Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 11. November 2021

 

 

 

TOP 35
Entsiegelungsrichtlinie
Anreizsystem für Bürgerinnen und Bürger der Stadt Offenbach am Main

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2021-347 (Dez. II, Amt 33) vom 27.10.2021,
2021-26/DS-I(A)0157

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

1.    Es wird zugestimmt, dass die Stadt Offenbach am Main die „Förderrichtlinie für die Gewährung von Zuschüssen für Entsiegelungen von privaten Grundstücksflächen auf dem Gebiet der Stadt Offenbach am Main“ (kurz: Entsiegelungsrichtlinie) als Angebot für private Grundstückseigentümerinnen und –eigentümer auflegt.

 

2.    Das Amt für Umwelt, Energie und Klimaschutz stellt hierfür im Jahr 2022 Mittel in Höhe von 25.000 € aus dem Produktkonto 14010100.6771000133 „Maßnahmen im Klimaschutz“ zur Verfügung.
Besteht eine große Nachfrage nach diesen Fördermitteln, wird der Förderrahmen ausgeweitet und aus demselben Produktkonto finanziert. Der Ansatz bleibt dort dennoch gleich.

 

3.    Für die weiteren Jahre des Fortbestehens der Richtlinie wird in Abstimmung mit der Kämmerei ein eigenes Produktkonto erstellt und jährlich mit Geldmitteln in Höhe von 25.000 € ausgestattet. Die erforderlichen Mittel werden zu Lasten des Produktkontos 14010100.6771000133 „Maßnahmen im Klimaschutz“ bereitgestellt.

 

4.    Das Amt für Umwelt, Energie und Klimaschutz dient als zentrale Stelle für die Antragsbearbeitung und Kommunikation mit Interessierten.

 

 

Die Anlagen sind Bestandteil des Originalprotokolls.

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.08.2022

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung