Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 11. November 2021

 

 

 

 

 

TOP 43
Finanzierung der Aufwendungen für Maßnahmen während der Corona-Krise
hier: Bereitstellung von überplanmäßigen Mitteln gem. § 100 HGO

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2021-371 (Dez. IV, Amt 60) vom 27.10.2021,
2021-26/DS-I(A)0165

 

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt unter Berücksichtigung der nichtöffentlichen Anlagen mit Stimmenmehrheit gegen die Stimmen der Fraktion AfD wie folgt:

 

Im Rahmen der Gebäudeverwaltung und -unterhaltung wurden für den Betrieb der städtischen Schul- und Kitagebäude, der Verwaltungsgebäude, der Volkshochschule, Museen, Seniorentagesstätten, Sanitär- und Umkleidegebäude der Sportanlagen wie auch des Wetterparkgebäudes durch GBM und Hochtief (ÖPP-Schulstandorte Beethovenschule und Berufsschulzentrum Buchhügel), nach Abstimmung mit dem Hochbaumanagement des Amts für Stadtplanung, Verkehrs- und Baumanagement, Aufwendungen geleistet, die im Kontext der Corona-Krise entstanden und abzurechnen sind.

 

Gemäß Kostenaufstellungen werden im Zeitraum vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021 durch GBM und Hochtief Finanzmittel in Höhe von ca. 1.354.000,00 € verausgabt.

 

1.       Die erforderlichen Mittel werden überplanmäßig wie folgt bereitgestellt:

Hochtief:

01010800.6161000120 (Bauliche Instandsetzung

und Bewirtschaftung Schulen im ÖPP):                                        237.000,00 €

(davon sind bereits im September 2021 100.000,00 €

bereitgestellt worden)

 

GBM:

Zusätzliche Leistungen zur Bewirtschaftung von Kitas,

Schulen und diverser städtischer Gebäude

 

01010800.6173000160 (Gebäudereinigung Schulen):              596.000,00 €

01010800.6173000160 (Gebäudereinigung div. Gebäude):     247.000,00 €

01010800.6161000260 (geförderte Baumaßnahmen):                71.000,00 €

01010800.6179000260 (Pförtnerdienst):                                       203.000,00 €

 

Gesamt Hochtief und GBM:                                                        1.354.000,00 €

 

 

Die Maßnahmen werden bis einschließlich 31.08.2021 voraussichtlich zu 75 % aus den Fördermitteln der Corona-Schutzmaßnahmen an Schulen und Kitas gefördert (voraussichtlich ca. 690.750,00 €). Aufgrund der allerdings noch unbekannten tatsächlichen Förderhöhe für die Stadt Offenbach erfolgt die Deckung vorerst durch Mehrerträge in Höhe von insgesamt 476.653,33 € bei den Produktkonten 03130100.5421000060 (Fördereingang Schulen) und 06010200.5421000060 (Fördereingang Kitas) sowie Minderaufwendungen in Höhe von 877.346,67 € bei folgenden Produktkonten:

 

06020100.7128000451 (Jugend stärken im Quartier):                    256.000,00 €

16020100.7710000020 (Zinsausgaben Liquiditätskredite):              214.645,00 €

16020100.7710000120 (Zinsausgaben Kreditmarkt):                       306.701,67 €

 

Sobald die genaue Förderhöhe für die Stadt Offenbach bekannt ist, werden die durch die Aufwandskonten bereitgestellten Mittel korrigiert und durch die Förderung entsprechend gedeckt. Hierfür muss kein weiterer Beschluss erfolgen. Die Korrektur ist spätestens am Jahresende durchzuführen. Amt 20 ist frühzeitig zu unterrichten.

 

 

Die nichtöffentlichen Anlagen sind Bestandteil des Originalprotokolls.

 

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.08.2022

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung