Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 11. November 2021

 

 

 

 

 

TOP 39
Haltestellenkonzept der Stadt Offenbach am Main, 3. Bauabschnitt
hier: Erweiterter Projektbeschluss und Bereitstellung außerplanmäßiger Mittel gemäß
§ 100 HGO

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2021-370 (Dez. IV, Amt 60) vom 27.10.2021,
2021-26/DS-I(A)0161
Ergänzungsantrag CDU und Freie Wähler vom 09.11.2021, 2021-26/DS-I(A)0161/1

 

 

Beschlusslage:

2021-26/DS-I(A)0161

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

1.  Der Projektbeschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 19.09.2019,

Nr. 2016-21/DS-I(A)0667 zum Projekt „Haltestellenkonzept der Stadt Offenbach am Main, 3. Bauabschnitt“ mit einem Kostenaufwand von insgesamt 4.950.000,00 €, wird wie folgt angepasst:

 

Den aktualisierten Projektkosten auf Grundlage der vom Ingenieurbüro G.U.B. Ingenieur AG, An der Fahrt 13, 55124 Mainz, in Zusammenarbeit mit dem Amt für Stadtplanung, Verkehrs- und Baumanagement aktualisierten und vom Revisionsamt geprüften Kostenzusammenstellung in Höhe von 5.495.000,00 €, wird zugestimmt.

 

2.  Die erforderlichen Mittel werden bei dem Produktkonto 12010100.0952009160, Investitionsnummer 1201010900601505 “Haltestellenkonzept III“ wie folgt bereitgestellt:

 

Haushaltsmittel 2021 und früher:                                           4.950.000,00 €

Außerplanmäßige Mittel 2021:                                                   545.000,00 €

Gesamt:                                                                                       5.495.000,00 €

 

Die Bereitstellung der zusätzlichen Mittel in Höhe von 545.000,00 € erfolgt zur Vermeidung von Regressansprüchen mittels Beschluss gemäß § 100 HGO außerplanmäßig. Die Leistungen sind abgeschlossen und sind sofort zur Zahlung fällig.

 

Die Deckung erfolgt durch Reduzierung der Planmittel 2021 um 545.000,00 € auf dem Produktkonto 12010100.0500000160, Investitionsnummer 1201010500601201 „Erschließung Bürgel-Ost“. Um das Vorhaben „Erschließung Bürgel-Ost“ wie vorgesehen zu realisieren, müssen diese Mittel in 2022 wieder bereitgestellt werden. Dies erfolgt ebenfalls im Rahmen der Haushaltsplanung 2022.

 

3.    Die Finanzierung ist wie folgt vorgesehen:

Fördermittel GVFG/FAG

Produktkonto 12010100.3601000260:                                 3.474.200,00 €

Kreditmarktmittel:                                                                      2.020.800,00 €

 Gesamt:                                                                                      5.495.000,00 €

 

4.    Die jährlich anfallenden und vom Revisionsamt geprüften Folgekosten erhöhen sich von 374.238,86 € um 125.132,00 € auf insgesamt 499.370,86 €. Diese sind in den folgenden Jahren zu veranschlagen. Die Unterhaltungskosten, die Bestandteil der o. g. geprüften Folgekosten sind, erhöhen sich nicht und sind bereits in Höhe von 35.395,18 € / p. a. bei dem Produktkonto 12010100.6165000220 „Instandhaltung Straßen und Wege, Gemeindestraßen“ in 2019 und den Folgehaushaltsjahren veranschlagt.

 

 

Die Anlage ist Bestandteil des Originalprotokolls.

 

 

Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:

 

2021-26/DS-I(A)0161/1

 

Die Stadtverordnetenversammlung lehnt mit Stimmenmehrheit wie folgt ab:

 

Die Vorlage 2021-26/DS-I(A)0161 wird wie nachstehend ergänzt:

 

5. Dem Ausschuss USV ist nach Abschluss der Maßnahme, Rechnungsbegleichung und Ausschluss von weiteren, zukünftigen Zahlungsansprüchen darzulegen, auf welche Summe sich die Position „Unvorhergesehenes“ von ursprünglich veranschlagten 19.626,26 € reduziert hat. Ebenso ist die Verwendung der nicht verausgabten Mittel darzustellen.

 

 

2021-26/DS-I(A)0161

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

1.     Der Projektbeschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 19.09.2019,

Nr. 2016-21/DS-I(A)0667 zum Projekt „Haltestellenkonzept der Stadt Offenbach am Main, 3. Bauabschnitt“ mit einem Kostenaufwand von insgesamt 4.950.000,00 €, wird wie folgt angepasst:

 

Den aktualisierten Projektkosten auf Grundlage der vom Ingenieurbüro G.U.B. Ingenieur AG, An der Fahrt 13, 55124 Mainz, in Zusammenarbeit mit dem Amt für Stadtplanung, Verkehrs- und Baumanagement aktualisierten und vom Revisionsamt geprüften Kostenzusammenstellung in Höhe von 5.495.000,00 €, wird zugestimmt.

 

2.   Die erforderlichen Mittel werden bei dem Produktkonto 12010100.0952009160, Investitionsnummer 1201010900601505 “Haltestellenkonzept III“ wie folgt bereitgestellt:

 

Haushaltsmittel 2021 und früher:                                                      4.950.000,00 €

Außerplanmäßige Mittel 2021:                                                            545.000,00 €

Gesamt:                                                                                         5.495.000,00 €

 

Die Bereitstellung der zusätzlichen Mittel in Höhe von 545.000,00 € erfolgt zur Vermeidung von Regressansprüchen mittels Beschluss gemäß § 100 HGO außerplanmäßig. Die Leistungen sind abgeschlossen und sind sofort zur Zahlung fällig.

 

Die Deckung erfolgt durch Reduzierung der Planmittel 2021 um 545.000,00 € auf dem Produktkonto 12010100.0500000160, Investitionsnummer 1201010500601201 „Erschließung Bürgel-Ost“. Um das Vorhaben „Erschließung Bürgel-Ost“ wie vorgesehen zu realisieren, müssen diese Mittel in 2022 wieder bereitgestellt werden. Dies erfolgt ebenfalls im Rahmen der Haushaltsplanung 2022.

 

3.     Die Finanzierung ist wie folgt vorgesehen:

Fördermittel GVFG/FAG

Produktkonto 12010100.3601000260:                                              3.474.200,00 €

Kreditmarktmittel:                                                                           2.020.800,00 €

 Gesamt:                                                                                        5.495.000,00 €

 

4.     Die jährlich anfallenden und vom Revisionsamt geprüften Folgekosten erhöhen sich von 374.238,86 € um 125.132,00 € auf insgesamt 499.370,86 €. Diese sind in den folgenden Jahren zu veranschlagen. Die Unterhaltungskosten, die Bestandteil der o. g. geprüften Folgekosten sind, erhöhen sich nicht und sind bereits in Höhe von 35.395,18 € / p. a. bei dem Produktkonto 12010100.6165000220 „Instandhaltung Straßen und Wege, Gemeindestraßen“ in 2019 und den Folgehaushaltsjahren veranschlagt.

 

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.08.2022

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung