Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 11. November 2021
TOP 38
„Neubau einer zweizügigen Grundschule auf dem Gelände der IGS Lindenfeld,
Sanierungsmaßnahmen des Bestandes und Neugestaltung Schulhof“
Ausführung des Schulentwicklungsplans 2013 vom 24.07.2014 und Anpassung der
Schulplätze an die aktuelle Bevölkerungsentwicklung bis zum Schuljahr 2023/2024
hier: Projekt- und Vergabebeschluss
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2021-368 (Dez. IV, Amt 60) vom 27.10.2021,
2021-26/DS-I(A)0160
Ergänzungsantrag SPD, B‘90/Die Grünen, FDP und FREIE WÄHLER vom 10.11.2021, 2021-26/DS-I(A)0160/1
Beschlusslage:
2021-26/DS-I(A)0160/1, 2021-26/DS-I(A)0160
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:
1. Dem Neubau einer Grundschule im Stadtteil Lindenfeld, Friedensstraße 83, 63071 Offenbach am Main, den Sanierungsmaßnahmen des Bestandes, der Neugestaltung des Schulhofes sowie dem Abriss der auf dem Grundstück befindlichen Gebäude (Dienstwohngebäude, Kita-Gebäude, WC-Anlagen, Geräteeinhausungen) mit Ausnahme des Schulgebäudes der IGS Lindenfeld auf Grundlage der vom Amt für Stadtplanung, Verkehrs- und Baumanagement in Zusammenarbeit mit der Offenbacher Projektentwicklungsgesellschaft mbH (OPG), Senefelderstraße 162, 63069 Offenbach am Main, sowie mit Dritten erstellten und vom Revisionsamt geprüften Kostenberechnung mit Gesamtkosten in Höhe von 29.100.000,00 €, wird zugestimmt.
2. Die erforderlichen Finanzmittel werden auf dem Produktkonto 03010100.0951000060, Investitionsnummer 0301010900601901, „Neubau zweizügige Grundschule auf dem Gelände der IGS Lindenfeld (ehem. Bachschule) (OPG)" wie folgt bereitgestellt:
Haushaltsmittel 2020 und früher: 2.000.000,00 €
Haushaltsmittel 2021: 1.500.000,00 €
Haushaltsmittel 2022: 4.500.000,00 €
Haushaltsmittel 2023: 5.500.000,00 €
Haushaltsmittel 2024: 4.500.000,00 €
Haushaltsmittel 2025: 5.500.000,00 €
Haushaltsmittel 2026: 5.600.000,00 €
Gesamt: 29.100.000,00 €
Die Erhöhung der Gesamtkosten auf 29.100.000,00 € sowie die erforderlichen Mittelanpassungen erfolgen im Rahmen der Haushaltsplanung 2022 und vorbehaltlich der Genehmigung des Haushalts 2022 durch das Regierungspräsidium Darmstadt.
3. Die Finanzierung in Höhe von 29.100.000,00 € erfolgt aus Kreditmarktmitteln.
4. Die jährlich anfallenden und vom Revisionsamt geprüften Folgekosten in Höhe von 4.439.304,59 € sind in den folgenden Jahren zu veranschlagen. Die Unterhaltungskosten, die Bestandteil der o. g. geprüften Folgekostenberechnung sind, sind nicht im derzeitigen RDLV-Budget enthalten und erhöhen deshalb den Rahmendienstleistungsvertrag (RDLV) für zukünftige Jahre um 761.064,59 €
p. a.
5. Die Abwicklung der Maßnahme wird von der OPG ab Leistungsstufe III gemäß Rahmenvertrag vom 02.11.2020 treuhänderisch übernommen.
6. Der Anpassung der Honorare für die Planungs-, Beratungs- und Projektsteuerungsleistungen an den zwischenzeitlich festgestellten Kostenumfang der erforderlichen Bau- und Planungsleistungen der Stufen I + II wird zugestimmt. Die Honorare sind entsprechend der vorliegenden Kostenberechnung dem erhöhten Investitionsbedarf anzupassen.
7. Auf dem Dach des Neubaus ist eine Photovoltaikanlage zu installieren.
8. Ein zusätzlicher Regenwassersammler zur Pflanzenbewässerung ist zu installieren.
Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:
2021-26/DS-I(A)0160/1
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:
Der Antrag wird nach Punkt 6. wie folgt ergänzt:
7. Auf dem Dach des Neubaus ist eine Photovoltaikanlage zu installieren.
8. Ein zusätzlicher Regenwassersammler zur Pflanzenbewässerung ist zu installieren.
2021-26/DS-I(A)0160
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:
1. Dem Neubau einer Grundschule im Stadtteil Lindenfeld, Friedensstraße 83, 63071 Offenbach am Main, den Sanierungsmaßnahmen des Bestandes, der Neugestaltung des Schulhofes sowie dem Abriss der auf dem Grundstück befindlichen Gebäude (Dienstwohngebäude, Kita-Gebäude, WC-Anlagen, Geräteeinhausungen) mit Ausnahme des Schulgebäudes der IGS Lindenfeld auf Grundlage der vom Amt für Stadtplanung, Verkehrs- und Baumanagement in Zusammenarbeit mit der Offenbacher Projektentwicklungsgesellschaft mbH (OPG), Senefelderstraße 162, 63069 Offenbach am Main, sowie mit Dritten erstellten und vom Revisionsamt geprüften Kostenberechnung mit Gesamtkosten in Höhe von 29.100.000,00 €, wird zugestimmt.
2. Die erforderlichen Finanzmittel werden auf dem Produktkonto 03010100.0951000060, Investitionsnummer 0301010900601901, „Neubau zweizügige Grundschule auf dem Gelände der IGS Lindenfeld (ehem. Bachschule) (OPG)" wie folgt bereitgestellt:
Haushaltsmittel 2020 und früher: 2.000.000,00 €
Haushaltsmittel 2021: 1.500.000,00 €
Haushaltsmittel 2022: 4.500.000,00 €
Haushaltsmittel 2023: 5.500.000,00 €
Haushaltsmittel 2024: 4.500.000,00 €
Haushaltsmittel 2025: 5.500.000,00 €
Haushaltsmittel 2026: 5.600.000,00 €
Gesamt: 29.100.000,00 €
Die Erhöhung der Gesamtkosten auf 29.100.000,00 € sowie die erforderlichen Mittelanpassungen erfolgen im Rahmen der Haushaltsplanung 2022 und vorbehaltlich der Genehmigung des Haushalts 2022 durch das Regierungspräsidium Darmstadt.
3. Die Finanzierung in Höhe von 29.100.000,00 € erfolgt aus Kreditmarktmitteln.
4. Die jährlich anfallenden und vom Revisionsamt geprüften Folgekosten in Höhe von 4.439.304,59 € sind in den folgenden Jahren zu veranschlagen. Die Unterhaltungskosten, die Bestandteil der o. g. geprüften Folgekostenberechnung sind, sind nicht im derzeitigen RDLV-Budget enthalten und erhöhen deshalb den Rahmendienstleistungsvertrag (RDLV) für zukünftige Jahre um 761.064,59 €
p. a.
5. Die Abwicklung der Maßnahme wird von der OPG ab Leistungsstufe III gemäß Rahmenvertrag vom 02.11.2020 treuhänderisch übernommen.
6. Der Anpassung der Honorare für die Planungs-, Beratungs- und Projektsteuerungsleistungen an den zwischenzeitlich festgestellten Kostenumfang der erforderlichen Bau- und Planungsleistungen der Stufen I + II wird zugestimmt. Die Honorare sind entsprechend der vorliegenden Kostenberechnung dem erhöhten Investitionsbedarf anzupassen.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a. M., den 08.08.2022
Der Vorsteher der Stv.-Versammlung