Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2021 - 2026


2021-26/DS-I(A)0177Ausgegeben am 25.11.2021

Eing. Dat. 25.11.2021

 

 

 

 

 

Haushaltsbegleitantrag

MainArbeit in nachbarschaftlichen Sozialräumen ansprechbar machen

Antrag Die LINKE. vom 25.11.2021

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Magistrat wird beauftragt, darauf hinzuwirken, dass die MainArbeit gemäß § 18 SGB II Ihre Präsenz in den nachbarschaftlichen Sozialräumen im lebensnahen Umfeld der Leistungsberechtigten erhöht. Ziel ist einerseits, eine engere Zusammenarbeit und Vernetzung mit anderen Einrichtungen, Trägern und Hilfsangeboten herzustellen, andererseits eine verbesserte Inanspruchnahme von Leistungen zum Abbau von Vermittlungshemmnissen durch die Berechtigten herbeizuführen.

 

 

Begründung:

 

Besonders bei Langzeiterwerbslosen verbinden sich in der Regel verschiedene Erschwernisfaktoren zu komplexen Problemsituationen, die die Integration in den Arbeitsmarkt deutlich erschweren. Um diese Problemstellungen zu lösen ist es zielführend, die verschiedenen Unterstützungsangebote zusammenzuführen und gegebenenfalls in Fallkonferenzen zu besprechen. Institutionalisierte regelmäßige Kontakte zwischen verschiedenen Trägern und Einrichtungen erleichtern es erheblich, passende Hilfen zu vermitteln.

 

Der Gang zum Jobcenter ist für viele Leistungsberechtigte mit Ängsten verbunden. Dementsprechend fällt es ihnen schwer, die Hilfsangebote der MainArbeit zu akzeptieren. Diese Schwellenangst kann überwunden werden, wenn die MainArbeit ihre dezentrale Präsenz in den Sozialräumen im lebensnahen Umfeld der Leistungsberechtigten ausbaut und beispielsweise Beratungsstunden in den Stadtteilbüros anbietet, in denen sie etwa allgemeine Informationen zu Leistungsansprüchen wie dem Bildungs- und Teilhabepaket anbietet.

 

Die Stadtteilbüros sind durch ihre Arbeit in den vergangenen Jahren fest in den Quartieren vernetzt und haben das Vertrauen vieler Bewohner erworben. Die Fachkräfte der MainArbeit, die in Sozialräumen präsent sind, bekommen leichter einen umfassenden Eindruck davon, in welchem sozi­alen Umfeld die Leistungsberechtigten leben, als es im Jobcenter möglich ist. Das ist ein fachlicher Erkenntnisgewinn und kann die Qualität der Unterstützung von Leistungsberechtigten deutlich verbessern. Außerdem kann so eine deutliche Verbesserung der Inanspruchnahme von Leistungen durch die jeweiligen Zielgruppen erreicht werden.

 

Eine Kooperation der MainArbeit mit den Stadtteilbüros oder mit anderen Einrichtungen, etwa Bildungsträgern, Einrichtungen zur Gesundheitsförderung oder Beratungsstellen ist sinnvoll, weil eine intensivere Vernetzung und Zusammenarbeit die Effizienz der Arbeit der verschiedenen beteiligten Akteure steigert. Durch eine Kooperation der verschiedenen Träger können passgenaue Unterstützungsangebote entwickelt werden, die zur Verbesserung der Integrationsquote beitragen.

 

Die MainArbeit erhält dabei die Möglichkeit, sich in soziale Hilfenetzwerke einzubringen und sich an Projekten und Prozessen der Quartiersentwicklung zu beteiligen. So kann die MainArbeit sowohl die Fallarbeit unterstützen als auch zur Entwicklung und Stärkung von Strukturen beizutragen.

 

Hinweis: Der Antrag wird den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.