierung der im Erdreich befindlichen Grundleitungen sind außerdem wesentliche Ziele der Maßnahmen im Außenbereich.

 

Durch die U-förmige Grundrissfigur des Neubaus erfolgt die Anfahrt der Feuerwehr östlich und westlich des Neubaus im Bereich der Grundstücksgrenze. Zur Erhaltung von Straßenbäumen ist es vorgesehen, einen Teil des östlich angrenzenden und im Eigentum der Stadt Offenbach befindlichen Wirtschaftswegs für die Feuerwehrzufahrt mit zu nutzen. Jeweils eine, von jeglichen Einbauten und Vegetation freizuhaltende Feuerwehrstell- bzw. Wendefläche, befindet sich auf einem der beiden Schulhöfe. Die Beläge der Schulhöfe werden mit einem versickerungsfähigen hellen Betonstein- oder Filterpflaster und versickerungsfähigen Fugen ausgebildet. Der Versiegelungsgrad der Grundstücksfläche verringert sich durch die Neuplanung deutlich.

 

In Abstimmung mit einer Sachverständigen für barrierefreies Bauen wurde ein Leitsystem entwickelt, das durch taktile und optische Differenz im Pflasterbelag beeinträchtigte Menschen zu den wichtigsten Ein- und Ausgängen der Schule führt.

 

Die Neugestaltung der Freiflächen ist - wie auch der Bestand - aus funktionalen Aspekten von überwiegend befestigten Flächen geprägt. Aus diesem Grund ist ein wichtiges Gestaltungsziel, möglichst viele Optionen zur Schaffung eines begrünten Umfeldes zu nutzen. Hierzu werden im Bereich des Haupteingangs Pflanzbeete hergestellt, die Feuerwehrzufahrten in Teilen mit Rasengittersteinen ausgebildet, östlich der Grundstückgrenze ein Pflanzstreifen mit mauerbegründender Vegetation hergestellt und im südlichen Teil der Außenanlage Pflanzflächen zum Verweilen vorgesehen (Weidentunnel, Sitzgelegenheiten, Forum).

 

Auf dem östlichen Schulhof ist der Außenbereich der Mensa mit Sitzgelegenheiten geplant. Die Andienung der Küche erfolgt im Bereich der östlichen Feuerwehrzufahrt.

Nach Abbruch der Kita, des Dienstwohnhauses sowie der Nebengebäude, wird ein Stabgitterzaun deren einfriedende Funktion übernehmen. Die beiden Durchgänge zum fußläufigen Erreichen der Schulhöfe werden durch eine Schiebetoranlage gesichert.

 

Die Feuerwehrzufahrt erhält eine zweiflüglige Toranlage.

 

Stellplätze:

Das Baugrundstück liegt in der Innenstadt / Sonderzone. Laut Stellplatzsatzung der Stadt Offenbach am Main sind ein PKW-Stellplatz je 200 m² Nutzfläche sowie ein Fahrradstellplatz je 40 m² Nutzfläche erforderlich.

 

Vorbehaltlich der abschließenden Zustimmung durch die Bauaufsicht werden für den KFZ-Stellplatznachweis nur Nutzflächen der Klassenräume, Büro- und Personalräume sowie der Küche herangezogen. Doppelt genutzte Räume, wie Aufenthaltsräume der Schüler und Lehrer, wurden bei der Berechnung nicht berücksichtigt, da mit keiner erhöhten Personenzahl zu rechnen ist (z. B. Mensa, Begegnung und Freizeit sowie Fachräume und Sanitäranlagen).

 

Somit ergeben sich fünf Einstellplätze für PKW und 21 Abstellplätze für Fahrräder.

Da die benötigten PKW-Stellplätze aus Platzgründen auf dem Grundstück nicht hergestellt werden können, müssen sie abgelöst werden. Die Herstellung eines Kurzzeitstellplatzes für Behinderte zum Bringen und Holen von Kindern ist jedoch im südlichen Bereich des Neubaus möglich, erreichbar über die westliche Feuerwehrzufahrt.

 

Die vorhandenen Fahrradabstellplätze der weiterführenden Schule werden teils erhalten, teils auf dem Schulhof erneuert und zum größten Teil in den Vorbereich an der Friedensstraße verlegt. Es stehen mit Umsetzung der Maßnahme insgesamt 94 Fahrradabstellplätze und 36 Tretrollerabstellplätze zur Verfügung.

 

Technische Gebäudeausrüstung

Heizung/Wärmeerzeugung:

Die Wärmeversorgung erfolgt über das Fernwärmenetz der Energienetze Offenbach GmbH (ENO).

 

Die Fernwärmeübergebestation sowie der Heizungsverteiler für die einzelnen Gebäudestränge befinden sich in Technikräumen im Untergeschoss des Bestandsgebäudes. Es steht eine Gesamtwärmeleistung von 1.000 kW zur Verfügung. Die Heizkörper sind als raumhohe Röhrenradiatoren geplant.

 

Raumlufttechnische Anlagen:

Das zentrale Treppenhaus, die Küche, die innenliegenden Räume sowie die Sanitärräume der Schule werden über Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung belüftet.

 

Für die Klassenräume und alle Räume mit ähnlicher Nutzung wurde am 29.03.2021 entschieden, dass dezentrale Lüftungsgeräte vorgesehen werden sollen. Es handelt sich hierbei um in die Fassade integrierte dezentrale Lüftungsgeräte mit Wärmerückgewinnung. Je nach Raumgröße und Nutzeranzahl werden ein bis zwei Geräte pro Raum benötigt.

Die dezentralen Lüftungsgeräte dienen auch der Nachtauskühlung. Bei Nebenräumen ohne Lüftungsgeräte ist für die Nachtauskühlung eine automatisierte Fensterlüftung vorgesehen.

 

Abwasser / Regenwasser:

Die bestehenden Entwässerungsgrundleitungen für Regen- und Schmutzwasser befinden sich in einem sehr schlechten baulichen Zustand und müssen komplett erneuert werden. Die zwei bestehenden Anschlüsse an den öffentlichen Kanal können weiter genutzt werden.

 

Der im Bestandsgebäude vorhandene Fettabscheider wird aufgrund seines schlechten baulichen Zustands durch eine Erdeinbauausführung in den Außenanlagen ersetzt.

 

Das anfallende Regenwasser für die neuzugestaltende Hof- und Außenanlagenfläche wird in insgesamt zwei Rückhalte-Staukanäle (je Bauabschnitt) geführt, um die geforderte gedrosselte Einleitung in den Kanal zu erreichen.

 

Trinkwasser:

Die Waschbecken in den Klassenräumen werden mit Kaltwasser versorgt, die Warmwasserbereitung für die Küche und die Dusche der barrierefreien WC-Anlage erfolgt aus Gründen der Trinkwasserhygiene dezentral.

 

Das Trinkwassernetz ist totraumfrei geplant. Die Versorgung der Sanitärobjekte erfolgt über Ringleitungen, an den Endstellen sind automatische Hygienespüleinrichtungen vorgesehen.

 

Auf eine Versorgung der WC-Anlagen und Urinale mittels Brauchwasser aus Regenwasserzisternen wurde nach Vorgabe des städtischen Gesundheitsamts verzichtet.

 

Elektro:

Stromversorgung

Die Stromversorgung des Neubaus erfolgt aus dem Niederspannungsnetz der Energieversorgung Offenbach. Da der derzeitig vorhandene Hausanschluss des Bestandsgebäudes für die gemeinsame Versorgung von Alt- und Neubau nicht ausreicht (sowie aufgrund der technischen Anschlussbedingungen des Energieversorgers), wird der Einbau einer kundeneigenen Trafostation erforderlich.

 

Telekommunikation:

Die Gebäude erhalten eine Anbindung an das Netz der Deutschen Telekom ebenso wie an das städtische Glasfasernetz. Intern erfolgt eine sternförmige, strukturierte Verkabelung.

 

Beleuchtung:

Die Planung der Beleuchtungsanlage erfolgt nach den Richtlinien DIN 5035 „Innenbeleuchtung mit künstlichem Licht“ und ASR 7/3 Arbeitsstättenrichtlinien „Künstliche Beleuchtung". Es kommt durchgängig Beleuchtung mit LED-Technik zum Einsatz.

 

Blitzschutz:

Der Neubau erhält eine Blitzschutzanlage der Klasse 3 gemäß aktuellen Normen und Vorschriften.

 

Brandmeldeanlage:

Im Schulgebäude ist in Abstimmung mit Brandschutzplaner und Feuerwehr eine Hausalarmanlage in Kombination mit vernetzten Rauchwarnmeldern in den notwendigen Fluren vorgesehen. Eine Aufschaltung auf die Feuerwehr ist nicht erforderlich.

 

Elektroakustische Anlage (ELA):

Es ist eine elektroakustische Alarmierungsanlage vorgesehen, die auch Sprachdurchsagen ermöglicht.

 

 

 

 

Einbruchmeldeanlage:

Die Flure des Erdgeschosses und der Raum der stellvertretenden Schulleitung sowie die Computerräume werden mit einer Einbruchmeldeanlage ausgestattet. Die Überwachung erfolgt über Bewegungsmelder und Riegelkontakte.

 

Sicherheitsbeleuchtung:

Die Sicherheitsbeleuchtung wird über eine Zentralgruppenbatterieanlage sichergestellt. Die Überbrückungszeit ist mit drei Stunden bemessen.

 

Such- und Signalanlage:

Für den Neubau ist eine Türsprechanlage mit Aufschaltung auf die Telefonanlage vorgesehen.

 

Die Barrierefreien WC-Anlagen erhalten eine Lichtrufanlage, die mit Anzeige vor Ort und zentraler Anzeige ausgestattet ist.

 

Gebäudeleittechnik:

Alle zentralen Einrichtungen verfügen über eine Schnittstelle für die Aufschaltung auf eine zentrale Gebäudeleittechnik.

 

Aufzug:

Das Gebäude erhält einen barrierefreien Aufzug über welchen alle Geschosse anfahrbar sind. Der Aufzugsnotruf wird auf eine ständig besetzte Stelle aufgeschaltet.

 

Planungskonzept Küche:

Die Kücheneinrichtung der Schule ist als Ausgabeküche mit Warmanlieferung geplant. Sie versorgt sowohl die Grundschule des Neubaus als auch die weiterführende Schule des Altbaus und ist auf eine Kapazität von 300 Essen in drei Schichten ausgelegt. Die Küche ist zur Nacherhitzung von Speisen mit zwei Kombidämpfern ausgestattet. Die Küche wurde am 25.08.2021 vom Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz bezüglich der Funktionalität und Einhaltung der Hygienerichtlinien geprüft und zur Ausführung schriftlich freigegeben.

Verbräuche von Strom, Wasser und Fernwärme werden über einen gesonderten Zähler dokumentiert.

 

Barrierefreiheit:

Der Planungsprozess wird durch eine Sachverständige für barrierefreies Bauen beratend unterstützt. Ferner wurde die Planung mit dem kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen abgestimmt.

Der Neubau wird von der Friedensstraße über die in den beiden Durchgängen gelegenen Haupteingänge sowie über sechs Hofeingänge barrierefrei erschlossen. Die innere vertikale Erschließung erfolgt barrierefrei über einen Personenaufzug. Im Schulgebäude befindet sich in jedem Geschoss mindestens ein barrierefreies WC in zentraler Lage angegliedert an die Sanitärbereiche. Bei der Auswahl der Spielgeräte wird darauf geachtet, dass sie teilweise auch für mobilitätseingeschränkte Kinder im Sinne der Inklusion nutzbar sind.

 

Brandschutz:

Der Neubau ist als Gebäude der Gebäudeklasse 4 einzustufen, da der Rohfußboden des obersten Geschosses, in dem Aufenthaltsräume möglich sind, im Mittel mehr als

7 m und weniger als 12 m über der Geländeoberfläche liegt und die Flächen der Nutzungseinheiten kleiner als 400 m² sind. Aufgrund seiner Nutzung als Schule wird er als Sonderbau eingeordnet. Das Konzept wurde mit der Bauaufsicht und der Feuerwehr der Stadt Offenbach vorabgestimmt.

 

Klimaschutz und Energieeffizienz

Aus Gründen des Klimaschutzes wird gemäß dem beschlossenen „Klimakonzept 2035“ der Stadt Offenbach der Wärmeschutz optimiert, sodass der nach GEG geforderte maximale jährliche Primärenergiebedarf um 46 % unterschritten wird. Damit wird ebenfalls der Standard KfW/BEG EG 55 erfüllt.

 

Es werden ausschließlich Leuchten mit LED-Technik eingebaut.

 

Dach- und Fassadenflächen für Begrünung und Photovoltaik

Dach- und Fassadenbegrünung:

Da von einer bodengebundenen Fassadenbegrünung mit selbstklimmenden Rankpflanzen eine schädigende Wirkung auf die Fassade ausgeht (bei Wahl eines mineralischen Wärmedämmverbundsystems aus wirtschaftlichen Gründen) und da fassadengebundene Begrünungssysteme durch die indirekte Schaffung von Kletteranreizen an der Fassade Unfallgefahren hervorrufen, welche im Grundschulbereich zu vermeiden sind (Vorgabe Unfallkassen), ist eine Begrünung der Fassaden des Neubaus an diesem Standort nicht vorgesehen.

 

Fassadengebundene Begrünungssysteme erfordern darüber hinaus neben der durchgehenden Bewässerung auch eine regelmäßige Pflege und Unterhaltung durch einen Fachbetrieb. Dies ist mit hohem wirtschaftlichem und technischem Aufwand verbunden (Bewässerungssystem, Rückschnitte, Dünger, Frostschutz).

Die Bewässerung mit Trinkwasser scheidet aus ökologischen und auch wirtschaftlichen Gründen aus. Die alternative Grau- oder Regenwasserbevorratung zur Bewässerung ist nach Vorgabe des städtischen Gesundheitsamts aus hygienischen Gründen an Grundschulstandorten nicht möglich. In Hochsommern, den Ferienzeiten und bei Wasserknappheit wären die Beschädigung und das Absterben der Pflanzen die Folge. Auch durch den erwarteten hohen Nutzungsdruck auf dem Schulhof ist mit einer ähnlichen Wirkung zu rechnen.

 

Die zur Verfügung stehenden Dachflächen des Neubaus werden mit einer Substratschicht extensiv begrünt (ca. 1.400 m²). Hierdurch wird einerseits für eine Speicherung bzw. Verzögerung des Regenwasserabflusses gesorgt und andererseits ein hoher Verdunstungsgrad durch die Bepflanzung erreicht, die das Mikroklima am Standort verbessert.

Photovoltaik:

Die Errichtung und Nutzung einer Solaranlage ist aus Gründen der Dachbegrünung und der Wirtschaftlichkeit aktuell nicht vorgesehen. Jedoch werden die notwendigen Elektroanschlüsse für eine ggfs. spätere Nutzung durch einen Investor bereits vorgerüstet.

 

Altlasten/Bodenschutz

Die chemischen Analysen der Baugrunduntersuchung haben in den anthropogenen Auffüllungen Bestandteile in einer Größenordnung und Zusammensetzung nachgewiesen, die dazu führen, dass ausgehobene Auffüllungen aus abfallrechtlichen Gründen nicht wieder vor Ort eingebaut werden dürfen, sondern auf einer Deponie zu entsorgen sind.

 

Da das vorhandene Bodenmaterial darüber hinaus für eine Gründung ungeeignet ist, wurde der wirtschaftlichste Umgang mit dem Baugrund über eine Variantenuntersuchung ermittelt. Dabei hat sich die Pfahlgründung ohne Aushub der Auffüllungen als günstigste Variante ergeben.

 

Auch die Untersuchung der entnommenen Materialproben der abzubrechenden Gebäude hat Schadstoffe nachgewiesen, die gesondert auszubauen und dokumentiert auf einer Deponie zu entsorgen sind. Dazu wird ein Rückbau- und Entsorgungskonzept erstellt.

 

Der vollversiegelte Asphaltbelag auf dem Schulhof wird komplett entfernt und fachgerecht entsorgt.

 

Bei der Neuplanung der Freianlagen wurde darauf geachtet, die Größe der versiegelten Flächen auf das Nötigste zu beschränken.

 

Immissionsschutz

Lärmschutz:

Das Bauvorhaben befindet sich innerhalb der Tagschutzzone 2 des Frankfurter Flughafens. Der Schallschutz gegen Außenlärm, hier maßgeblich Fluglärm, erfolgt nach dem Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm, Fluglärmgesetz, und gemäß der Verordnung über die Festsetzung des Lärmschutzbereichs für den Verkehrsflughafen Frankfurt am Main.

 

Die Ausnahmegenehmigung nach § 5 Abs. 1 FluLärmG ist durch das Regierungspräsidium Darmstadt erteilt worden.

 

Auch wegen des hohen Lärmeintrags bei Fensterlüftung und der damit einhergehenden Störungen des Unterrichts wurde in Abstimmung mit dem Schulamt und dem Dezernat IV entschieden, den Neubau mit dezentralen Lüftungsgeräten auszurüsten.

 

Luftreinhaltung:

Den Anforderungen an die Luftreinhaltung wird durch Verwendung emissionsarmer Systeme und Materialien Rechnung getragen. Durch die Verwendung von Fernwärme als Energieträger wird keine Abgase erzeugende Heizungsanlage benötigt.

 

Gefahrstoffbelastete Materialen werden nicht eingebaut.

 

Eingriff in Gehölzbestände

Durch die Errichtung des Neubaus und die geplanten Maßnahmen zur Gestaltung der Außenanlagen ist es notwendig, vorhandene Bäume zu fällen sowie Eingriffe im Kronentraufbereich von Straßenbäumen zur Herstellung des Lichtraumprofils für die Gebäudekubatur an der Friedensstraße vorzunehmen.

 

Zum Ausgleich werden neue Bäume und Gehölze gepflanzt. Es werden heimische Baum- und Straucharten ausgewählt, die bei der Neupflanzung bereits einen Stammumfang von 18 - 20 cm aufweisen und auf die beengte Lage, das urbane Stadtklima und dem Klimawandel angepasst sind.

 

Gemäß Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde stehen der Erhalt, die Entnahme und die Neupflanzung damit in einem ausgewogenen Verhältnis.

Die Fällungen werden außerhalb der Brutzeit durchgeführt.

 

Während der Baumaßnahme werden zum Schutz der verbleibenden Bäume (Wurzeln, Stamm und Kronentraufbereich) geeignete Maßnahmen ergriffen. Die Baumaßnahme wird auf besonderen Wunsch der Unteren Naturschutzbehörde baumgutachterlich begleitet.

 

Nach intensiver Abstimmung mit der Straßenbaubehörde und der Feuerwehr können alle Baumstandorte im Gehwegbereich erhalten werden, wenn ein Teil des östlich angrenzenden und im Eigentum der Stadt Offenbach befindlichen Wirtschaftswegs für die Feuerwehrzufahrt mitgenutzt wird. Hierzu ist es erforderlich, eine Baulast eintragen zu lassen.

 

Artenschutz

Laut des für das Bauvorhaben erstellten artenschutzrechtlichen Gutachtens sind auf dem Grundstück keine Brutvorkommen von Vögeln festgestellt worden.

 

Auch in Bezug auf Fledermausvorkommen wiesen die untersuchten Abbruchgebäude keine Auffälligkeiten auf, jedoch gehen durch den Abbruch potentielle Fortpflanzungs- und Ruhestätten verloren.

 

Die Vorgaben des Artenschutzgutachtens werden beim Abriss der Kopf- und Nebengebäude, der Baumfällungen und der Errichtung des Neubaus berücksichtigt.

 

Bei der weiteren Planung wird das Anbringen von künstlichen Quartieren für Fledermäuse und Nisthilfen für Vögel in der neuen Außenanlage berücksichtigt, ebenso wie insektenfreundliche Beleuchtung.

 

Interimsunterbringung

Mit Beschluss vom 24.06.2021 (2021-26/DSI(A)0042) hat die Stadtverordnetenversammlung der Beauftragung der OPG und weiterer notwendiger Planungsbüros zur Vorbereitung der Bauausführung und der Durchführung der Baurealisierung einer Interimsunterbringung in zwei Bauabschnitten für das Schuljahr 2022/23 und 2023/24 zugestimmt. Gemäß Planung werden fünf Klassenraummodule sowie zwei Gruppenraummodule inklusive notwendiger Sanitärräume zur Deckung des zusätzlichen Raumbedarfs auf dem Gelände der Turnhalle der Integrierten Gesamtschule Lindenfeld (Friedensstraße 130, 63071 Offenbach am Main) in Containerbauweise bereitgestellt. Der aktuelle Rahmenterminplan sieht einen Bedarf für einen Zeitraum von 24 Monaten vor. Die Herstellung der Interimsmaßnahme ist somit nicht Umfang dieses Beschlusses zum „Neubau einer zweizügigen Grundschule auf dem Gelände der IGS Lindenfeld (ehem. Bachschule)“.

 

Kosten

Die Kostenberechnung erfolgte nach DIN 276 und auf Grundlage gelisteter Einheitspreise aus Datenbanken sowie Erfahrungswerten der Planer. Basis ist das zweite Quartal 2021. Bis zur Auftragsvergabe (in zwei Bauabschnitten) wurden die Baupreise um einen Preissteigerungsindex von 1,0 % pro Quartal erhöht. Für Unvorhergesehenes im Bauablauf wurden 10 % berücksichtigt. Die Kosten der Kostengruppen 200 bis 600 liegen nach Kostenberechnung vom 13.07.2021 bei 23.353.000,00 €. Die Gesamtkosten der Baumaßnahme zuzüglich der von der OPG ermittelten Honorare (Kostengruppe 700) betragen brutto 29.100.000,00 €.

 

Übersicht der Kosten

Neubau zweizügige Grundschule       19.480.000,00 €

Bestandsanierung                                    2.300.000,00 €

Außenanlagen                                          2.820.000,00 €

Preissteigerung                                        1.900.000,00 €

Sicherheit (UVG) 10%                            2.600.000,00 €

Gesamt                                                    29.100.000,00 €

 

Wirtschaftlichkeitsuntersuchung

Im Planungsverlauf wurden unterschiedliche bauliche und energetische Varianten entwickelt und untersucht (siehe „Variantenvergleich“ und „Wirtschaftlichkeitsvergleich Energetischer Standard“).

 

Fördermittel

Die geplanten Neubauten werden den energetischen Standard eines „Effizienzgebäudes 55 (EG 55)“ nach BEG erreichen, sodass Zuschüsse der „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“ beantragt werden können.

Die voraussichtlichen Fördermittel (als Zuschuss) betragen 15 % der förderfähigen Herstellungskosten (Kostengruppen 300 und 400). Die Berechnungen für den Förderantrag sowie die Beantragung der möglichen Fördermittel folgen in der nächsten Planungsstufe.

 

Darüber hinaus kann der Einbau der Lüftungsgeräte durch die „Bundesförderung Corona-gerechte stationäre raumlufttechnische Anlagen“ gefördert werden.

Gefördert werden Investitionsausgaben sowie Ausgaben für Planung und Montage in Höhe von bis zu 80 % der förderfähigen Ausgaben mit höchstens 500.000,00 € pro Standort. Der Förderantrag wurde bereits gestellt.

Risikobetrachtung

Aktuell erkennbare Unsicherheitsfaktoren hinsichtlich der Projektkosten werden wie folgt aufgeführt:

 

Altlasten/Boden/Abbruch:

Der vorhandene Boden sowie die abzubrechenden Gebäude wurden bisher lediglich einer punktuellen Untersuchung unterzogen und die Ergebnisse der Proben auf die Außenfläche bzw. das Gebäudevolumen als Annahme übertragen. Die Bodenuntersuchungen werden im Hinblick auf eine möglichst wirtschaftliche Ausführung baubegleitend während der Aushubarbeiten fortgeführt. Risiken bestehen insbesondere bzgl. der Kosten für die Entsorgung belasteten Boden- bzw. Abbruchmaterials, weil die Preise der Anbieter aktuell sehr stark variieren.

 

Gründung:

Im Rahmen des Planungsprozesses und den zuvor erfolgten orientierenden Baugrunduntersuchungen wurden Altlasten im Boden festgestellt und als Konsequenz ein alternatives Gründungsverfahren, bei dem die Altlasten nicht entsorgt werden müssen, entwickelt. Hierfür sind weitere detaillierte Bodenuntersuchungen erforderlich. Die Kosten wurden auf Grundlage der zur Verfügung stehenden Daten und Ergebnisse durch die Fachplaner bewertet. Dennoch sind nach den noch auszuführenden Bodenaufschlüssen Risiken in Bezug auf den Baugrund, das Tragverhalten etc. möglich.

 

Kostensteigerung aufgrund der Baukonjunktur:

Angesichts der aktuellen Baukonjunktur sind Preise z. Zt. extrem schwer vorhersehbar, da bei der bundesweit hohen Auslastung der Baufirmen die Auftragsvergaben, wenn überhaupt, oft nur zu erhöhten Preisen erfolgen können.

 

 

Bietermangel/Insolvenz von Bau- und Produktionsfirmen:

Mit der seit März 2020 bestehenden Pandemiesituation kamen einzelne Bauunternehmen in wirtschaftliche Schwierigkeiten. In der Folge kommt es unter Umständen zu einem Verlust möglicher Bieter, so dass weniger (oder keine) Teilnehmer an Vergabeverfahren teilnehmen. Dies kann zu höheren Angebotspreisen führen. Falls Vergabeverfahren aufgrund mangelnder Angebote wiederholt werden müssen, kann dies zu zeitlichen Verzögerungen führen.

 

Winterbaumaßnahmen:

Sofern die Nutzung der Fernwärme im Bauablauf nicht realisiert werden kann, sind Winterbaumaßnahmen notwendig.

 

Dafür anfallende Kosten sind in der Berechnung nicht berücksichtigt, da die Eintrittswahrscheinlich als gering zu bewerten ist. Sie müssten der Reserve für Unvorhersehbares entnommen werden.

 

Unvorhersehbares:

Nicht vorhersehbare Kosten sind als pauschaler Ansatz in einer Höhe von 10 % eingestellt.

 

Trotz der vorgenannten Sicherheiten in der Kostenberechnung kann, aufgrund der unvorhersehbaren Marktentwicklung, eine Mehrkostenvorlage im Zuge der Bauausführung nicht gänzlich ausgeschlossen werden.

 

Folgekostenberechnung

Siehe Auslage.

