Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 11. November 2021

 

 

 

 

 

TOP 8
Transparente Stadtpolitik: Ergänzungen im PIO
Antrag FREIE WÄHLER, CDU, Die LINKE und Ofa vom 20.09.2021,
2021-26/DS-I(A)0112
Änderungsantrag SPD, B´90/Die Grünen und FDP vom 11.11.2021,

2021-26/DS-I(A)0112/1

 

 

Beschlusslage:

2021-26/DS-I(A)0112/1

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

Der Stadtverordnetenvorsteher wird darum gebeten, zu prüfen und zu berichten:

 

1. Ob die Anfragen der Fraktionen und Stadtverordneten an den Magistrat durch das Stadtverordnetenbüro nach Eingang umgehend im PIO veröffentlicht werden können sowie die entsprechenden Antworten, sobald sie den anfragenden Fraktionen und/oder Stadtverordneten zugesandt werden. Sollte die Beantwortungsfrist verlängert werden, sollte dies ebenfalls im PIO vermerkt werden.

 

2. Ob das Stadtverordnetenbüro - auf der Grundlage von regelmäßig eigehenden Updates aus der städtischen Verwaltung - den jeweiligen Umsetzungsstand von Stadtverordnetenbeschlüssen (Stichtag 01.01.2021) im PIO veröffentlichen kann.

 

Der Mehrbedarf an personellen Ressourcen und finanziellen Mittel des Stadtverordnetenbüros sind darzustellen.

 

 

Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:

 

2021-26/DS-I(A)0112/1

 

Der Antrag wird wie folgt geändert:

 

Der Stadtverordnetenvorsteher wird darum gebeten, zu prüfen und zu berichten:

 

1. Ob die Anfragen der Fraktionen und Stadtverordneten an den Magistrat durch das Stadtverordnetenbüro nach Eingang umgehend im PIO veröffentlicht werden können sowie die entsprechenden Antworten, sobald sie den anfragenden Fraktionen und/oder Stadtverordneten zugesandt werden. Sollte die Beantwortungsfrist verlängert werden, sollte dies ebenfalls im PIO vermerkt werden.

 

2. Ob das Stadtverordnetenbüro - auf der Grundlage von regelmäßig eigehenden Updates aus der städtischen Verwaltung - den jeweiligen Umsetzungsstand von Stadtverordnetenbeschlüssen (Stichtag 01.01.2021) im PIO veröffentlichen kann.

 

Der Mehrbedarf an personellen Ressourcen und finanziellen Mittel des Stadtverordnetenbüros sind darzustellen.

 

 

2021-26/DS-I(A)0112

 

Durch Annahme der 2021-26/DS-I(A)0112/1 entfällt die Abstimmung über die nachfolgende

2021-26/DS-I(A)0112.

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Stadtverordnetenbüro wird beauftragt, das öffentlich zugängliche Politische Informationssystem Offenbach (Pio) wie folgt zu ergänzen/zu erweitern:

 

            - Aktueller Stand der Beschluss-Umsetzung

 

Mindestens alle 3 Monate soll der Magistrat bzw. die Verwaltung / die umsetzenden Ämter eigenständig und unaufgefordert Updates dem Stadtverordnetenbüro zur Einpflege im PIO zur Verfügung zu stellen, inwieweit die entsprechenden Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung bereits umgesetzt wurden und ggf. begründen, wenn es zu Verzögerungen kommt.
Bei den übermittelten Updates ist der Datenschutz zu beachten. Nicht öffentliche Informationen sind bei der Übermittlung an das Stadtverordnetenbüro zu kennzeichnen.

 

Die eingepflegten Updates bleiben chronologisch bestehen und werden weder nach Hinzufügen eines neuen Updates noch nach Abschluss der Beschlussumsetzung entfernt.

 

Aufzuarbeiten sind die Beschlüsse seit 01.01.2021.

 

Bei den Updates soll es sich um kurze und leicht verständliche Informationen handeln, die auch für die Verwaltung ressourcenschonend eingepflegt werden können.

 

- Anfragen der Stadtverordneten und die Antworten

 

Die Anfragen der Fraktionen und Stadtverordneten sollen durch das Stadtverordnetenbüro nach Eingang ebenfalls umgehend im PIO veröffentlicht werden, ebenso die Antworten, sobald sie den anfragenden Fraktionen und/oder Stadtverordneten zugesandt werden. Sollte die Antragsfrist verlängert werden, wird dies ebenfalls im PIO vermerkt.

 

Die personellen Ressourcen und die finanziellen Mittel des Stadtverordnetenbüros sind an die neuen Aufgaben ggf. anzupassen.

 

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um Kenntnisnahme.

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.08.2022

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung