Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 11. November 2021
TOP 9
Menstruationsprodukte auf öffentlichen Toiletten und weiterführenden Schulen
Antrag CDU, DIE LINKE und Ofa vom 22.09.2021, 2021-26/DS-I(A)0124
Änderungsantrag SPD, CDU, B´90/Die Grünen, DIE LINKE., FDP und Ofa vom 07.10.2021, 2021-26/DS-I(A)0124/1
Beschlusslage:
2021-26/DS-I(A)0124/1
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:
Der Magistrat wird beauftragt, zu prüfen und zu berichten,
1. wie der freie Zugang zu Menstruationsprodukten in öffentlichen Toiletten und in öffentlichen Gebäuden gewährleistet werden kann und welche Kosten hierfür entstehen.
2. wie alle weiterführenden Offenbacher Schulen mit Menstruationsprodukten und entsprechenden Aufbewahrungsmöglichkeiten ausgestattet werden können und welche Kosten hierfür entstehen.
3. ob und ggf. wie die unter Ziff. 1 und 2 ermittelten Kosten über Dritte (Sponsoring, Fördervereine) finanziert werden können.
Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:
2021-26/DS-I(A)0124/1
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:
Der Magistrat wird beauftragt, zu prüfen und zu berichten,
1. wie der freie Zugang zu Menstruationsprodukten in öffentlichen Toiletten und in öffentlichen Gebäuden gewährleistet werden kann und welche Kosten hierfür entstehen.
2. wie alle weiterführenden Offenbacher Schulen mit Menstruationsprodukten und entsprechenden Aufbewahrungsmöglichkeiten ausgestattet werden können und welche Kosten hierfür entstehen.
3. ob und ggf. wie die unter Ziff. 1 und 2 ermittelten Kosten über Dritte (Sponsoring, Fördervereine) finanziert werden können.
2021-26/DS-I(A)0124
Durch Annahme der 2021-26/DS-I(A)0124/1 entfällt die Abstimmung über die nachfolgende
2021-26/DS-I(A)0124.
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird beauftragt, zu prüfen und innerhalb von 3 Monaten zu berichten,
1. wie der freie Zugang zu Menstruationsprodukten in öffentlichen Toiletten gewährleistet werden kann und welche Kosten hierfür entstehen.
2. wie alle weiterführenden Offenbacher Schulen mit Menstruationsprodukten und entsprechenden Aufbewahrungsmöglichkeiten ausgestattet werden können und welche Kosten hierfür entstehen.
3. ob und ggf. wie die unter Ziff. 1 und 2 ermittelten Kosten über Dritte (Sponsoring, Fördervereine) finanziert werden können.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a. M., den 08.08.2022
Der Vorsteher der Stv.-Versammlung