 

Terminplanung

Projekt- und Vergabebeschluss Magistrat:               27.10.2021

Ausschuss für Umwelt, Stadtplanung und Verkehr: 04.11.2021

Stadtverordnetenversammlung:                                 11.11.2021

 

Abgabe Bauantrag:                                                       November 2021

Vorarbeiten 1. Bauabschnitt (Fällarbeiten):              Januar 2022

Baubeginn 1. Bauabschnitt (Gründung):                   August 2022

Vorarbeiten 2. Bauabschnitt (Fällarbeiten)               Januar 2024

Baubeginn 2. Bauabschnitt (Gründung):                   Oktober 2024

Übergabe 1. Bauabschnitt an Nutzer:                        August 2024

Übergabe 2. Bauabschnitt an Nutzer:                        August 2026

 

Mit der Durchführung der erforderlichen Arbeiten soll sofort nach Bereitstellung der Haushaltsmittel begonnen werden.

 

Abstimmungen mit Fachämtern/Genehmigungsstellen

Alle Maßnahmen wurden planungsbegleitend fortlaufend im Einzelnen erläutert und einvernehmlich abgestimmt mit Stadtschulamt, Bauaufsichtsamt, Amt für Umwelt, Energie und Klimaschutz, Berufsfeuerwehr (Vorbeugender Brandschutz), Stadtgesundheitsamt, Amt für Veterinärwesen, Kommunaler Beauftragter für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Stadtplanung, Verkehrsplanung und Stadtgrün.

 

 

 

Gesamtkonferenz

Das Projekt wurde am 26.08.2021 im Rahmen der Gesamtkonferenz der IGS Lindenfeld vorgestellt. Änderungen wurden von der Gesamtkonferenz nicht gewünscht. Die Vertreter der Gesamtkonferenz befürworten die Umsetzung der vorgestellten Planung. Zu einigen Aspekten der Ausstattung, Gestaltung und der späteren betrieblichen Organisation wurden Vorschläge, Wünsche und Empfehlungen formuliert, die im Rahmen der weiteren Planung auf Umsetzbarkeit geprüft und wenn möglich in Abstimmung mit der Schule berücksichtigt werden.

 

Einweisung Nutzer

Die Nutzer wie auch die für den Betrieb zuständige GBM Service GmbH werden nach Baufertigstellung in die Funktionsweise des Gebäudes sowie der Gebäudetechnik eingewiesen.

 

Beurteilung der Auswirkungen auf Natur, Umwelt und Klima

Die Auswirkungen auf Natur, Umwelt und Klima wurden vom Amt für Umwelt, Energie und Klimaschutz mit Stellungnahme vom 23.08.2021 eingeschätzt.

 

Gegen die oben näher bezeichnete Magistratsvorlage bestehen aus dortiger Sicht keine grundsätzlichen Bedenken.

Es sind jedoch Anforderungen, Ergänzungen und Hinweise zu beachten, die im Einzelnen der Auslage zur Beschlussvorlage zu entnehmen sind.

 

Erläuterung der Kostenberechnung

Die Haushaltsmittelbereitstellung sowie die Finanzierung der Maßnahme erfolgen entsprechend dem Antragstenor. Das Amt für Stadtplanung, Verkehrs- und Baumanagement wird sich, wie in allen gleichgelagerten Fällen, um Fördermittel bemühen und deren Verwendungsmöglichkeit prüfen. Die entsprechenden Förderanträge werden nach der Beschlussfassung im nächsten Planungsschritt erstellt.

 

Die vom Revisionsamt geprüften jährlichen Folgekosten für die Gesamtmaßnahme belaufen sich insgesamt auf 4.439.304,59 €.

 

Im Büro der ehrenamtlichen Magistratsmitglieder und anschließend im Büro der Stadtverordnetenversammlung liegen die Planungsunterlagen sowie eine detaillierte Kostenberechnung zur Einsichtnahme aus.

Anlage:

Lageplan

 

Hinweis: Der Antrag sowie die Anlage werden den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.

 

Die nichtöffentliche Auslage erhalten die Stadtverordneten und Fraktionen per Cloud.