Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2021 - 2026
2021-26/DS-I(A)0163Ausgegeben am 28.10.2021
Eing. Dat. 28.10.2021
Katastrophenvorsorge für die Offenbacher Bevölkerung
Antrag CDU vom 27.10.2021
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird beauftragt:
1.) Zum Schutz vor negativen Folgen bei Überflutung durch Starkregen für Menschen, Grundwasser, Infrastruktur und Gebäude insbesondere in der Innenstadt
- Die begrenzte Aufnahmekapazität der Kanalisation zu erhöhen und vorab im USV-Ausschuss über die Optionen zu berichten.
- Zusätzliche Retentionsflächen zu schaffen und über das Ergebnis einer Vorprüfung im USV-Ausschuss vorab zu berichten.
- Zusätzliche Regenrückhalte- und Versickerungsanlagen nach den zur Verfügung stehenden Möglichkeiten auszubauen oder zu errichten. Dazu ist vorab im USV-Ausschuss über die Optionen zu berichten.
2.) Zum Schutz vor negativen Folgen bei Überflutungen durch Hochwasser des Mains für Menschen, Grundwasser, Infrastruktur und Gebäude
- Die Sanierung des Maindeichs beschlussgerecht und zeitnah durchzuführen (DS 2016-21/DS-I(A)0636 vom 29.08.2019).
- Die Sicherheit der Hochwasserschutzanlagen regelmäßig zu überprüfen und sicherzustellen. Dazu ist der Bericht regelmäßig und unmittelbar dem USV-Ausschuss vorzulegen.
3.) Zum Bevölkerungsschutz im Katastrophenfall
- Geeignete Warnsysteme sowie eine entsprechende Alarmplanung vorzuhalten.
- Die Bevölkerung über die möglichen zum Einsatz kommenden Warnverfahren zu informieren.
Begründung:
Überflutungen durch Starkregenereignisse wirken durch teils massive Verkehrsbehinderungen unmittelbar negativ auf die Mobilitätsmöglichkeiten der Bevölkerung, die Verkehrssicherheit, die Verfügbarkeit der Rettungsdienste und vieles mehr. Auch der Transport von zum Beispiel lebenswichtigen Gütern wird beeinträchtigt. Darüber hinaus entstehen negative Konsequenzen für das Grundwasser. Ebenso nehmen Infrastruktur und Gebäude Schaden.
Insbesondere in der Offenbacher Innenstadt ist der Abfluss des Wassers bei Starkregenereignissen unzureichend. Neben der Erhöhung der Aufnahmekapazität der Kanalisation besteht das Handlungsfeld Abflussverzögerung und Rückhaltung von Niederschlagswasser. Es sollen zusätzliche Retentionsflächen geschaffen werden, zum Beispiel multifunktionale Retentionsflächen wie Straßen, Plätze oder Parks. Ebenso sollen zusätzliche Regenrückhalte- und Versickerungsanlagen errichtet oder ausgebaut werden.
Gerade im Innenstadtgebiet sind Satzungen, Richtlinien oder Anreizsysteme zum Niederschlagswassermanagement nicht ausreichend, da hier vornehmlich auf Neubauten abgezielt wird. Auch Starkregen- oder Klimafunktionskarten alleine schaffen noch keine Abhilfe. Was erforderlich ist, sind Maßnahmen zur Katastrophenvorsorge.
Der Erhalt der Schutzwirkung von Hochwasserschutzanlagen sollte Vorrang vor anderweitigen Bauprojekten der Stadtplanung haben. Im Fall eines Hochwassers des Mains droht großen Teilen der Innenstadt, Bürgel und Rumpenheim die Überflutung, falls die Deichanlage nicht intakt ist. Auch wenn extreme Hochwasser statistisch nicht häufig vorkommen, sollte man in diesem sensiblen Bereich nicht mit Wiederkehrwahrscheinlichkeiten arbeiten.
Katastrophenfälle und Extremlagen treten in der Regel ohne Vorwarnung und unvorhergesehen auf. Umso wichtiger ist ein umfassendes Warnsystem für die Bevölkerung. Dieses sollte auch die Möglichkeit eines Stromausfalles oder Ausfalls des Mobilfunknetzes berücksichtigen und nicht die Benutzung eines Mobiltelefons als alleinige Kommunikationsform voraussetzen. Eine möglichst flächendeckende, frühzeitige Warnung über verschiedene Systeme sollte angestrebt werden.
Hinweis: Der Antrag wird den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.